Die Sache ist leider auch ein Haftungsfrage:
Sobald der Grundstücksbesitzer vom Weg Kenntins hat und ihn duldet, kommt die Verkehrssicherungspflight ins Spiel. Er ist dann für die Sicherheit des Weges verantwortlich. Wenn jetzt ein dürrer Ast auf den Weg fällt und jemanden verletzt, ist er fällig.
Fällt ein Ast auf einen Wanderer, der quer durch den Wald läuft, ist es das Problem des Wanderes, da allgeines Risiko im Wald.
Der Waldbesitzer muss also abwägen, ob er der Weg dultet oder nicht.

edit:
habt recht, ist Krampf.

private Wege sind Wald und somit raus aus der Sicherung!

Ich persönlich halte es wie der Leserbrief: lieber ein paar Biker als massig Rehe.
Mein persönlicher Rat an die Trailbauer:
Geht mit offenen Augen durch den Wald, meidet schöne (wertvolle) Bäume. Wenn bei den sogenannten Z-Bäumen die Rinde oder die Wurzeln verketzt werden, kann der Besitzer schon mal stinkig werden. Bei den anderen Bäumen sieht es nicht so schlimm aus.
Z-Bäume sind (hin und wieder) gekennzeichnet: farbige Striche oder Bänder. Macht aber jeder anders. Aber wie wertvollen kann man von Markierungen von Rückegassen und anderen Markierungen schon unterscheiden.

Gruß
Peter
Auch Waldbesitzer
 
Zuletzt bearbeitet:
@huzzel gruss an Deinen Verband. Der erzählt Mist!

Frag' doch mal nach dem entsprechenden Gesetz (und verlinke das hier). ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nachtrag:
Atypische Waldgefahren sind insbesondere vom Waldbesitzer selbst geschaffene oder geduldete Gefahren, mit denen der Waldbesucher nicht rechnen muss.

Dazu eine Frage:
Wenn der Trail einen kleinen Sprung hat, ein Radfahrer stürzt und behauptet, ich als Besitzer habe die "Gefahr" nicht beseitigt, wie schaut es dann aus? Wird dann wohl wieder "Auf hoher See und vor Gericht..."
 
Dann muss er dir erst einmal nachweisen, dass du von dem Sprung wusstest. Da du nicht verpflichtet bist, alle Wege systematisch und regelmäßig zu prüfen, wird es an diesem Nachweis wohl schon mangeln.

Schwierig wird es, wenn du ein paar Tage zuvor an genau dieser Stelle Holz geerntet hast und den Sprung "hättest sehen müssen". Dann hättest du deine Verkehrssicherungspflicht womöglich fahrlässig verletzt.

Wenn der Sprung aber so groß ist, dass ihn der Radfahrer nicht "hätte übersehen können", dann wird ein Richter womöglich davon ausgehen, dass der Biker den Sprung bewusst gefahren ist und sich auch der Gefahr "hätte bewusst sein müssen".
Ich glaube ein ähnlicher Fall wurde für den Waldbesitzer entschieden, als ein Biker eine gut einsehbare (angelegte!) Natursteintreppe gefahren ist und dabei stützte. Die Treppe war keine waldtypische Gefahr, weil selbst angelegt. Aber sie kam nicht überraschend und wurde in vollem Bewusstsein gefahren.
 
Ich glaube ein ähnlicher Fall wurde für den Waldbesitzer entschieden, als ein Biker eine gut einsehbare (angelegte!) Natursteintreppe gefahren ist und dabei stützte. Die Treppe war keine waldtypische Gefahr, weil selbst angelegt. Aber sie kam nicht überraschend und wurde in vollem Bewusstsein gefahren.

Sowas ist auch genau der Punkt, wieso Eigentümer soviel Sorge haben und ich als normaler Moutainbiker für diese Überlegung durchaus Verständnis zeige und meinen Kumpeln oder anderen, die sich mal wieder über eine Abrisssituation beschweren, damit erkläre.
Da wird nämlich immer großspurig mit "eigenes Risiko", ist doch selbstverständlich, argumentiert. Aber nein, wenn sich jemand richtig böse abmault, mit

- Spätfolgen
- oder Berufsunfähigkeit
- oder noch schlimmer Querschnitt

dann greift derjenige nach dem letzten Strohhalm. Und wenn man es selbst nicht tut, dann tut es eventuell die Versicherung, die immer versucht Geld irgendwoher wieder zu bekommen. Und egal wie es ausgeht, du hast als Eigentümer den Palaver und den Zeitaufwand. Da hätte ich auch keinen Bock drauf.

Trotzdem ist es ein wenig am Thema vorbei. Weil ein natürlich - durch Begehung - entstander Weg von der Logik her eigentlich keine Gefahr im Sinne der Verkehrssicherungspflicht darstellen kann. Und gemäß dem erwähnten Urteil ja sogar eine anglegte Treppe - die aber mit Sicherheit auch in einem "normalen" Zustand war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube ein ähnlicher Fall wurde für den Waldbesitzer entschieden, als ein Biker eine gut einsehbare (angelegte!) Natursteintreppe gefahren ist und dabei stützte. Die Treppe war keine waldtypische Gefahr, weil selbst angelegt. Aber sie kam nicht überraschend und wurde in vollem Bewusstsein gefahren.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Keine Haftung für Sturz eines Radfahrers auf einer Treppe im Wald. Urteil vom 09.01.2008, I-19 U 28/07
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2008/I_19_U_28_07urteil20080109.html


Es ist für den Senat nicht nachvollziehbar, warum es – wie der Kläger in der Berufung geltend macht – technisch nicht möglich sein soll, mit dem Fahrrad Schritttempo zu fahren. Die Mitglieder des Senates, die selbst Fahrradfahrer sind, wissen aus eigener Erfahrung, dass dies sehr wohl möglich ist. Sofern der Kläger aufgrund der Abschüssigkeit des Geländes am Fahren im Schritttempo gehindert gewesen sein sollte, hätte er – worauf bereits das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung hingewiesen hat – notfalls rechtzeitig vom Fahrrad absteigen und dieses weiter schieben müssen.

Bei einer der Örtlichkeit angepassten Geschwindigkeit, also bei einem Fahren im Schritttempo, hätte der Kläger den bedauerlichen Unfall vermeiden können, weil er dann – wie die Fußgänger auch – die Treppe rechtzeitig hätte bemerken können.

---------------------------------

Sturz einer Radfahrerin über Loch im Weg. Gerichtsbeschluss des OLG Frankfurt a. M. verneint Haftung des Waldbesitzers für „waldtypische“ Gefahren (Az. 13 U 111/17). Pressemitteilung
Die Klägerin behauptet, trotz umsichtiger Fahrweise habe sich plötzlich und für sie gänzlich unvorhersehbar ein ca. 20 × 20 cm breites und 20 cm tiefes Loch im Weg gezeigt. Beim Versuch, dem Loch auszuweichen, sei sie ins Schleudern geraten und auf ihre linke Schulter gestürzt. Sie nimmt deshalb das Land Hessen auf Schmerzensgeld in Anspruch.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hin hat das OLG mit heute veröffentlichtem Hinweisbeschluss bekräftigt, dass das Land für den behaupteten Unfall nicht hafte. „Eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren (ist) ausgeschlossen, weil sich der Waldbesucher mit dem Betreten des Waldes bewusst derartigen Gefahren aussetzt“, stellt das OLG klar. Dies gelte in besonderer Weise bei der Nutzung von Waldwegen, die nach dem Straßen- und Wegerecht keine öffentlichen Straßen darstellten. Auch wenn derartige Wege stark frequentiert würden - wie hier -, sei der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren verantwortlich. „Waldtypisch“ seien dabei Gefahren, „die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben“, so das OLG unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung. Das streitgegenständliche Loch unterfalle diesem Begriff. Es entspreche allgemeiner Erfahrung, „dass im bewaldeten Gelände Wege auf gewachsenem Boden durch Wurzelwerk und Auswaschungen infolge von Witterungseinflüssen erhebliche Unebenheiten, insbesondere auch Löcher, aufweisen können“.

Im Übrigen würde das beklagte Land auch nicht haften, wenn eine atypische Gefahr vorgelegen hätte, ergänzt das OLG. Eine Pflichtverletzung scheide grundsätzlich aus, wenn die Gefahrenquelle mit einer „Selbstwarnung“ versehen sei. „Die Verkehrssicherungspflicht dient insbesondere nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen“, betont das OLG. Die von der Klägerin vorgelegten Lichtbilder belegten hier, dass das Loch als Gefahrenquelle ausreichend erkennbar gewesen sei.

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Zuletzt bearbeitet:
Hin und wieder entstehen bei uns ja auch markierte, offizielle Wege. Ich kenne nur deren rechtlichen Ablauf (noch) nicht.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-28
(3) 1Eigentümer oder sonstige Berechtigte haben Markierungen und Wegetafeln zu dulden, die Gemeinden oder Organisationen, die sich satzungsgemäß vorwiegend der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege widmen, mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde anbringen. 2Auf die Grundstücksnutzung ist Rücksicht zu nehmen. 3Eigentümer oder sonstige Berechtigte sind vor der Anbringung zu benachrichtigen.
Ansprechpartner ist damit also erstmal die zuständige unteren Naturschutzbehörde.

Wie ich finde ist auch dieser Satz interessant:
(1) 1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern
Wie verträgt sich dieser Satz mit dem freien Betretungsrecht für Fußgänger?
 
Hallo zusammen,

unten findet Ihr nun das Urteil des Amtsgerichts Aichach Az. 101 C 153/17 vom 17.04.2018 zur Unterlassungsklage eines Waldbesitzers gegen einen Mountainbiker.

Das Urteil hat großes Potential den Rechtsfrieden in Bayern wieder herzustellen, was ja letztlich auch Ziel dieses Threads ist.
So kommt der Richter auch zu dem Schluss «Es ist einfach kein Fall.»

Das Urteil deckt sich zu annähernd 95 % mit diesem Thread und enthält entsprechend sehr viele wichtige z. T. neue gerichtliche Feststellungen.

Der frühere Rechtsreferent der DIMB, Helmut Klawitter, hat mir die Erlaubnis gegeben ihn hierzu zu zitieren, was ich nun sehr gerne tue:

"Da hat sich das Gericht die Mühe gemacht, den Begriff „Weg“ nach allen (Grund-) Regeln der juristischen Methodenlehre - angefangen bei der Auslegung nach dem Wortsinn über die systematische, historische und telexlogische Auslegung bis hin zur verfassungskonformen Auslegung - auszulegen und das kann man als absolut gelungen bezeichnen. Dass man hier im Hinblick auf das Adjektiv „geeignet“ sehr stark auf den Aspekt „Umweltschutz“ abgestellt hat, ist m. E. zu verschmerzen, denn nach den eigenen Ausführungen des Gerichts wird dieser Aspekt auf „Wegen“, die ja auch von Fußgängern begangen werden können, regelmäßig keine Einschränkung für Radfahrer begründen können.

Sehr schön und gelungen fand ich Übrigens auch den Hinweis des Gerichts, dass die Absicherung bei Waldarbeiten alleine schon zum Schutz von Fußgängern, die auch abseits der Wege ihr Betretungsrecht wahrnehmen dürfen, immer umfassend auszufallen habe, also jedenfalls keine Einschränkung des Radfahrens auf Wegen rechtfertige.

Viele Grüße

Helmut"

Leider ist zu befürchten, dass andere Institutionen, Verbände und Vereine die Autorität solcher Gerichtsentscheidung in Zweifel ziehen werden.
Sie werden weiterhin Konfliktpotentiale heraufbeschwören und versuchen ihre Partikularinteressen gegen die Bayerische Verfassung und geltendes Recht durchzusetzen.
Mountainbiker sind vielen Landwirten, Förstern und Waldbesitzern ein Dorn im Auge und sehen sie ungern auf ihrem Gebiet. Berechtigte Interessen der Gesellschaft an Naturgenuss und Erholung, aber auch an der hiermit möglichen Wertschöpfung scheinen ihnen nachrangig.
Dabei nutzen sie unter anderem vermeintliche Rechtsunsicherheiten bei Verkehrssicherungspflicht und Betretungsrecht zu ihren Gunsten, zu Lasten der Rechtsklarheit und auf Kosten des Rechtsfriedens aus.

Unter fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten bleibt es aber für das Mountainbiken dabei:
«Es ist einfach kein Fall.»

Noch ein paar Tipps:

1. Fahrt verantwortungsvoll und nehmt Rücksicht!
2. Fahrt nur auf Straßen und bestehenden Wegen!
3. Achtet die Natur!
4. Habt Spaß!


... und zeigt durch Euer Verhalten auch, dass Ihr Respekt vor den berechtigten Interessen der Grund- und Waldbesitzer habt.
Gemeinsam ließe sich in Bayern auf Basis geltenden Rechts viel mehr für alle Belange erreichen - und dafür bräuchte es noch nicht einmal Pilotprojekte.
 

Anhänge

  • AG Aichach-101C153-17-TE.pdf
    1,6 MB · Aufrufe: 804
Hättest du dir Punkt 4 deiner sogenannten „Tipps“ nicht einfach sparen können?
Würde wesentlich zur Versachlichung der Angelegenheit beitragen.
Liest sich für mich sehr aufgeregt und wichtigtuerisch und ist meiner bescheidenen Meinung nach ungeeignet, die berechtigten Interessen der Mountainbiker angemessen zu vertreten. Auch nicht in einem MTB-Forum.
Zur Erinnerung: Du vertrittst eine Interessenvertretung, die DIMB.
Da empfinde ich es als unpassend, von offizieller Seite dazu aufzufordern, „Spaß“ zu haben.
Diesen versucht jeder diesen Sport Auszuübende nach seiner Maßgabe selbständig zu erlangen - und er benötigt dafür definitiv keine institutionelle Aufforderung.
Bitte halte deine Funktion und deine persönliche Haltung auseinander. Danke!
 
Hättest du dir Punkt 4 deiner sogenannten „Tipps“ nicht einfach sparen können?
Würde wesentlich zur Versachlichung der Angelegenheit beitragen.
Liest sich für mich sehr aufgeregt und wichtigtuerisch und ist meiner bescheidenen Meinung nach ungeeignet, die berechtigten Interessen der Mountainbiker angemessen zu vertreten. Auch nicht in einem MTB-Forum.
Zur Erinnerung: Du vertrittst eine Interessenvertretung, die DIMB.
Da empfinde ich es als unpassend, von offizieller Seite dazu aufzufordern, „Spaß“ zu haben.
Diesen versucht jeder diesen Sport Auszuübende nach seiner Maßgabe selbständig zu erlangen - und er benötigt dafür definitiv keine institutionelle Aufforderung.
Bitte halte deine Funktion und deine persönliche Haltung auseinander. Danke!
Ein einfaches "Danke für euren Einsatz" hätte genügt :o .
 
Mal als Hintergrund.

Wir Natursportverbände arbeiten momentan an gemeinsamen Regeln. Und eine Erkenntnis war, dass wir Verbände nicht immer nur mit erhobenen Zeigefinger wahrgenommen werden wollen. Denn so erreichen wir Niemanden und schon gar nicht die Jüngeren. Aber wir stehen ja in erster Linie auch dafür, das die Menschen gerne raus gehen in die Natur, sich dort erholen können und sich eben nicht nur "gerade so geduldet" vorkommen müssen.

Aber das Problem dabei ist, dass "Spaß" in Deutschland, vor allem in der Natur, negativ besetzt zu sein scheint. Dabei meint es nichts anderes, als dass man dort eine schönen Tag erleben soll. Es bedeutet nicht, dass man rücksichtslos ist. In anderen Ländern haben wir eine deutlich entspanntere Sicht auf "Spaß" bzw. "Fun".

Hier in Deutschland scheint ja alles keinen Wert zu haben, was nicht mit Arbeit oder Produktion verbunden ist. So darf die Forstwirtschaft im Wald Arbeitsmethoden anwenden, neben welchen der Impact eines Mountainbikers nun wirklich nicht ins Gewicht fällt. Aber wir haben halt die "Schaffe, Schaffe, Häusle baue" Mentalität die alles rechtfertigt.

Und auf der anderen Seite gibt es Menschen die meinen, dass man nur mit einer nahezu religiösen Demut in der Natur unterwegs sein darf. Das ist aber eine moralische Meinung, die sich naturschutzfachlich nicht begründen lasst.

Neben diesen beiden Meinungen, was im Wald zulässig ist, kommt der Spaß an der Bewegung natürlich nicht vor. Und das führt dazu, dass Natursport negativ besetzt ist und sich dementsprechend immer rechtfertigen muss. Also müssen darauf hin arbeiten, dass Spiel, Sport & Spaß im Wald nicht mehr negativ besetzt sind, sondern vielmehr als ein wertvolles Element für die Gesellschaft begriffen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist zwar "nur" ein AG-Urteil, werden einige sagen, wenn es darum geht, inwiefern das anderweitig genauso gesehen wird.
Aber es ist ein ordentlicher Pflock eingeschlagen, und es ist inhaltlich wirklich sauber und aufwendig gemacht. Da hat sich jemand richtig eingelesen, recherchiert und Mühe gemacht - sauber!
Wird ja sicherlich veröffentlicht. :)

Ist es rechtskräftig?
 
Also müssen darauf hin arbeiten, dass Spiel, Sport & Spaß im Wald nicht mehr negativ besetzt sind, sondern vielmehr als ein wertvolles Element für die Gesellschaft begriffen werden.
Ich respektiere alles, was du sagst. Habe aber eine gänzlich andere Auffassung davon, was zur Kernaufgabe eines "Natursportverbandes" gehören sollte. Ich bin selber in einem. Dass "Spaß" innerhalb der Gesellschaft stärker positiv gesehen werden sollte, gehört für mich jedenfalls nicht dazu.
Wenn die DIMB dieses Anliegen auf der politischen Agenda ganz oben angepinnt hat, dann werde ich das sicher nicht ändern. Woher auch. Auch ich gehe zum Lachen nicht in den Keller und ich habe bei dem "Spaß", was ich mache. Denn sonst würde ich es bleiben lassen. Aber "Spaß" als Ziel aufzurufen, halte ich doch für gewagt.
Wir Natursportverbände arbeiten momentan an gemeinsamen Regeln.
Regeln, okay, aber wer ist "wir"? Ich hoffe, ihr sprecht für "euch". Ein "Habt Spaß!" als ausgesprochene "Regel" käme für mich jedenfalls nicht in Frage. Spaß ist etwas, was sich einstellt, wenn die Bedingungen und Umstände passen, ich einen guten Tag habe, das Wetter mitspielt und auch sonst alles im grünen Bereich ist. Als Regel sträubt sich da einiges in mir.

Mir geht es nicht um erhobene Zeigefinger, nicht um "Deutschland" oder den gefühlten Gegensatz zu anderen Ländern, in denen der Funfactor angeblich lockerer gesehen wird, es geht mir nicht um Wert oder Unwert angeblich unproduktiver Freizeitbeschäftigung und es geht auch nicht um religös anmutende Demut. All das erscheint mir doch eher eine persönlich stark gefärbte Projektion, bei allem Respekt.
Versteht mich nicht falsch: Nichts ist falsch an Spaß, aber es ist auch nichts falsch an Demut - gerade der Natur gegenüber.
Wie wär's, die Tipps um Punkt 5 zu ergänzen, "Habt Demut!"?
- Nein, gefällt nicht? Na dann hat aber auch "habt Spaß!" da nichts verloren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Regeln, okay, aber wer ist "wir"? Ich hoffe, ihr sprecht für "euch".
Wir sind die angeschlossenen Verbände des Kuratorium Sport & Natur
https://www.kuratorium-sport-natur.de/partner/mitglieder/
Die Abstimmungen zu den Regeln laufen noch und möchte nicht viel dazu öffentlich schreiben. Aber wir haben dort das Wort "Spass" nicht mit dabei. Aber wir haben eine Einleitung, welche die Menschen ermuntern soll sich in der Natur zu bewegen. Das ist was ich erklären wollte.
 
Insbesondere der Umgang mit den Daten des Radfahrers bezüglich der Anzeige zur Nagelfalle finde ich in diesem Fall sehr irritierend.
Da muss doch mindestens der vollständige Name von der Polizei an die Forstverwaltung und von dieser an den Grundstücksbesitzer weiter gegeben worden sein. Das finde ich sehr bedenklich, denn die Nagelfalle hätte ja auch vom Grundstücksbesitzer selbst gelegt sein können. Denn wie seine Klage zeigt, will er solche Fahrten verhindern.
In Zeiten einer Datenschutzgrundverordnung ein sehr bedenklicher Vorgang.
 
Der Hinweis "lasst euch den Spaß nicht verderben!" hat schon seine Berechtigung, wenn man sich in seiner Freizeit intensiv mit dem Thema auseinandersetzt und dafür engagiert. Und so verstehe ich @Sun on Tour .
 
die angeschlossenen Verbände des Kuratorium Sport & Natur
Danke für die Aufklärung.
Übrigens, der Link zu den "Thesen zu Sport im Wald" im Downloadbereich "Leitlinien/Thesen" funktioniert nicht.
Aber wir haben dort das Wort "Spass" nicht mit dabei.
Das hätte mich auch sehr gewundert, bei der Zusammensetzung der Verbände...
wir haben eine Einleitung, welche die Menschen ermuntern soll sich in der Natur zu bewegen.
Dagegen ist ja auch überhaupt nichts einzuwenden. Vom einen zum anderen ist's halt ein weiter, steiniger Weg.
Ich denke, es ist klar geworden, woran ich mich gestoßen habe. Wir können das gerne jetzt beenden.
Es gab in den 1980ern die "Neue Deutsche Welle", Stichwort "Markus"...
Da wusste man damals auch nicht so recht, ob das nun ironisch gemeint war, oder völliger Ernst.
 
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