Was verstehst Du unter Wanderweg? Einen markierten Weg, der von Fußgängern begangen werden kann? Oder einen Trampelpfad?

Das freie Betretungsrecht im Wald erlaubt es Fußgängern auch abseits der Wege zu gehen. Solange es sich um kein Schutzgebiet handelt. Was hindert mehrere Fußgänger mehrfach auf der selbe Strecke den Wald zu betreten? Da Ihr in Bayern dann selbst beurteilen könnt, ob der Weg fürs Fahrrad tauglich ist, könnte man beim Begehen auf die Tauglichkeit als Bikestrecke achten.
 
Genau das ist ja der Punkt...wird eine Strecke oft genug "begangen", ist das dann automatisch auch ein Trampelpfad und sehr oft damit auch für MTB geeignet? Reicht dies aus oder müssen andere Voraussetzungen erfüllt werden?
Und welche zusätzlichen Hürden gibt es dann für einen markierten Wanderweg, so dass daraus wirklich ein neuer, schöner (Wander-/MTB-)Weg wird?
 
Kurzfassung:
- Wege anlegen ist nur mit Zustimmung des Grundbesitzers erlaubt.
- Ist der Weg einmal da, darf er sowohl begangen als auch befahren werden.
- Möchte der Grundbesitzer einen Weg nicht, kann er ihn unbenutzbar machen - z.B. durch Zulegen mit Geäst.
 
Die Sache mit dem Anlegen eines Weges würde mich auch sehr interessieren.
Ich würde den Weg aber nicht für Mountainbiker, sondern für Wanderer anlegen (der gut für MTB geeignet ist :D ) ...ob das rechtlich einen Unterschied macht, weiß ich nicht. Aber neue "Wanderwege" anlegen würde wohl mehr Fürsprache erhalten als "MTB-Wege"?

Mit sowas macht man sich sicher viele Freunde bei den Grundbesitzern :rolleyes: Zudem heißte es: das Betreten der Natur muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich ausgeübt werden.
 
Naja, wenn man bedenkt, dass der größte Waldbesitzer der Freistaat Bayern ist und zudem vor allem diese immer mehr Waldwege als Forstautobahnen umbauen, relativiert sich das etwas.

Es geht ja nicht darum, zig Strecken kreuz und quer durch die Wälder zu bauen, sondern wieder mehr naturnahe Pfade zu schaffen, die sowohl für Wanderer als auch für uns interessant sind. Da die Staatsforsten daran anscheinend wenig Interesse haben, es aber den Bürgern ihr gutes Recht ist, sich im Wald zu erholen (egal wer Grundbesitzer ist), sind doch solche Überlegungen legitim? Oder was wäre dein Ansatz?
 
Naja, wenn man bedenkt, dass der größte Waldbesitzer der Freistaat Bayern ist und zudem vor allem diese immer mehr Waldwege als Forstautobahnen umbauen, relativiert sich das etwas.

Es geht ja nicht darum, zig Strecken kreuz und quer durch die Wälder zu bauen, sondern wieder mehr naturnahe Pfade zu schaffen, die sowohl für Wanderer als auch für uns interessant sind. Da die Staatsforsten daran anscheinend wenig Interesse haben, es aber den Bürgern ihr gutes Recht ist, sich im Wald zu erholen (egal wer Grundbesitzer ist), sind doch solche Überlegungen legitim? Oder was wäre dein Ansatz?
57% des Waldes in Bayern sind in Privatbesitz, der Freistaat hat 30%. Und warum braucht man zum erholen einen Pfad? Vielen reicht 2 x 2m Sand und ein Handtuch...;)
Wegebau und Wegepflege des Freistaates sind wieder eine ganz andere Baustelle..
 
Nur weil einem die Art der bestehenden Wege nicht passen, kann man doch nicht einfach neue anlegen? Sonst besteht der Wald ja irgendwann nur noch aus Wegen.

Die früher vorhandenen Wege hätten ja gepasst, wenn sie nicht "umfunktioniert" worden wären. Wie viel Fläche benötigt ein schöner Singletrail und wie viel Waldfläche wird für Forststraßen vernichtet? Da könnte man dafür viele naturnahe Pfade anlegen.
Es ist schön für euch, wenn ihr mit Schotterstraßen zufrieden seid und euch die "Umstrukturierung" im Wald dann eher entgegenkommt als stört. Ich finde diese Entwicklung nicht schön und mache mir eben Gedanken, wie man dem (legal) entgegen wirken kann.

@franzam Ja, der Freistaat hat knappe 30% und ist somit der größte Waldbesitzer in Deutschland. Habe nichts anderes geschrieben ;) . Ich weiß auch nicht, wie du jetzt auf ein Handtuch und Sand kommst, wo wir doch über Erholung im Wald sprechen? Anscheinend gibt es ja Studien, wonach die meisten Leute angegeben haben, dass sie vor allem naturnahe Pfade mögen. Quellen kann ich dir spontan keine nennen, hab auch keine Zeit/Lust zu suchen.
 
Auch wenn man mit den Waldautobahnen nicht zufrieden ist, darf man sich nicht ohne Einverständnis des Waldeigentümers einfach einen neuen passenderen Weg bauen. Stell dir mal vor, jemand würde einen Pfad quer über dein Gartengrundstück anlegen, weil außenrum laufen doof ist.
 
Doch, es ist vergleichbar. Im Wald gillt: Abseits der Wege Radeln verboten. Bei deinem Garten gillt: Fremde dürfen da nicht rein.

Und jetzt stell dir mal vor, auf deiner Streuobstwiese würden ein paar Radfahrer einen Pumptrack aufbauen. Was sagt der Bauer dazu, dem diese Streuobstwiese gehört?
 
Du willst es nicht verstehen?

Freies Betretungsrecht abseits der Wege gilt für Fußgänger. Einen Pumptrack auf der Streuobstwiese beinhaltet das nicht.

Das Thema Trampelpfad ist ein anderes. Woran erkennt der gesetzestreue Fußgänger oder Radfahrer ob dieser mit Genehmigung des Eigentümers entstanden ist?

Sind die unzähligen Pirsch-, Schmuggler-, Handels- und sonstigen Pfade historisch alle vom damaligen Besitzer genehmigt worden? Das ist an den meisten Orten die Basis für das heutige beschilderte Wanderwegenetz.

Einen Weg mit Baumaßnahmen anzulegen (Pumptrack) ist eine vollkommen andere Geschichte.

Bin auch gespannt ob jeder der an einem Grillplatz im Wald zum Holzsuchen über einen Trampelpfad geht vorher den Eigentümer um Erlaubnis gefragt hat?

Und ist er mal da, der Trampelpfad, dann darf man, zumindest in Bayern, diesen auch befahren. Den Weg und nicht den Wald oder die Streuobstwiese.
 
Der Grundeigentümer muss nicht jedes "Anlegen von Wegen " tolerieren. Man kann ihn durchaus unpassierbar machen. Was die historische Entstehung von Pirschsteigen und Handelswegen betrifft, da waren fast immer die Besitzer involviert. Der Adel z.B. ging nun mal gerne jagen.
Abgesehen von der Holzleseordnung halte ich Grillplätze im Wald eh für Unfug. Aber es darf jeder zum sammeln in den Wald gehen und sogar seinen Fahrradanhänger mitnehmen ;)
 
Auch wenn man mit den Waldautobahnen nicht zufrieden ist, darf man sich nicht ohne Einverständnis des Waldeigentümers einfach einen neuen passenderen Weg bauen. Stell dir mal vor, jemand würde einen Pfad quer über dein Gartengrundstück anlegen, weil außenrum laufen doof ist.

Die Frage nach der Möglichkeit von Anlegen eines Weges kam doch ursprünglich von dir. War das nur eine theoretische Frage deinerseits und du kennst die Antwort?
Nach dem du Äpfel mit Birnen vergleichst, gehe ich eher nicht davon aus.

Mich würde einfach interessieren, wie es zu neuen (Wander-)wegen kommt und was der rechtliche Rahmen ist.

Bis auf die kurz gefasste Antwort von @mw.dd habe ich diesbezüglich noch keine richtige Antwort darauf gelesen.
Den Grundbesitzer um Erlaubnis fragen leuchtet ein, stell ich mir aber schwierig vor. Wie kommt man an die Info, wer welchen Wald gehört? Diese Auskunft wird man nicht ohne Weiteres bekommen. Dann verlangen sie mit Sicherheit so etwas wie eine Skizze oder sogar Plan. Evtl. wird noch anderer Papierkram verlangt was die ganze Sache sehr aufwändig macht. Würde also bedeuten, dass ein legales Anlegen eines Weges äußerst mühsam ist, oder? Da wundert mich es nicht, dass viele einfach einen Weg anlegen und dann abwarten, ob der Eigentümer ihn duldet oder nicht. Wahrscheinlich wird er eh nur dann nicht geduldet, weil die Grundstücksbesitzer denken, sie seien bei Unfällen in der Haftung.
 
Mich würde einfach interessieren, wie es zu neuen (Wander-)wegen kommt und was der rechtliche Rahmen ist.
Das ist doch ganz einfach: Wege werden vom Waldbesitzer angelegt, dort wo es ihm gefällt, oder wo ER die Notwendigkeit sieht. Wenn du als Waldbesucher die Notwendigkeit für einen Weg siehst, muss das der Waldbesitzer noch lange nicht. Da musst du dann Überzeugungsarbeit leisten, das heißt, du musst mit ihm darüber sprechen. Einfach mal machen, geht nicht. Genusowenig, wie sich dein Nachbar in deinem Vorgarten einfach mal ungefragt einen Parkplatz für seine Karre anlegen darf, weil er das (wegen tatsächlichem Parkplatzmangel) für notwendig hält.
 
Du willst es nicht verstehen?

Freies Betretungsrecht abseits der Wege gilt für Fußgänger. Einen Pumptrack auf der Streuobstwiese beinhaltet das nicht.

Das Thema Trampelpfad ist ein anderes. Woran erkennt der gesetzestreue Fußgänger oder Radfahrer ob dieser mit Genehmigung des Eigentümers entstanden ist?

Spätestens wenn da ein Flatterband oder ein Verbotsschild zwecks Absperrung steht, sollte das doch klar sein?
 
Wie kommt man an die Info, wer welchen Wald gehört?
Im örtlichen Rathaus nachfragen???

Wahrscheinlich wird er eh nur dann nicht geduldet, weil die Grundstücksbesitzer denken, sie seien bei Unfällen in der Haftung.
Das ist Unfug. Der Eigentümer darf doch bestimmen, was auf seinem Grund gemacht wird, sofern dadurch eine Zustandsänderung (Wegebau) passiert. Vielleicht trampelt ihr quer durch eine Fläche, in der seltene Orchideen wachsen oder irgendwelche Tiere auf der Roten Liste der gefährdeten Arten eines ihrer letzten Refugien haben? Woher sollst du als Waldtrampler das erkennen? Der Waldbesitzer weiß das hoffentlich.
 
Genusowenig, wie sich dein Nachbar in deinem Vorgarten einfach mal ungefragt einen Parkplatz für seine Karre anlegen darf, weil er das (wegen tatsächlichem Parkplatzmangel) für notwendig hält.
Dieser dümmlich-stupide Vergleich mit dem Vorgarten ist inzwischen sowas von ausgelutscht :rolleyes: .

Frage:
Gibt es ein verfassungsmäßig festgeschriebenes allgemeines Betretungsrecht für deinen Vorgarten?

[ _ ] ja
[ _ ] nein
[ _ ] vielleicht
[ _ ] ich habe von der Rechtslage keinen blassen Dunst.
 
Das ist doch ganz einfach: Wege werden vom Waldbesitzer angelegt, dort wo es ihm gefällt, oder wo ER die Notwendigkeit sieht. Wenn du als Waldbesucher die Notwendigkeit für einen Weg siehst, muss das der Waldbesitzer noch lange nicht. Da musst du dann Überzeugungsarbeit leisten, das heißt, du musst mit ihm darüber sprechen. Einfach mal machen, geht nicht. Genusowenig, wie sich dein Nachbar in deinem Vorgarten einfach mal ungefragt einen Parkplatz für seine Karre anlegen darf, weil er das (wegen tatsächlichem Parkplatzmangel) für notwendig hält.

Wenn Wege nur vom Waldbesitzer angelegt werden würden, dann hätten wir wirklich keine schönen Singletrails mehr. Die benötigt er nämlich nicht.
Hin und wieder entstehen bei uns ja auch markierte, offizielle Wege. Ich kenne nur deren rechtlichen Ablauf (noch) nicht.
Ich weiß auch nicht, was du immer mit dem eigenen Garten willst? Lass doch einfach diese unpassenden Beispiele weg. Das passt einfach nicht zum Wald und deren Rechte/Pflichten.

Im örtlichen Rathaus nachfragen???
Hast du schon mal offizielle Informationen in einem Amt abgefragt? Erstens wird so eine Info nicht das Rathaus haben (außer man lebt in einem kleinen Dorf, wo noch jeder jeden kennt....in unserer Großgemeinde mit 34 Ortschaften wird es schon schwierig). Dazu müsste man wohl zum Grundbuchamt. Dort eine Info zu bekommen kostet erstens Geld und zweitens braucht man einen guten Grund, damit diese Info überhaupt raus gegeben wird. Da kann nicht einfach jeder so hingehen und fragen, wem der Wald da gehört. Hinzu kommt, dass ein Wald oft derart zersplittet ist, dass man die Grenzen der einzelnen Flurstücke gar nicht weiß und somit gar nicht genau weiß, nach welcher Flurnummer man fragen muss.

Das ist Unfug. Der Eigentümer darf doch bestimmen, was auf seinem Grund gemacht wird, sofern dadurch eine Zustandsänderung (Wegebau) passiert. Vielleicht trampelt ihr quer durch eine Fläche, in der seltene Orchideen wachsen oder irgendwelche Tiere auf der Roten Liste der gefährdeten Arten eines ihrer letzten Refugien haben? Woher sollst du als Waldtrampler das erkennen? Der Waldbesitzer weiß das hoffentlich.

Du traust dem Waldbesitzer sehr viel zu :D
Viele von denen interessieren sich wenig um die Tiere. Manche sehen es sogar als reine Geldanlage. Und ja, du darfst auch als Unwissender quer durch den Wald gehen/trampeln. Natürlich sollte man nichts kaputt machen, aber leider passiert es trotzdem hin und wieder.
"Wegebau" hört sich immer recht intensiv an. Ein schöner Weg muss nicht groß gebaut werden. Er wird nur "angelegt", also Laub/Nadeln, loser Waldboden etwas zur Seite geräumt, das wars. Wenn so einer nicht regelmäßig benutzt wird bzw. wieder gesperrt wird, ist innerhalb kurzer Zeit nichts mehr davon zu sehen. Es sollte dafür also nichts zerstört werden.

Sorry, irgendwie habe ich das Gefühl, dass du noch weniger Ahnung hast als ich. Bringt uns wohl auch nicht weiter bei dem ganzen Thema.
 
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