Zu Anfang zwei Dinge:
Garantie: Vom Hersteller nach Regeln des Herstellers freiwillig erbrachte Leistung. Die Hersteller ziehen den Hals meist mit einer Klausel aus der Schlinge die da heißt "nach eigenem Ermessen" Kurzum, oftmals komplett für den Allerwertesten. Daher auch der schöne Spruch: "Du besitzt ein Ding erst wirklich, wenn du die Garantiebestimmungen verletzt hast"
Gewährleistung: Die ist gesetzlich vorgeschrieben und gegenüber dem Händler (!) für 6 + 18 Monate wahrzunehmen. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir nachweisen, dass der Fehler von dir verursacht wurde und die nächsten 18 Monate musst du dem Händler beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war (Wobei dieser Nachweis nach Gesetzestext mit vertretbarem Aufwand erfolgen muss). Wenn du bauliche Veränderungen an einem Produkt vornimmst wird die Gewährleistung trotzdem weiter geführt, solang der Defekt wegen dem du die Gewährleistung geltend machen willst nicht auf diese bauliche Veränderung zurück zu führen ist.
Wenn du nun den Rahmen also Pulvern lässt oder mit herkömmlichem 2K Lack lackieren lässt, so ist davon auszugehen, dass wenn da eine Schweißnaht bricht, dieser Bruch keinesfalls durch das Lackieren kommt sondern durch einen Fehler in der Naht. Fängt dir das Ding jedoch jämmerlich an unterm Allerwertesten zu vergammeln (Korrosion), dann wäre das nach deiner Modifikation wohl dieser Modifikation zuzuschreiben.