Rechtslage in Bayern - Diskussionsthread

Irgend wie ist das hier etwas abgedriftet, es geht nur noch um Trailbau und dessen Duldung.

Dabei ist meiner Meinung das Problem doch vielmehr, dass schon lange bestehende Wege, Pfade, etc. nach Meinung vieler Grundstücksbesitzer und offizieller Stellen grundsätzlich nicht für das Befahren mit Fahrrädern geeignet seien und dies nun, mit dem Hintergrund der Ausführungsverordnung, mit Schildern zu sperren oder sogar zu beseitigen sind.
Das ist imho nur schwer mit den bundesrechtichen Vorgaben und der bay. Verfassung in Einklang zu bringen.
 
Irgend wie ist das hier etwas abgedriftet, es geht nur noch um Trailbau und dessen Duldung.

Dabei ist meiner Meinung das Problem doch vielmehr, dass schon lange bestehende Wege, Pfade, etc. nach Meinung vieler Grundstücksbesitzer und offizieller Stellen grundsätzlich nicht für das Befahren mit Fahrrädern geeignet seien und dies nun, mit dem Hintergrund der Ausführungsverordnung, mit Schildern zu sperren oder sogar zu beseitigen sind.
Das ist imho nur schwer mit den bundesrechtichen Vorgaben und der bay. Verfassung in Einklang zu bringen.
Die "Ausführungsverordnung" ist ja in weiten Strecken nicht mit dem Gesetz im Einklang, wie schon hinlänglich erörtert wurde. Sie hat als interne Dienstanweisung an die dem betreffenden Ministerium nachgeordneten Behörden auch keinerlei rechtliche Wirkung.

Das Sperren von Wegen ist nur entlang der Art. 27, 33, 34 BayNatSchG zulässig.
Ein Weg ist dann geeignet, wenn er sich befahren läßt; ungeeignete Wege lassen sich nicht befahren. Damit ist die Frage der "Eignung" jeweils individuell und im Einzelfall zu beurteilen; eine allgemeine "Eignung" oder "Nichteignung" lässt sich nicht feststellen, wie die Rechtsprechung klar entschieden hat (AG Aichach-101C153-17-TE).
 
Irgend wie ist das hier etwas abgedriftet, es geht nur noch um Trailbau und dessen Duldung.

Dabei ist meiner Meinung das Problem doch vielmehr, dass schon lange bestehende Wege, Pfade, etc. nach Meinung vieler Grundstücksbesitzer und offizieller Stellen grundsätzlich nicht für das Befahren mit Fahrrädern geeignet seien und dies nun, mit dem Hintergrund der Ausführungsverordnung, mit Schildern zu sperren oder sogar zu beseitigen sind.

Ich glaube, dass man diese Diskussionen nicht voneinander Trennen kann. Unterstützung oder zumindest Duldung von Trailbau sowie die Diskussion um die Beurteilung der Eignung von Wegen und Pfaden durch Bedenkenträger hat ja weitestgehend immer etwas mit der Akzeptanz von Mountainbiking insgesamt zu tun.
Zudem dürften gerade in den konservativ regierten Gegenden viele der Meinung sein so eine "hippe" Sportart würde nicht durch die eigene Zielgruppe betrieben werden, was aber vor allem unter Einbeziehung von MTB-Touren-Fahrern kaum stimmen dürfte.

Will man also der (unrechtmäßigen) Sperrung von Trails wie auch der Ablehnung von Trails mit gebauten Elementen entgegenwirken, dann geht das in meinen Augen nur, indem eine allgemeine Akzeptanz geschaffen wird.
 
So meinte ich das schon. Glaube nur, dass die Ursache für die beiden Probleme die gleichen sind und daher an der Ursache gearbeitet werden muss. Lobbyarbeit, Aufklärung Etc.
Der wesentliche Unterschied ist, dass für die Neuanlage von Trails die Zustimmung des Grundbesitzers gebraucht wird - für das Befahren jedoch nicht. Da darf es auch keine Abhängigkeiten und Verflechtungen geben.
 
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Was in dem Zusammenhang auch noch interessant ist: Wenn ein Weg gebaut werden soll, braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers. Wenn die vorliegt und sonstige etwaige Regelungen alle befolgt sind (Naturschutz etc.), dann ist der Weg rechtmäßig. Dann bekommst du ihn als Grundeigentümer auch nicht so leicht wieder weg, was ja unter verschiedenen Gesichtspunkten auch sinnig ist (Schutz der Investition, Erwartung von Nutzern, dass der Weg vorhanden ist). Kann aber natürlich auch dazu beitragen, dass man sich als Eigentümer seine Zustimmung zweimal überlegt…
 
Die "Ausführungsverordnung" ist ja in weiten Strecken nicht mit dem Gesetz im Einklang, wie schon hinlänglich erörtert wurde. Sie hat als interne Dienstanweisung an die dem betreffenden Ministerium nachgeordneten Behörden auch keinerlei rechtliche Wirkung.
Das ist hier den meisten inzwischen klar. Ändert allerdings nichts daran, dass diese "Ausführungsverordnung“ von allen möglichen Stellen als Argumentation gegenüber den Bürgern und als Handlungsleitfaden benutzt wird, anscheinend weil niemand den Arsch in der Hose hat das Ding komplette zu kassieren, oder zumindest behördenintern nicht mehr anzuwenden.
 
Das ist hier den meisten inzwischen klar. Ändert allerdings nichts daran, dass diese "Ausführungsverordnung“ von allen möglichen Stellen als Argumentation gegenüber den Bürgern und als Handlungsleitfaden benutzt wird, anscheinend weil niemand den Arsch in der Hose hat das Ding komplette zu kassieren, oder zumindest behördenintern nicht mehr anzuwenden.
Das Problem ist auch, dass du ja als Bürger gegen eine Ausführungsverordnung direkt erst mal nichts machen kannst, wenn ich mich nicht täusche, sondern nur immer gegen etwaige Auswirkungen der Verordnung. Da muss es dann wohl erst mal ein paar erfolgreiche Klagen geben, bis jemand im Ministerium auf den Trichter kommt, dass die Ausführungsverordnung doch nicht so proper ist… und das wird sich halt ziehen wie Kaugummi.
 
mein Beitrag basiert auf einer umfangreichen Recherche der jeweiligen Gesetzeslage, sowie vielen, ausführlichen Gesprächen und Mailverkehr mit Behörden, Tourismusverantwortlichen und Alpenvereinen vor Ort.

Habs mal aus dem anderen Thema ausgelagert, weil es hier besser passt.

Wo in Bayern steht, dass "Oder auf Wegen, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen" nicht geeignet sind? Das ist von manchen zum Glück Wunschdenken....was wird unter "häufig von Wanderern benutzt" und "ausreichende Breite" verstanden? Das ist schlicht subjektiv und nicht haltbar.
Konflikte, vor allem Hochalpin werden oft herbei geredet/geschrieben, existieren aber wenn nur unten im Tal. Die Wegehaftpflicht gibt es so zumindest in Bayern auch nicht.
 
mein Beitrag basiert auf einer umfangreichen Recherche der jeweiligen Gesetzeslage, sowie vielen, ausführlichen Gesprächen und Mailverkehr mit Behörden, Tourismusverantwortlichen und Alpenvereinen vor Ort.
Nimm es mir nicht übel, aber gerade an "Recherche zur jeweiligen Gesetzeslage" haben sich schon ganz andere abgearbeitet.
Und lokale Behörden, Tourismusverantwortliche und Alpenvereine fallen immer wieder mit recht originellen und eindeutig interessengelagerten Aussagen auf, die sie als Quelle oder Instanz für irgendwas unbrauchbar machen.
 
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Hier habe ich mal versucht in Sachen Verbote etwas Licht ins Dunkle zu bringen: https://ride-with-love.bike/mtb-verbote/
Ist das irgend etwas anderes, als eine umfangreiche Argumentation, die den Leser davon überzeugen soll eine solche Tour besser nicht privat durchzuführen, sondern bei diesem Veranstalter zu buchen?


Würde aber gerne wissen, wo die konkreten Daten über die in den Raum gestellte Wegschädigung durch MTB Fahrer herstammt.
 
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