Rennrad - Status im Verkehr?

Wären wir Fußballer und nicht nur einfache Radfahrer, es hätte schon einen Aufschrei im Volk gegeben, der die Politiker hätte erzittern lassen.

Für den motorisierten Verkehr gibt es je nach Straßenkategorie (und geplanter Fahrgeschwindigkeit) klare Vorgaben (Richtlinien) zur Fahrbahnbreite, Linienführung und Oberflächenbeschaffenheit.
Für Radwege gibt es (leider) diese Mindestanforderungen nicht. In der Realität bedeute das, dass sich auf 1,5 m breiten Radwegen zwei Rennradfahrer im direkten Gegenverkehr mit 80 km/h (oder mehr) Geschwindigkeitsdifferenz begegnen dürfen/können und dazwischen noch die Mutter/der Vater mit dem Kinderwagen einen Spaziergang machen möchte.
Als die meisten Radwege geplant wurden, da hat noch niemand in der Verwaltung geahnt, dass heute selbst recht unsportliche Menschen mit hochmodernen Rädern Durchschnittsgeschwindigkeiten von über 20 km/h erreichen. Deshalb sind fast alle derzeitigen Radwege einfach ein gewaltiges Risiko für deren Nutzer.
Mich würde es nicht wundern, wenn statt besserer Radwege zukünftig Geschwindigkeitsbegrenzungen, Geschwindigkeitsmessgeräten an Fahrrädern, Kennzeichen und natürlich (nur der Sicherheit wegen;)), Geschwindigkeitskontrollen auf (Möchtemalgerne-)Radwegen verordnet werden.
Der heutigen Politikergeneration ist fast alles zuzutrauen, außer einer vernünftigen Politik.
 
Geiler Thread...:lol:

Ich hasse sie alle: RRler, MTBler, Autofahrer...alles rücksichtslose Verbrecher, die meine Rechte verletzen. Meine Perspektive ist dabei sehr wandelbar, ja nach Gefährt, dass ICH (!!!) gerade benutze...:p

Mal ehrlich: Ich fahre mit dem RR, wo ich es gerade für richtig halte, ob mich irgendein Dödel da anhupt juckt mich Null. Ebenso ist mir wurscht, ob ich im Wald eine 2m-Regel einhalte oder sonstwas. Vorausgesetzt logischerweise, dass ich niemanden ernsthaft schädige (einen Autofahrer, der wegen mir 2 Sek später zu Hause ankommt betrachte ich dabei nicht als "geschädigt").

Was die rechtliche Seite anbelangt, stelle ich mir immer die Frage des "enforcements"...also wie wahrscheinlich ist es, dass mich eine autorisierte Ordnungskraft erwischt und bestraft...Tendenz geht gegen Null...;)

Greez
H.
 
Radweg oder nicht - als "schwache" Verkehrsteilnehmer, die wir Radfahrer (egal ob MTBler oder RRler) nun mal sind, kriegen wir meist die Aggressionen einiger intelligenzabstinenter Bürgerkäfigsinsassen ab. Hatte grad eben erst wieder das "Vergnügen" mit einem solchen Intelligenzabstinenzler:

Es war Feierabendverkehr, und der gute Mann schien eh schon unter Strom zu stehen - sonst wäre er wohl auch nicht bei tiefstem Rot über die Ampel gefahren. Eine Ampel weiter mußte er dann allerdings doch stehenbleiben. Ich rollte derweil in einer parellel zur Hauptstraße verlaufenden Gasse an der Autoschlange und an der Ampel vorbei und fuhr vor der Blechkolonne wieder raus auf die Straße. Ich hatte die Ampel schon seit ca. 100 Metern passiert, und die Blechkolonne hatte dann wohl auch Grün, und der Psychopath fing hinter mir wild mit der Huperei an, überholen konnte er mich wegen Gegenverkehr nicht. Glücklicherweise begann dann auch der Radweg (auf der linken Seite der Straße)... vorschriftsmäßig gab ich Handzeichen und fuhr hinüber. Als der Psycho mit seinem Blechkäfig neben mir fuhr, ließ er das Fenster runter und schrie merklich voller Wut: "Fahr zur Seite, du Drecksack!" Nun ja, meine "Antwort" darauf war dann eine geballte Faust, kombiniert mit affekthaften Zuckungen des Mittelfingers.

Wenn ichs jetzt drauf ankommen ließe, dann könnt ich ihm eine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung und Überqueren einer Ampel bei Rot aufs Auge drücken - und ich muß ehrlich sagen, es würd mich saumäßig jucken! Im Gegenzug könnte er mir natürlich eine wegen des Mittelfingers reinwürgen - ich ärger mich grad über meine Unbeherrschtheit...
 
Für Radwege gibt es (leider) diese Mindestanforderungen nicht.

Stimmt nicht (noch ein weiterer Mythos). Radverkehrsanlagen sind in Dland eine der fünf wichtigsten Punkte der Verwaltungsvorschriften zur StVO, in der sozusagen festgelegt ist, wie die Kommunen bauen müssen (neben Gestaltung von Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen usw.). Über die Inhalte wird aber natürlich in den Lobbies viel gestritten.
 
Stimmt nicht (noch ein weiterer Mythos). Radverkehrsanlagen sind in Dland eine der fünf wichtigsten Punkte der Verwaltungsvorschriften zur StVO, in der sozusagen festgelegt ist, wie die Kommunen bauen müssen (neben Gestaltung von Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen usw.). Über die Inhalte wird aber natürlich in den Lobbies viel gestritten.

Dann informiere dich richtig!
Die Regelwerke sind Richtlinien und Empfehlungen!!! Das ist kein verbindliches Gesetz!!

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Zum 01.09.2009 tritt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) in Kraft, die sich zu einem nicht unwesentlichen Teil auf den Radverkehr bezieht (und außerdem den Schilderwald auf unseren Straßen lichten will). Zwölf Jahre nach der sogenannten „Fahrradnovelle“ der StVO von 1997 und sieben Jahre nach ihrer Ankündigung im Nationalen Radverkehrsplan 2002 – 2012 der Bundesregierung kommt die Novelle nun also doch noch. (1) Quasi synchron dazu werden die überarbeiteten „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ veröffentlicht.
Die StVO-Novelle soll weitere Erleichterungen für den Radverkehr bringen, führt einige Korrekturen aufgrund der Erfahrungen seit 1997 in die VwV-StVO ein und soll laut amtlicher Begründung u.a. eine „Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen“ bewirken. Interessant für Planer ist neben der größeren Flexibilität, welche die VwV-StVO hinsichtlich der Radverkehrsanlagen künftig bieten, auch das Zusammenspiel mit dem FGSV-Regelwerk. Neu in der VwV-StVO ist u.a. folgender Satz in der Vorschrift „Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“: „Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen........................"

Quelle


(1) vgl. die Drucksachen Nr. 153 und 154/2009 auf www.bundesrat.de

Jede Gemeinde, jeder Planer kann, muß sich daran aber nicht halten.
 
So halten es ja alle, auch Inliner auf Radwegen, Skateboarder im Parkhaus, Autofahrer auf dem Radweg, Hundebesitzer mit kackendem dertutnix, Radfahrer in Fußgängerzonen...

Ist wahrscheinlich auch ganz gut so, einen Überwachungsstaat will ja ernsthaft niemand. Nur bei rasenden Autofahrern wirds halt lebensgefährlich...Fast alles andere ist halt nur eine Art Belästigung: Von MTBs totgefahrene Wanderer oder von fliegenden Skateboards erschlagene Rentner gibts nicht so viele.
 
@ecopower:

Für allgemeine Radverkehrsanlagen stehen in der VwV-StVO keine baulichen Anforderung, richtig.
Es gibt aber noch einen Abschnitt zu benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen. Die Benutzungspflicht darf nur unter folgenden Bedingungen angeordnet werden:

18 aa) Zeichen 237

- baulich angelegter Radweg
möglichst 2,00 m
mindestens 1,50 m

19 - Radfahrstreifen
(einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst 1,85 m
mindestens 1,50 m

20 bb) Zeichen 240

- gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts mindestens 2,50 m
außerorts mindestens 2,00 m

21 cc) Zeichen 241
- getrennter Fuß- und Radweg
für den Radweg
mindestens 1,50 m
 
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Die Regelwerke sind Richtlinien und Empfehlungen!!!

Nein. Die "Mindeststandards" für Sonderwege sind berufungsfähig. In der zitierten Novelle wurde sozusagen darüber hinaus den Kommunen eine Ausweitung der "Mindeststandards" angedroht: es sollen dann alle Radverkehrsanlagen den Empfehlungen der FGSV genügen. Und das ist eine witzige Drohung, denn: Vlt. nicht bekannt, aber die FGSV hat zuletzt 1995 Empfehlungen formuliert, und eine Neufassung wird immer wieder verschoben, weil die Themen (Kindergerechte verkehrsgestaltung usw.) teuer werden können. Falls jemand kein Papa ist, ist ihm das vielleicht nicht geläufig: Aber mit 10Jahren hat ein Kind keine Sonderrechte mehr im Verkehr oder im Umkehrschluß muss genau so berücksichtigt werden.

P.S.: nicht nur zitieren sondern auch lesen.:D
P.P.S.: Was ist das hier für ein Wettbewerb?
P.P.P.S.: Meine Oma hat immer gesagt, erst die Sachen dann die Person schlagen.

Ach und wo wir schon beim Diskutieren sind:

Der ADAC macht Lobbyarbeit mit einem GEwicht und Geld von >17Mio Mitgliedern (bei rund 50Mio Autos in D glaube ich). Der ADFC hat m.W. keine 150tsd Mitglieder. D.h. die Kommunen machen meines Erachtens ganz schön viel für die Radfahrer, die das vorsichtig formuliert eigentlich gar nicht interessiert. Witzigerweise sind die Verantwortlichen meist nicht mal Radfahrer :-)

Das ist kein Aufruf für den ADFC (ich hasse Vereine).

Und wegen verbreiteter gooogledysfunktion:
Hier kann man sich in Teile der neuen Empfehlungen vertiefen, allerdings im Entwurfsstatus:

https://www.hs-owl.de/fb3/fileadmin...kehrstag/2009/VT-DT-2009-2_ALRUTZ_ERA_neu.pdf

Ich finde dabei übrigens die üblichen baulichen "Mindeststandards" längst ausreichend. Interessant wirds bei der Frage, wie mit Stellen umzugehen ist, bei denen es Probleme durch bauliche/geographische Vorgaben gibt. Auch für eine Autostrasse lässt niemand gern sein Haus abreißen.
 
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