Rechtsstreit Gebrauchtrad

Dann muss er beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Dürfte alles recht kostspielig und schwierig werden. Nächste Frage - warum hat er nicht vor Ort "reklamiert"? Defekte Pedale sollte man auch vor Ort bereits als defekt identifizieren können. Dazu muss man auch kein Technikus sein (was er aber vorgibt).
 
ok, das habe ich beim KAufvertrag nicht angegeben. Er wollte auch einfach nur einen Beleg, dass das Bike mir gehört. Da habe ich leider nicht mitgedahct und naiv nur die Rahmennummer angegeben und nicht "gekauf wie gesehen" hingeschrieben.
NORMALERWEISE ist das klar, da ich Privatperson bin.

Kaputte Pedalen,Dämpfer, defektes Innenlager und Gabel. Das waren die Punkte, die am Telefon genannt wurden. Sowas fällt spätestens bei der Probefahrt auf! Zudem hat er am Telefon gesagt, dass das Bike wohl neu 1900 kostet und er davon ausging, dass es 2400 gekostet hat und ich hätte das bestätigt. (stimmt nicht!)
 
Ein Kumpel von mir war mal in der gleichen Situation. Hat ein Rad über EBay verkauft, war in einem Top Zustand. Aber als das Rad da war, hatte es angeblich nur Mängel. Bei ihm war es wahrscheinlich der Grund, dass er zuviel für das Rad bezahlt hat. War ein Radon ZR Team neu 1200€ und er hat 900€ dafür bezahlt. Eine Woche später war es bei H&S für 800€ zu bekommen, dann hatte das Rad auch die Mängel. Der wollte auch einen Anwalt einschalten, 6 Monate später und es ist immer noch nichts passiert. Was ich damit sagen möchte, warte ab, wird eh nichts passieren. Sind halt immer die Leute die erst kaufen und sich danach erst informieren.
 
Warum denkt eigentlich jeder, man könne die Sachmängelhaftung einfach ausschließen????
Das ist so ein typisches Ebaygerücht.
Sachmängelhaftung ist nicht zu verwechseln mit Gewährleistung oder Garantie. Was die meisten gerne tun.
Die Sachmängelhaftung sagt nichts anderes aus, als dass die Ware zu dem Zeitpunkt der Übergabe in dem vom Käufer beschriebenen Zustand ist und keine Mängel verschwiegen oder vertuscht wurden.
Ein Ausschluß der Sachmängelhaftung dürfte wenn es hart auf hart kommt vermutlich rechtlich sehr leicht anfechtbar sein.

Und wenn ein Verkäufer die Sachmängelhaftung explizit ausschließt würde ich die Finger weg lassen, weil das sehr nach "es ist was faul" riecht und ich auf mein Recht als Käufer komplett verzichten würde Frag Wiki.

Ich würde den Ball flach halten und in Ruhe abwarten. :)
 
Ein Ausschluß der Sachmängelhaftung dürfte wenn es hart auf hart kommt vermutlich rechtlich sehr leicht anfechtbar sein.
Wenn jemand allerdings VOR Kauf eine Probefahrt macht und sich solange er möchte über die Qualität im klaren werden kann, kann er mMn im nachhinein NIEMALS sich auf Sachmängelhaftung berufen!
 
@fizzel Einfach abwarten und erst auf einen Gerichtsbrief reagieren . Das sein Vater dabei war ist sogar sehr gut denn der wird kaum für ein paar Euronen wenn es hart auf hart kommt vor Gericht Unsinn erzählen . Ich denke eher wenn er erfährt was sein Filius so treibt unter Umständen ein paar Schallende im Raum stehen. Wenn du wirklich vorfühlen willst dann schreib seinem Dad und bitte um Antwort .

Mfg 35
 
Ohne Ihn (Vater) zu kennen und Ihn nachteilig beurteilen zu wollen, würde ich mir von dem Vater nicht allzuviel erhoffen. Der Käufer scheint, sofern die Schilderungen der Wahrheit entsprechen, ein kleines Aloch zu sein. Mglw. ist dies auch auf die Erziehung zurückzuführen. Da liegt der Verdacht nahe, dass auch der Erzeuger/Erzieher ein kleines oder grösseres Aloch ist. Warte es ab, ob etwas vom angeblichen Anwalt kommt, dann kannst Du Dir immer noch Sorgen machen.
Grüße
Rainer
 
was anderes bleibt mir nicht. Sobald was kommt, mach ich nochmal Meldung. Wie es dann weiter geht kann ich nicht sagen.
Was könnte denn auf mich zu kommen, SOLLTE es dazu kommen, dass ich rechtlich im unrecht sein sollte. Was alles andere als fair wär.
 
Recht haben und bekommen sind oft zweierlei. gesunder Menschenverstand greift rechtlich oft gar nicht...

wenn die Gewährleistung oder Mängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen wurde könnte der Käufer für alles, was nicht normalen Verschleiß oder Vorsatz unterliegt, die nächsten 2 Jahre noch ankommen und Reparatur von dir verlangen.

da bei einem Fahrrad aber so ziemlich alles außer dem Rahmen Verschleiß hat, kann da eigentlich nicht viel passieren, wenn bekannte Mängel (die es ja wohl nicht gab) nicht arglistig verschwiegen wurden.

so mein Kenntnisstand.

siehe auch hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistungsausschluss.htm
 
habe heute eine SMS des Käufers erhalten. Mit der Aussage, dass er an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sei, da es sont für beide viel teurer werden würde. Mit dem Angebot, 200 Euro zurück zu überweisen und es wär geklärt..

:mad::mad:
 
ich würd ihm anbieten das rad zurückzunehmen gegen den original kaufpreis abzüglich 40€ miete/tag, sofern es natürlich noch technisch einwandfrei ist.
 
ich würd ihm anbieten das rad zurückzunehmen gegen den original kaufpreis abzüglich 40€ miete/tag, sofern es natürlich noch technisch einwandfrei ist.

Entweder so oder den Typen einfach auslachen. Würde ihm mal klipp und klar sagen, dass er mit seinen asozialen Beschei$$ermethoden bei Dir nichts erreicht. Und auf keinen Fall auch nur einen Cent zahlen. Man sieht ja schon an der sms, dass er langsam seine Felle davonschwimmen sieht.
 
Selbst wenn du die Gewährleistung (= Sachmängelhaftung, d.h. nach Übergabe der Kaufsache) gem. §§ 437ff. BGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast, musst du dir keine Sorgen machen. Unter Privatleuten hilft die Rechtsprechung regelmäßig mit dem konkludenten Auschluss der Sachmängelhaftung, da beiden Parteien klar ist, dass der Verkäufer diese nicht übernehmen kann und wollte, solange er zufällig nicht gerade einen Radladen besitzt (s. nur Westermann in: Münchner Kommentar zum BGB, § 444 BGB Rn. 5). D.h. auch wenns nicht im ausdrücklich irgenwo erklärt wurde, kann sich der Käufer grundsätzlich auf den Kopf stellen. :daumen:
 
ich würd ihm anbieten das rad zurückzunehmen gegen den original kaufpreis abzüglich 40€ miete/tag, sofern es natürlich noch technisch einwandfrei ist.

Korrekt, würde auch anbieten das Rad abzüglich einer entsprechenden Abnutzungspauschale (im "normalen" Rahmen) zurückzunehmen (sofern es technisch ansonsten in dem Zustand ist, wie Du es verkauft hast). Wirst ja sehen, ob er darauf eingeht.
 
Das Verhalten vom Käufer ist einfach unverschämt! Wahrscheinlich war er wirklich beim Anwalt und der hat ihn gründlich belächelt. Als letzten Ausweg macht er nochmal Druck indem er sagt, es würde für beide teurer werden, ....
So einem Typen würde ich kein bisschen entgegen kommen. Manchmal hat man einfach Pech gehabt im Leben. Wenn er glaubt, er hat einen Fehler gemacht, ist das sein Ding! Er wird hoffentlich draus lernen.
 
Der Käufer denkt doch jetzt schon, er habe einen schlechten Deal gemacht.

Vorschläge wie "X Euro Miete pro Tag" oder "Abnutzungsgebühr" etc. gießen da nur Öl ins Feuer (Spaß hin oder her). Aber gespannt auf die Reaktion bin ich auch :)

Öhm, ick zitier mal Stumpi - "Marktwirtschaft" :D . Sieh es doch mal so, er hat das Ding gekooft, hat es probe gefahren - allet jut. Nu kommt er plötzlich angekrochen, von wegen alles Schei..., Schrott etc. Nachdem er nen Rückschlag wegstecken musste, bäckt er jetzt kleinere Brötchen in 200er Größe. Warum sollte man die koofen?!
Is doch logisch, dass ich im Fall der Rückabwicklung des Kaufvertrages für den Ausfall/Nutzung einen kleinen Abzug vom Kaufpreis mache. Wer würde das nicht machen?! Oder sind wir plötzlich eine Kostenlos-Gesellschaft?!
 
Öhm, ick zitier mal Stumpi - "Marktwirtschaft" :D . Sieh es doch mal so, er hat das Ding gekooft, hat es probe gefahren - allet jut. Nu kommt er plötzlich angekrochen, von wegen alles Schei..., Schrott etc. Nachdem er nen Rückschlag wegstecken musste, bäckt er jetzt kleinere Brötchen in 200er Größe. Warum sollte man die koofen?!
Is doch logisch, dass ich im Fall der Rückabwicklung des Kaufvertrages für den Ausfall/Nutzung einen kleinen Abzug vom Kaufpreis mache. Wer würde das nicht machen?! Oder sind wir plötzlich eine Kostenlos-Gesellschaft?!

Deine Argumente sind schon nachvollziehbar. Ich bin nur gespannt, ob das die besagten "Kollegen" auch so sehen werden ;)
 
Deine Argumente sind schon nachvollziehbar. Ich bin nur gespannt, ob das die besagten "Kollegen" auch so sehen werden ;)

Das wäre doch nur ein Entgegenkommen vom VK, der muss nämlich gar nichts anbieten. Ich hatte neulich auch so einen Fall, dass ein Käufer nicht richtig lesen konnte, habe ihn dann aber mit Verweis auf das Angebot abgewiesen. Dann war es auch in Ordnung.
 
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