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Solang der Staatsforst das auch so macht glaube ich mal, dass da nicht viel zu machen istEben nicht
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Solang der Staatsforst das auch so macht glaube ich mal, dass da nicht viel zu machen istEben nicht
Ok ich bin ja echt froh über @LeFritzz und das er da so viel Infos liefert.
Aber ich weiß grad auch warum ich Anwälte nicht mag.... Will man nicht als Feind haben.
Solang der Staatsforst das auch so macht glaube ich mal, dass da nicht viel zu machen ist
Kurzfassung
- Forst und Naturpark haben im Mai einen Wanderweg für Biker gesperrt
-> Widerspruch von einigen ortsansässigen Bikern mit Kontaktaufnahme zu Forst und Politik
-> Mitte Juni Gründung der IG Stoapfalz und konstruktive Gespräche im Rathaus Erbendorf mit Bgm. Johannes Reger und Förster Carsten Klöble
-> Suche und Planung einer Alternativtrasse der IG zusammen mit dem Forst
-> Festlegung der Trasse und auch schnelle Genehmigung durch die UNB Tirschenreuth
-> Bau, bzw. Anlegen des Trails seit gestern.
Alles in allem, würde ich sagen, in sensationell kurzer Zeit!
Hier ein paar der Initiatoren und Planern und MitstreiterAnhang anzeigen 1319793
von links: David (stellv. Sprecher IG), Rainer, Franz (1. Sprecher IG), Jakob. Leider fehlen auf dem Foto noch einige
Man merkt schon, dass die Stoapfälzer eher bescheidene Leute sind.
Zwei wichtige Punkte haben sie daher erst gar nicht erwähnt:
Die Genehmigung der UNB war wegen der Lage des neuen Weges im Landschaftsschutzgebiet erforderlich und die ohnehin unbeachtlichen Sperrschilder sollen im Zuge der Alternative auch beseitigt werden.
Viele der Vertreter der Mountainbiker, die nicht eng mit der DIMB zusammenarbeiten, agieren oftmals nicht glücklich...Naja wir hatten die gleiche Situation ...
Findest du? Naja man kann natürlich versuchen auf Strudel komm raus zu klagen - da gebe ich dir recht, vielleicht findet man sogar einen Richter der da mitzieht, aber nur vielleicht. Dann hat man aber für das restliche Gebiet (das größere) für das sich aktuell eine Konsenzlösung abzeichnet verdammt schlechte Karten.Viele der Vertreter der Mountainbiker, die nicht eng mit der DIMB zusammenarbeiten, agieren oftmals nicht glücklich...
"Konsenslösungen", welche darauf hinauslaufen, dass die Befahrungsrechte, welche Verfassung und BayNatSchG garantieren, aufgegeben werden für kleinräumige "Spielflächen", also "Lösungen", welche zur Ghettoisierung des Mountainbikens führen, sind vollständig abzulehnen.Findest du? Naja man kann natürlich versuchen auf Strudel komm raus zu klagen - da gebe ich dir recht, vielleicht findet man sogar einen Richter der da mitzieht, aber nur vielleicht. Dann hat man aber für das restliche Gebiet (das größere) für das sich aktuell eine Konsenzlösung abzeichnet verdammt schlechte Karten.
Aber würde mich schon mal interessieren womit du argumentieren würdest, dass Waldeigentümer Wege nicht blockieren können?
Bis dann,
Patrik
Das siehst du so, der Verein in Augsburg hat sich mit seinen Mitgliedern anders entschlossen - ich bin da mittlerweile auch pragmatischer geworden. Wobei du das zusätzlich noch etwas verzerrt darstellt, da es in Augsburg um ein KLEINES Gebiet geht, dass für ein GRÖSSERES "eingetauscht" wird (werden soll um genau zu sein)."Konsenslösungen", welche darauf hinauslaufen, dass die Befahrungsrechte, welche Verfassung und BayNatSchG garantieren, aufgegeben werden für kleinräumige "Spielflächen", also "Lösungen", welche zur Ghettoisierung des Mountainbikens führen, sind vollständig abzulehnen.
Dass Waldeigentümer Wege nicht einfach blockieren können, steht im BayNatSchG, u.a. Art. 26, 27, 28, 33, 34.
DAS ist absolut unbestritten - die Diskussion ging aber darum, ob ein Eigentümer einen Waldpfad/Trampepfad durch Bäume „versperrt“/unbrauchbar macht - und da muss ich sagen, ich sehe nicht wo das gegen das Betretungsrecht verstößt . Und das hat hier noch keiner beantwortet (zumindest für mich verständlich)Es wird seit einiger Zeit massiv von verschiedenen Seiten aus das Betretungs- und Befahrungsrecht laut geltender Gesetzeslage streitig gemacht. Die DIMB hält es nicht für hinnehmbar, dass ein verfassungsmäßig garantiertes, durch Gesetze klar geregeltes und durch die Rechtsprechung vielfach bestätigtes Recht versucht wird, einzuschränken.
Obwohl ein Eigentümer grundsätzlich mit seinem Eigentum verfahren kann wie er möchte, könnten dadurch dennoch Vorschriften der Naturschutzrechts (inkl. Betretungsrecht), der Waldgesetze oder auch des Straßenverkehrsrechts, möglicherweise auch des Strafrechts (Aufzählung nicht abschließend) betroffen oder verletzt sein. Insoweit unterliegt auch das grundgesetzlich verbürgte Eigentumsrecht gewissen Schranken.... ein Eigentümer einen Waldpfad/Trampepfad durch Bäume „versperrt“/unbrauchbar macht ...
„Rückbau“ wird sich daran wohl auch messen lassen müssen.BayWaldG
Art. 1 Gesetzeszweck
…
(2) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen:
…
5. die Erholung der Bevölkerung im Wald zu ermöglichen und die Erholungsmöglichkeit zu verbessern,
"Konsenslösungen", welche darauf hinauslaufen, dass die Befahrungsrechte, welche Verfassung und BayNatSchG garantieren, aufgegeben werden für kleinräumige "Spielflächen", also "Lösungen", welche zur Ghettoisierung des Mountainbikens führen, sind vollständig abzulehnen.
Ich darf ergänzen: Es gibt auf Seiten der Radfahrer überhaupt niemanden, der berechtigt wäre solch einen "Konsens" stellvertretend für alle Radfahrer zu verhandeln. Egal, ob DAV, DIMB oder ein lokaler Verein.Das siehst du so, der Verein in Augsburg hat sich mit seinen Mitgliedern anders entschlossen
Ich lese es erst jetzt. Es gibt von mir gute Kontakte zu MTB-Augsburg und wir haben uns viel über das richtige Vorgehen dort unterhalten. Die Abstimmung war zu jeder Zeit da.Eine Abstimmung der Vorgehensweise des Augsburger Vereins mit der DIMB ist meines Wissens nicht erfolgt. Entsprechend sieht das Ergebnis bisher auch aus.
Und wird wohl deswegen in Zukunft für angeblichen Verstöße jeglicher Radfahrer in diesem Gebiet als verantwortlicher Ansprechpartner herangezogen werden. Da ist doch eine weitere Nötigung zu Zugeständnissen fast schon unausweichlich.Das siehst du so, der Verein in Augsburg hat sich mit seinen Mitgliedern anders entschlossen.
Auch das habe ich mich behauptet, nur das der Verein nicht selber den Rechtsweg beschreitet um vielleicht für ein paar wenige Wege was zu erstreiten und sich dabei vieles anderes zu verbauen.Es gibt auf Seiten der Radfahrer überhaupt niemanden, der berechtigt wäre solch einen "Konsens" stellvertretend für alle Radfahrer zu verhandeln
Na, Du gibst mir ja durchaus recht.Sorry lieber LeFritzz,
aber es steht dir ja frei zu klagen. Tut mir leid aber mir ist das alles zu theoretisch, auch wenn du natürlich vom rein prinzipiellen her recht hat. Aber wie gesagt, ich seh das mittlerweile pragmatischer.
Was nutzt das, sich mit allen auf dem Klageweg anzulegen, sich über Jahre mit viel Aufwand durchzuklagen, um 2-3 Wege freizubekommen, die dann (im wohlgemerkt rückgebauten Zustand - weil die Obstacles die da drin waren sind glaube ich nirgendwo ohne weiteres als frei zugänglicher Trail zu haben) sowieso keiner mehr fahren will und dafür dann Stadt, UNB gegen sich zu haben. Weil das was der Verein vor hat, geht halt nicht ohne die. Wenn diese Wege natürlich die einzige Option in dem Gebiet wären - dann wäre ich bei dir - dann hätte ich sogar selber geklagt, bzw. wenn das Vorhaben sich nicht ausreichend entwicklet.
Mal ein Beispiel aus Bayern:Angebote wie Freiburg, Pfälzerwald