Rechtslage in Bayern - Diskussionsthread

Jetzt haben wir einen Link.
Mit so einem hingeworfenen Zitat/Link ohne weiteren Kommentar warum Du das für zum Thema gehörig erachtest, ergibt das, wie man hier schon sehen kann, keinen Beitrag zum eigentlichen Thema dieses „Diskussionsthread“. Sondern nur themenfremdes hin und her.
Ja! Du hast Recht! Ich war erstens geschockt sowas beim dem gegenüber Mountainbiken aufgeschlossenen Nachbarn zu sehen und zweitens, weil ich als langjähriger Biker den Weg als geeignet zum Biken ansehe. Natürlich entscheide ich, wie in dem Zitat steht, das nicht selbst. Du verstehst sicher, wie es mir als leidgeprüfter Österreicher bei uns im Land geht. 🫣 Ich hab nur Angst, dass es in Bayern auch bald so wird. Wir Salzburger haben als Grenzländer noch Glück in Bayern fahren zu können, was viele andere österreichische Biker nicht haben. 🙏 Es wäre für alle von Vorteil, wenn das auch so bleibt! 🙏
 
Ich habe dazu schon mehrmals zitiert, was Bert Brecht dem Galileo Galilei in den Mund gelegt hat: "Die Phasen der Venus ändern ihren (Galileis Tochter) Hintern nicht."

Die Verwaltungsvorschrift ändert das BayNatSchG nicht. Sie ist, weil zu diesem Gesetz im Widerspruch, sogar teilweise rechtswidrig. Was diesbezüglich auf der Seite des vereins Südostbayernbike steht, ist insofern irreführend. Die Behörde hat gar nicht zu beurteilen, ob ein Weg "geeignet" ist. Die Eignung ist, wie das AG Aichach unmissverständlich festgestellt hat, eine situativ und individuell zu beurteilende Angelegenheit.
 
Leider ist es einfach kompliziert. Wie ich in unserem legal biken in Österreich Thread bereits einmal geschrieben habe, gibt es in Bad Reichenhall eine Beschilderung bei den gängigen und viel frequentierten Singletrails/Wanderwegen Schilder, mit denen ein friedliche Koexistenz von Wanderern und Bikern aufgezeigt werden soll. Das finde ich echt gut! Diese Schilder stammen auch vom Verein Südostbayernbike.
 
"Die Behörde" könnte das aber womöglich ggf. anders sehen. 🤔
Dafür gibt es Gerichte, die so etwas klären. Das vorhin genannte Urteil vom AG Aichach ist hier sehr eindeutig. Der einzige Haken ist, dass es am Ende wahrscheinlich nur über eine gerichtliche Auseinandersetzung gehen wird, weil "die Behörden" häufig meinen, sie hätten grundsätzlich immer Recht. Und so mal schnell einen Prozess führen, werden die meisten Leute nicht machen. Ich vermute, dass da auch "die Behörden" darauf spekulieren. Aber dafür gibt's ja die DIMB.
 
Das ist ihr unbenommen. Da wir noch in einem Rechtsstaat leben, ist deren Rechtsauffassung aber nicht automatisch richtiger als die der Radfahrenden.
Formell absolut richtig...nur werde ich als Biker nicht wegen jedem Verbots-Schild das im Wald rum steht einen Anwalt konsultieren wollen, bevor ich mich traue dort mal zu fahren.

Dafür gibt es Gerichte, die so etwas klären. Das vorhin genannte Urteil vom AG Aichach ist hier sehr eindeutig. Der einzige Haken ist, dass es am Ende wahrscheinlich nur über eine gerichtliche Auseinandersetzung gehen wird, weil "die Behörden" häufig meinen, sie hätten grundsätzlich immer Recht. Und so mal schnell einen Prozess führen, werden die meisten Leute nicht machen. Ich vermute, dass da auch "die Behörden" darauf spekulieren. Aber dafür gibt's ja die DIMB.
...der Haken am Urteil eines Amtsgerichts in der schwäbischen Provinz ist, dass es nicht "höchstrichterlich" ist. Und in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift darf man jetzt wegen jedem Schild vor Gericht ziehen, was der gemeine Biker eher nicht machen wird...damit ist erst mal das Ziel erreicht: maximale Verunsicherung.
 
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Formell absolut richtig...nur werde ich als Biker nicht wegen jedem Verbots-Schild das im Wald rum steht einen Anwalt konsultieren wollen, bevor ich mich traue dort mal zu fahren.


...der Haken am Urteil eines Amtsgerichts in der schwäbischen Provinz ist, das es nicht "höchstrichterlich" ist. Und in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift darf man jetzt wegen jedem Schild vor Gericht ziehen, was der gemeine Biker eher nicht machen wird...damit ist erst mal das Ziel erreicht: maximale Verunsicherung.
Zudem man sich zunächst, meines Wissens, auch an rechtlich unzulässige, von Behörden aufgestellte Schilder halten muss, bis deren "Unzulässigkeit" offiziell/per Rechtsweg festgestellt wurde.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/m...-verkehrsschilder-beachtet-werden_035264.html
 
Dafür gibt es Gerichte, die so etwas klären. Das vorhin genannte Urteil vom AG Aichach ist hier sehr eindeutig. Der einzige Haken ist, dass es am Ende wahrscheinlich nur über eine gerichtliche Auseinandersetzung gehen wird, weil "die Behörden" häufig meinen, sie hätten grundsätzlich immer Recht. Und so mal schnell einen Prozess führen, werden die meisten Leute nicht machen. Ich vermute, dass da auch "die Behörden" darauf spekulieren. Aber dafür gibt's ja die DIMB.
Wenn ich das richtig im Kopf habe wurde das Urteil ja noch nichtmal rechtskräftig, weil der Kläger Berufung einlegte und man sich in der 2. Instanz auf einen Vergfleich einigte. Insofern würde ich das nicht ernsthaft in einem Rechtsstreit zitieren wollen.
 
Wenn ich das richtig im Kopf habe wurde das Urteil ja noch nichtmal rechtskräftig, weil der Kläger Berufung einlegte und man sich in der 2. Instanz auf einen Vergfleich einigte. Insofern würde ich das nicht ernsthaft in einem Rechtsstreit zitieren wollen.
Das stimmt nicht.
Das Urteil ist rechtskräftig.
 
Ja! Du hast Recht! Ich war erstens geschockt sowas beim dem gegenüber Mountainbiken aufgeschlossenen Nachbarn zu sehen und zweitens, weil ich als langjähriger Biker den Weg als geeignet zum Biken ansehe. Natürlich entscheide ich, wie in dem Zitat steht, das nicht selbst. Du verstehst sicher, wie es mir als leidgeprüfter Österreicher bei uns im Land geht. 🫣 Ich hab nur Angst, dass es in Bayern auch bald so wird. Wir Salzburger haben als Grenzländer noch Glück in Bayern fahren zu können, was viele andere österreichische Biker nicht haben. 🙏 Es wäre für alle von Vorteil, wenn das auch so bleibt! 🙏
Du hast Deinen Beitrag aus dem Abschnitt "- Vorurteile und Mythen -" genommen, in dem gängige Meinungen gegen MTB berichtig bzw. richtig dargestellt werden.

Dazu wird
1. der gängige Vorurteil/Mythos genannt
In Bayern sind Trails jetzt per Gesetz verboten.
2. dieser als nicht korrekt benannt
3. darauf erklärt warum der Vorurteil/Mythos nicht zutreffend ist
Nach wie vor gilt in Bayerns Wäldern das Naturschutzgesetz und damit freies Betretungsrecht zu Erholungszwecken. Biker dürfen demnach auf geeigneten Wegen fahren. In der veröffentlichten Verwaltungsvorschrift vom Dezember 2020 wurde die Ermessensgrundlage konkretisiert. Diese soll die Behörden in der Beurteilung unterstützen, ob ein Weg „geeignet“ oder „ungeeignet“ fürs Biken ist.

Und was ist daran jetzt so schlimm, dass es einen schockt?
 
Du hast Deinen Beitrag aus dem Abschnitt "- Vorurteile und Mythen -" genommen, in dem gängige Meinungen gegen MTB berichtig bzw. richtig dargestellt werden.

Dazu wird
1. der gängige Vorurteil/Mythos genannt

2. dieser als nicht korrekt benannt

3. darauf erklärt warum der Vorurteil/Mythos nicht zutreffend ist


Und was ist daran jetzt so schlimm, dass es einen schockt?
Bitte lassen wir es sein. :bier: Es war mir einfach nicht klar, dass es in Bayern mit den Fahrverbotsschildern an frequentierten Wegen nun auch schon so weit ist, obwohl die Gesetzeslage eine andere ist. Wie ich schon geschrieben habe, hat der Verein Südostbayernbike im Raum Bad Reichenhallt einige Schilder aufgestellt, die die friedliche Koexistenz von Bikern und Wanderern signalisieren, was ich super finde. Mit der genauen Gesetzeslage in Bayern kenne ich mich zu wenig aus. Mir ging es von Anfang nur um die Schilder. PEACE! (:
 
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Bitte lassen wir es sein. :bier: Es war mir einfach nicht klar, dass es in Bayern mit den Fahrverbotsschildern an frequentierten Wegen nun auch schon so weit ist, obwohl die Gesetzeslage eine andere ist. Wie ich schon geschrieben habe, hat der Verein Südostbayernbike im Raum Bad Reichenhallt einige Schilder aufgestellt, die die friedliche Koexistenz von Bikern und Wanderern signalisieren, was ich super finde. Mit der genauen Gesetzeslage in Bayern kenne ich mich zu wenig aus. Mir ging es von Anfang nur um die Schilder. PEACE! (:
Ja das hat in Reichenhall echt extrem gut funktioniert. 10km weiter hängen zwar auch die Toleranzschilder aber die Fahrradverbotsschilder sind leider nicht mehr entfernt worden. Frillensee, Bäckeralm usw.
 
Ja das hat in Reichenhall echt extrem gut funktioniert. 10km weiter hängen zwar auch die Toleranzschilder aber die Fahrradverbotsschilder sind leider nicht mehr entfernt worden. Frillensee, Bäckeralm usw.
Ja, der gesunde Menschenverstand in Reichenhall.

Er endet dort, wo jemand zu lange Haare für den Trachtenverein Marzoll hat.
Der damals Betroffene heißt Hans Söllner.
 
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