Ich habe mir den Entwurf der Allgemeinverfügung mal durchgearbeitet, meiner Meinung dürfte angesichts der derzeitigen Auffassung des Bay. VGH diese Verfügung im Rahmen der Normenkontrollklage angesichts des Vorgaben der bayerischen Verfassung nicht halten, hier wäre es wohl an der DIMB oder anderen Radverbänden ein derartiges Verfahren zu führen.
Gegen eine VwV ist keine Normenkontrollklage möglich.
Die Normenkontrolle stellt die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin dar, ob diese mit höherrangigem Recht konform sind. Eine Verwaltungsvorschrift stellt sinngemäß eine Dienstanweisung innerhalb der Verwaltungshierarchie dar, sie ist keine Rechtsnorm.

Eine Klage gegen eine solche VwV ist auch nicht direkt möglich. Es steht weitgehend dem Dienstherrn (Ministerium) frei, Dienstanweisungen an die nachgeordneten Behörden zu gestalten. Dies unterliegt nicht der Normenkontrolle. Die Allgemeinheit ist durch so eine Dienstanweisung zunächst einmal auch nicht berührt oder gar beschwert. Ein Klage gegen die VwV ist also unzulässig.

Erst dann, wenn infolge der (rechtswidrigen) VwV Verwaltungsakte geschehen, welche gegen geltendes recht verstoßen, ist eine Klage grundsätzlich zulässig. Ob sie begründet ist, werden dann Gerichte entscheiden.

So sieht das nun mal in unserem Rechtsgefüge aus.
 
Habe ich - und auch die Anhänge dazu, die die ausgenommenen, weiterhin erlaubten Strecken auflisten.
Wirklich zuordnen kann ich alle davon anhand der Karten des LRA allerdings nicht.

Zumindest die Interessanteste und in den letzten Jahren umstrittenste Strecke (Nord Weg) ist klar als erlaubte Ausnahme aufgeführt. Meines Wissens nach saß bei der Planung der örtliche MTB Club (FIGERA) von Beginn an mit am Tisch. Es gab dort vorher schon ausgewiesene MTB Strecken. Mir scheint, dass zumindest diese komplett in den Ausnahmen aufgeführt sind.

In "Reservate" abgeschoben zu werden kann sicherlich niemand von uns wollen. Zumindest in meiner Region sehe ich dafür im Moment auch keine Gefahr. Wie bei allem im Leben müssen aber auch wir Kompromisse eingehen. Wer alles will, bekommt am Ende meist nichts.

Mein persönliches Fazit zur VWV und der ganzen Diskussion:
Ich werde weiterhin jeden bestehenden Weg / Pfad befahren den ich möchte.
Falls es eine Sperre gibt, die ich nachvollziehen kann (siehe Kösseine) werde ich diese respektieren.
Ansonsten gilt: einfach nicht erwischen lassen und Spaß haben - dabei immer mit Rücksicht auf Mitmenschen und Natur.

Und falls man doch erwischt wird, wird die Strafe wohl überschaubar sein - zu einer Beschlagnahmung des Bikes wird es in der Praxis nicht kommen. Da müsste man sich schon zigmal erwischen lassen, um das zu rechrfertigen. Zudem steht das Recht tendenziell auf unserer Seite. Für diesen Fall empfiehlt sich dann ein gute Rechtsschutzversicherung (die man eh haben sollte) und eine Mitgliedschaft bei der DIMB.

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird;-)
Diskutiere das, was Du hier schreibst, mal mit der FIGERA, dem DAV Hof und sonstigen Vertretern der DIMB IG Oberfranken in der Gegend des Kornbergs.
Die werden Dir einiges erklären können.
 
Sehe ich auch so - allerdings glaube ich nicht, dass eine Eskalation hier im Moment hilfreich für uns Biker ist.
Dort wo die Sperren sind gibt es meines Wissens nach keine interessanten Trails...
Offenbar fehlt Dir Information.
Komm zu den FIGERAs, zum DAV Hof oder zur DIMB (IG Oberfranken) - wir erklären es Dir gerne.
 
Die Mehrheit steht dem Projekt allerdings eher positiv gegenüber.
Dort wurden bereits Millionen verbaut - das dürfte durch sein.

Hier noch ein längeres Video dazu aus dem Sommer:
https://www.tvo.de/mediathek/video/nachgefragt-vom-03-juli-2020-2/#

Angeblich sollen im Herbst 2021 die Trails eröffnet werden.
Bisher gibt es für den entscheidenden Anteil noch keine Baugenehmigung.
Diese versucht man mit der Sperrverordnung den Gegnern "abzuhandeln".
Das wird nach hinten losgehen.
Zu befürchten ist: Sperrverordnung und Verzögerung der Baugenehmigung durch Klagen der Gegner.
 
Könnt eine Projekt ähnlich wie in Rabenberg werden.

Findest du Rabenberg echt gut? Dem flächendeckenden Gerumpel über Fichtenwurzeln dort könnte ich keinen ganzen Tag lang etwas abgewinnen. Mal einen Trail mitgenommen wenn er auf dem Weg liegt, ja, aber das reicht dann auch. 😎 Zudem, kaum hat man sich auf einen Trail dort eingelassen, so ist er auch schon wieder zu Ende. 😁
 
Findest du Rabenberg echt gut? Dem flächendeckenden Gerumpel über Fichtenwurzeln dort könnte ich keinen ganzen Tag lang etwas abgewinnen. Mal einen Trail mitgenommen wenn er auf dem Weg liegt, ja, aber das reicht dann auch. 😎 Zudem, kaum hat man sich auf einen Trail dort eingelassen, so ist er auch schon wieder zu Ende. 😁
Ist das ein Thema von Rechtsfragen?
 
Findest du Rabenberg echt gut?
War im Sommer zum ersten Mal dort. War mal zum antesten ned verkehrt, aber als Do-it-all-day wärs auch ned meins. Drum hab ich ja auch geschrieben:

EDIT: sieht noch besser wie in Rabenberg aus
...müsste halt mal schauen wie die Trailbauer die Trails anlegen. Wenn es nur Blue-/Redlines werden, dann ist es halt ebenso wie Rabenberg, was für den Familienausflug.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth
schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
 
Schreibfeher meinerseits .... das Kind heißt natürlich Anfechtungsklage nicht Normenkontrollklage ..... ändert aber Inhaltlich nichts ....
So isses.

Quod scripsi, scripsi.

Was Du da vorher zitiert hast ("gegen diese Allgmeinverfügung...") hat mit dem Fall der VwV nichts zu tun.
Eine VwV ist keine Allgemeinverfügung.

Und so bleiben wir bei dem Satz unseres hochverehrten Michael Kohlhaas: "FIAT JUSTITIA ET PEREAT MUNDUS."

Ceterum censeo Karthaginem delendam esset.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich auch so - allerdings glaube ich nicht, dass eine Eskalation hier im Moment hilfreich für uns Biker ist.
Dort wo die Sperren sind gibt es meines Wissens nach keine interessanten Trails...
Der Trick könnte aber sein, viele Strecken, Singletrails etc, als besonders schützenswert auszuweisen.
Weil man dann vielleicht irgend eine Pflanzen-, Tier- oder Käferart findet, die es gerade nur hier in Hintertupfing gibt (und sonst erst wieder in der übernächsten Nachbarregion).

Man könnte es dann mit den schützenswerten Gebieten großzügig übertreiben und somit die MTB de facto ausschließen.
 
Der Trick könnte aber sein, viele Strecken, Singletrails etc, als besonders schützenswert auszuweisen.
Weil man dann vielleicht irgend eine Pflanzen-, Tier- oder Käferart findet, die es gerade nur hier in Hintertupfing gibt (und sonst erst wieder in der übernächsten Nachbarregion).

Man könnte es dann mit den schützenswerten Gebieten großzügig übertreiben und somit die MTB de facto ausschließen.
Das wäre theoretisch ein (fieser) Ansatz um die MTBler aus den Zonen fernzuhalten. Jedoch müsste hier eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung im Vorfeld erfolgen. Ich geh mal davon aus, das diese im Zuge eine amtlichen und öffentlichen Planung schon erfolgt ist....
 
Naja ob da dann irgendwas wächst oder lebt was soooo extrem schützenswert ist dass ein komplettes Betreten- beziehungsweise Befahrverbot verhältnismäßig ist müsste man abwarten, erfahrungsgemäß brauchst hierfür beim Verwaltungsgericht Gutachten über Gutachten was sich über mehrere Jahre in die Länge zieht.

Ein gutes Argument ist natürlich immer dass sich die Pflanzen- beziehungsweise. Tiere dort trotz der Rotsocken beziehungsweise. Biker so gut entwickelt haben bisher dass sie noch da sind und es bisher ohne Schutz ging ... Außerdem, Stichwort Verhältnismäßigkeit ..... pauschal alles außer die paar freigegebenen Strecken zu sperren für jeden und immer hält sicher nicht, vor allem die teilweise ja im Entwurf erfolgte Differenzierung zwischen Rotsocken und Radlern ..... auf die Begründung warum Rotsocken nicht die Tiere stören, Radler aber schon bin ich mal gespannt.

Find das Projekt schon interessant, werd ich mir sicher mal ansehen wenn das fertig ist ... wie steht die DIMB denn offiziell dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja ob da dann irgendwas wächst oder lebt was soooo extrem schützenswert ist dass ein komplettes Betreten- beziehungsweise Befahrverbot verhältnismäßig ist müsste man abwarten, erfahrungsgemäß brauchst hierfür beim Verwaltungsgericht Gutachten über Gutachten was sich über mehrere Jahre in die Länge zieht.
Das sehe ich genau so.
Andererseits ist so eine Schutzbehauptung schnell aufgestellt, Gefahr in Verzug und dann auch schon gesperrt. Dagegen zu Klagen (Klageweg) dauert dann halt auch seine Zeit bzw bis es wieder zurück genommen wird :-(.
Ein gutes Argument ist natürlich immer dass sich die Pflanzen- beziehungsweise. Tiere dort trotz der Rotsocken beziehungsweise. Biker so gut entwickelt haben bisher dass sie noch da sind und es bisher ohne Schutz ging ...
:):daumen:
Außerdem, Stichwort Verhältnismäßigkeit .....
1) Wirtschaft. Der Wald ist ein Wirtschaftsraum bzw -unternehmung (Land, Forst, Holz, Jagd)
2) Naturschutz
3) Betretungsrecht für Jedermann
4) Befahrungsrecht für MTB, Reiter, Krankenfahrstühle

in dieser Wertung bzw Reihung ist die Verhältnismäßigkeit zu sehen :eek:.

pauschal alles außer die paar freigegebenen Strecken zu sperren für jeden und immer hält sicher nicht, vor allem die teilweise ja im Entwurf erfolgte Differenzierung zwischen Rotsocken und Radlern ..... auf die Begründung warum Rotsocken nicht die Tiere stören, Radler aber schon bin ich mal gespannt.
Na komm, das kennst sicher ;-).
Radfahrer, MTB sind schneller (bei den sich zu Tode erschreckenden Tieren) als Wanderer, und vor allem sind sie lauter, erzeugen mehr Geräusche (Abrollgeräusch, Schaltung, Kettenklappern, sonstiges geklappere von Teilen).

Wobei, wenn ich mich in der letzten Zeit so im Wald umhöre, dann sind vor allem die Spaziergänger bzw Familienausflügler mit Kindern, sehr laut :o. Eigentlich auch nicht wirklich "erlaubt" (Lärmen im Wald).
 
hehe ... klar .... aber dafür sind die Radler (grad die elektrischen) auch viel schneller wieder draußen weil sie ja schneller fahren ... also stören die viel weniger lang :-)

Hat eigentlich schonmal jemand nen Krankenfahrstuhl auf dem Wanderweg gesehen?

Ist das mit der Sperrung eigentlich real am Kornberg ein Problem, die gesperrten Bereiche sehen jetzt nicht so riesig aus, gibts da gute trails drin die dann gesperrt wären?
 
So ein Trailcenter ist aber halt auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Dort fahren eigentlich nur Leute die möglichst schnell ein Erfolgserlebnis haben wollen.

Fern ab von irgendwelchen Hotspots weit und breit keine Menschenseele. Probleme sehe ich aktuell nur dort wo der Herdentrieb zum tragen kommt.

IMG_20210104_131924~2.jpg
IMG_20210104_162851.jpg
IMG_20210103_125425~2.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So ein Trailcenter ist aber halt auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Dort fahren eigentlich nur Leute die möglichst schnell ein Erfolgserlebnis haben wollen.

Dann wäre ja schon mal ein großer Teil zufrieden gestellt :)
Anders kann ich mir den Zulauf und die große Beliebtheit der Bikeparks vor allem in Österreich nicht erklären.
 
Dann wäre ja schon mal ein großer Teil zufrieden gestellt :)
Anders kann ich mir den Zulauf und die große Beliebtheit der Bikeparks vor allem in Österreich nicht erklären.
Die Rechnung wird aber nicht aufgehen weil eben auch ein nicht gerade kleiner Anteil von Bikern angelockt wird die sich das bloss mal anschauen wollen. Neugierde des Menschen ansich. Die dann aber lieber trailtouren fahren möchten und das Gebiet drum herum unsicher machen. Dann wird aus einem Gebiet das vorher relativ unbekannt war schnell dank internet zum Hotspot. Kann ja heutzutage keiner mehr was für sich behalten. Man muss ja alles mit der Welt teilen per gpx etc.

Dieses Problem hat man in der Regel bei ner kleinen illegalen Murmelbahn die sich die einheimischen Kids in den Wald geschaufelt haben nicht.

Is nix Kommerzielles. So ein Trailcenter aber schon.
 
Ja, kann durchaus so sein.
Hat man allerdings mehr solcher guten Anlaufstellen, verteilt es sich insgesamt wieder besser. Bisher tummeln sich eben sehr viele am Ochsenkopf, so könnte dieser von Bikern etwas entlastet werden.

Hat aber letztendlich nichts mehr mit der Rechtslage zu tun, bevor hier @DaFriiitz wieder zum schimpfen anfängt ;)
 
Naja ob da dann irgendwas wächst oder lebt was soooo extrem schützenswert ist dass ein komplettes Betreten- beziehungsweise Befahrverbot verhältnismäßig ist müsste man abwarten, erfahrungsgemäß brauchst hierfür beim Verwaltungsgericht Gutachten über Gutachten was sich über mehrere Jahre in die Länge zieht.
Den Nachweis, das es naturschutzfachlich geboten ist das Betretungsrecht einzuschränken muss aber die UNB führen - nicht umgekehrt der Betretungsberechtigte, dass es nicht notwendig ist.
In der Allgemeinverfügung sehe ich dazu erstmal nur Behauptungen und zweitens: Wäre dann nicht die Ausweisung eines NSG gerechtfertigt?
 
Naja grundsätzlich gilt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Amtsermittlungsgrundsatz, sprich bei entsprechendem substantiiertem Vortrag einer Seite muss das Gericht von sich aus nachforschen .... Aber im Rahmen der nötigen Beteiligung der UNB vor Erlass einer derartigen Allgemeinverfügung müsste es eigentlich eine zumindest interne Stellungnahme der UNB geben.
 
Jetzt kommt in Bayern erstmal der 15km Radius... Gute Nacht, Freizeit, am besten wir kaufen uns eine 3D Brille und radeln im Keller.. 😷
 
Zurück