Rock Shox Reba RL Gabel kaputt?

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8. September 2012
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Hallo,

ich habe mir im Mai ein neues MTB gekauft und zwar das "Univega Alpina HT-LTD XT".

http://www.r2g.de/product_info.php?...paign=ps&et_cid=7&et_lid=2580&et_sub=GoogleMC

Anfangs hatte ich keine Probleme und der Verkäufer hat mir das Rad auch eingestellt. Als ich dann vor 4 Wochen von einem kleinen Vorsprung runtergesprungen bin hat die Gabel schon fast durchgeschlagen. Danach war irgendwie der Druck aus der Kammer raus. So ganz sicher bin ich mir aber nicht, da ich's nicht getestet hab und ich das Rad dann unmittelbar zum Verkäufer gebracht habe.

Die Gabel hat nach dem Sprung bei geringer belastung etwa 70 mm durchgeschlagen und merkwürdig geknackt. Der Verkäufer hat mir dann das Rad repariert und mich mehr oder weniger verantwortlich gemacht, da ich anscheinend den Druck kontrollieren hätte sollen. Naja 6 Wochen zuvor hatte er es zum Kundendienst (u.a. auch um die Gabel einzustellen).

Jetzt habe ich mir eine Dämpferpumpe gekauft um den Druck nachzumessen, da ich jetzt nachdem der Verkäufer mir das Rad "repariert" hat (er meinte das nur etwas Luft gefehlt hat), immer das Gefühl habe, dass die Gabel viel zu hart eingestellt ist. Ich nutze unter leichter und schwerer Last immer etwa 30% der Federwegs. Das bedeutet, wenn ich mein Körpergewicht dagegen stämme oder vom Borderstein springe, taucht die Gabel relativ leicht 30mm ein und blockiert dann mehr oder weniger.

Jetzt habe ich die Gabel komplett entlüftet. Auch hier das gleiche Spiel.
Es ist kein Druck mehr in der Kammer aber die Gabel taucht nur etwa 30 evtl 40mm ein und blockiert dann. Anfangs als das Rad neu war, konnte ich vielmehr des Federweges nutzen. beim dagegenstämmen so 40mm und bei einem hohen Bunny-Hop von einem Bordstein so um die 65mm.

Habe das Gefühl das ich ein bisschen vom Verkäufer verarscht werde. Das Rad war jetzt schon 2 Mal zur Reparatur bei ihm. Er hat mir 2 Mal das linke Handgrip am Lenker geklebt. Jetzt ist es schon wieder locker und beim rechten fängts auch schon an. Meine Federgabel ist auch nicht in Ordnung. Am liebsten würde ich das Rad zurück geben.

Was meint ihr? Ist meine Gabel kaputt? Was könnte denn kaputt sein? Ich möchte nicht das der Verkäufer wieder versucht die Schuld auf mich zu schieben. Ich bin über jede Hilfe sehr dankbar.
 
Hallo,

wenn die Gabel ohne Luft in den/der Kammer blockiert, ist das Dämpfungsöl wegen einer defekten Dichtung nach unten gelaufen:

http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=407819

Du solltest die Gabel nicht zum Verkäufer bringen, da der sehr wahrscheinlich keine Ahnung hat, sondern nach Sport Import schicken. Rechnung vom Rad dazu und fertig :)

Wenn die Gabel dann wieder O.K. ist und mal durchschlägt, ist das nicht schlimm. Die sind gebaut um Durchläge auszuhalten. Es sollte aber trotzdem nicht zur Tagesordnung werden :)
 
Ja, genau das meine ich.

Hat der Lockout auch an der Gabel (blaue Rolle am Gabelkopf) ausgelöst, oder nur am Remote-Hebel?
Wäre ja nicht die erste Reba mit klemmender Motion-Control-Einheit.

Gruss Doc
 
Ich glaube schon das Verkäufer weiß das die Gabel kaputt ist. Ich glaube eher das er sich um die Reparatur drücken will. Er hat ein 2-Rad-Center inklusive Werkstatt.
Daher möchte ich das eigtl bei ihm zurrückgeben und vom Vertrag zurücktreten. Die Gabel möchte ich eigtl auch nicht wegschrauben und einschicken. Deshalb habe ich ja gerade ein Komplettrad in einem 2-Rad-Center gekauft, damit ich bei Problemen, direkt zum Verkäufer gehen kann.
 
Remote löst auch an der Gabel. Ich muss den Lenker aber schnell nach oben ziehen, da er leicht nachhakt. Muss ich den erst komplett abmontieren oder mechanisch öffnen an der Gabel? Oder reicht es, wenn ich es am Lenker öffne?
 
Nein, nix abmontieren.

Wenn der Lockout an der Gabelkrone ausslöst sollte das OK sein.
Ein wenig hakeln tun die mit der Zeit fast alle.

Also, wenn der LO offen ist und die Gabel ohne Druck( in beiden Luftkammern)
und sich die Gabel immer noch nur um 3cm einfedern lässt, dann ab zum Händler mit dem Rad!

Gruss Doc

P.S.
Lass dich vom Verkäufer nicht einschüchtern, die Gabel ist dafür gemacht um zu federn. Wenn sie dabei kaputt geht, bist du nicht schuld!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube schon das Verkäufer weiß das die Gabel kaputt ist. Ich glaube eher das er sich um die Reparatur drücken will. Er hat ein 2-Rad-Center inklusive Werkstatt.
Daher möchte ich das eigtl bei ihm zurrückgeben und vom Vertrag zurücktreten. Die Gabel möchte ich eigtl auch nicht wegschrauben und einschicken. Deshalb habe ich ja gerade ein Komplettrad in einem 2-Rad-Center gekauft, damit ich bei Problemen, direkt zum Verkäufer gehen kann.

dann hättest du dir besser einen kompetenten verkäufer suchen sollen! leider sind die meisten eben händler und keine wirklichen mechaniker und von so speziellen dingen wie dem innenleben einer gabel haben die leider gar keine ahnung!

du hast IMHO zwei möglichkeiten:
- bring es zum händler und hoffe, das rad in ein paar wochen, wenn er sich dann mal drum gekümmert hat, wieder zurück zu haben. die meisten händler lassen die gabel erst mal liegen, das rad erst mal stehen...
- schick die gabel zu sport import und hab sie nach ner woche wieder zurück um zu fahren. dabei lernst du dann wenigstens noch grundlegende dinge am bike und bist künftig in der lage, einiges selber zu machen
 
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mit dem Rad am Montag auf jeden Fall zum Verkäufer.

Was meinst du eigtl mit beide Kammern? Ich kann nur die Kammer auf der linken Seite entlüften. Steht aber auch Single Air hinten auf der Gabel drauf. Rechts unten ist noch so ne Art Ventil für Öl wenn ich mich nicht irre und um den Rebound einzustellen. Wobei ich beim Rebound keinerlei Unterschied bei dem kurzen Federweg merke.
 
Ein 2012er Modell sollte aber Dual-Air haben. Kannst Du mal ein Bild von der Gabel machen, auf dem man die Gabel und am besten besagte Beschriftung erkennen kann?

PS: Reparaturbedürftig ist die Gabel so oder so, ist nur interessehalber, da Rock Shox eigentlich erst mit Modelljahr 2013 auf die einfache Luftkammer setzt.
 
Wobei ich beim Rebound keinerlei Unterschied bei dem kurzen Federweg merke.


Der Rebound regelt die Geschwindigkeit beim Ausfedern. Und du solltest auf jeden Fall einen Unterschied feststellen. Wenn nicht dann ist wohl noch mehr defekt.


Ich werde mit dem Rad am Montag auf jeden Fall zum Verkäufer.
Diese Entscheidung finde ich jetzt etwas seltsam.
 
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Die Gabel aus deinem Link ist aber eine RS Recon Gold und keine Reba RL.
Die Reba RL gab es mMn. nur als Dual Air.
D.H. du solltest Oben und Unten ein Luft-Ventil haben.

Gruss Doc

Edit:
Wieder zu langsam getippt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ja sogar bei Google als Suchbegriff "recon gold" und nicht "Reba" eingegeben.

"http://www.google.de/imgres?q=rock+shox+recon+gold&um=1&hl=de&..... "
 
ok was heißt das jetzt?

Auf meiner Rechnung steht Univega LTD XT 2012. Unter diesem Rad findet man die Rock Shox Reba RL Gabel. Eine Anleitung zum Rad gabs nicht. Ist das jetzt gut oder schlecht für mich? Ist die Reba besser als die Recon? Auf der Gabel steht auch Recon Gold und auf nem kleinen Kleber Single Air.
 
Bei jedem Angebot das ich bisher ergoogelt hab,
steht bei dem LTD XT eine Reba in der Beschreibung.
Eine Recon ist eine Klasse niedriger einzustufen.
Beim Kaufpreis liegen da auch ca. 100€ dazwischen

Irgendwas stimmt da also nicht mit deinem Komplettrad.
Da würde ich auch mal beim Verkäufer nachhaken, bzw über Univega herausbekommen,
ob dieses Rad so wirklich verkauft wurde.

Bist du sicher, dass vor der Reperatur durch den Händler, die gleiche Gabel eingebaut war?

Gruss Doc
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr seltsam,
was da von Univega unter der gleichen Typenbezeichnung verkauft wird:confused:

Gruss Doc

P.S. Ist auf deiner Rechnung nicht auch eine Ausstattungsliste dabeigewesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal welche Gabel auch immer , du hast Gewährleistung und der Händler muß dir das richten .
Nacherfüllung

Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Mangel (Kaufrecht)

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
Sachmangel

Ein Sachmangel liegt bei den folgenden Voraussetzungen vor:

Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 BGB. Liegt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vor, dann liegt kein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne eine solche Vereinbarung liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insbesondere aus der Werbung) erwarten kann. Beispiel: Ein Auto wird in der Werbung mit einem Verbrauch von drei Liter angepriesen, während der tatsächliche Verbrauch fünf Liter beträgt.

Falschlieferung, es wird eine andere als die verkaufte Sache geliefert (sogenanntes Aliud) oder Lieferung einer zu geringen Menge, § 434 Abs. 3 BGB. Beispiel: Der Verkäufer liefert anstelle einer Waschmaschine einen Trockner. Kein Sachmangel liegt dagegen vor, wenn der Verkäufer bei Lieferung klarmacht, dass es sich bloß um eine Teilleistung handelt und der Rest später nachgeliefert wird. In diesem Fall fehlt es an der Übergabe der gesamten Kaufsache.

Fehlerhafte Montageanleitung (sog. IKEA-Klausel) oder unsachgemäße Montage durch den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, § 434 Abs. 2 BGB. Wobei zu beachten ist, dass die fehlerhafte Montageanleitung dann keinen Sachmangel darstellt, wenn es gelungen ist die Sache fehlerfrei zu montieren. In diesem Fall hat der Käufer auch keinen materiellen Schaden. Das hat das Oberlandesgericht München bestätigt.[1]

Rechtsmangel

Die gekaufte Sache hat einen Rechtsmangel, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte geltend machen können, die nicht beim Kauf vereinbart wurden, § 435 BGB. Hier geht es vor allem um dingliche oder schuldrechtliche Rechte. Beispiel: Ein Dritter ist Eigentümer der Sache oder hat ein Miet- oder Pachtrecht.

Bei Grundstückskäufen stellt es einen Rechtsmangel dar, wenn ein nicht existierendes Recht noch im Grundbuch eingetragen ist, § 435 Satz 2 BGB, weil die Gefahr eines gutgläubigen Erwerbs dieses Rechts besteht. Beispiel: Ein Wohnrecht, das sich erledigt hat, aber noch im Grundbuch eingetragen ist.
Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Druck dir den Text aus und nimm ihn als Verhandlungsbasis zum Händler mit .

Mfg 35
 
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