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Wenn wir schon im Bereich BWL sind dann aber auch ganz genau !!Der Händler/Hersteller hat das Recht 3 mal die Ware zu Reparieren o.ä bevor vom Kaufvertrag zurücktreten kannst....
Wir befinden uns da aber eher im Bereich Jura.

Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass man jetzt erstmal abwarten sollte, bevor man sich den Kopf über ein potenzielles Nachfolger zerbricht.