Rotlicht mit Fahrrad missachtet und angehalten

Solchen Knalltütten wie Wave sollte man die Fahrerlaubins sofort für Monate entziehen.Auch für Radfahrer gilt die Stvo.

Aber wie mein Fahrelehrer schon vor 30 Jahren zu sagen pflegte!!!

Radfahrer u. Fußgänger haben das ganze Jahr über Karneval :lol::lol::lol::lol:
 
Es wird nur eine Ampel gezählt, da bei einem Mehrfachvergehen nur das teuerste gewertet wird, in dem Fall kannst Du Dir also eine Ampel aussuchen;)

da würde ich mich nicht so drauf verlassen, bei 2 ampeln kann es dann schnell mal mit "vorsatz" enden und dann wirds richtig dick kommen.

Das Bußgeld für Radfahrer ist die Hälfte von dem für Autofahrer, ob Du einen Führerschein hast oder nicht, ist fluppe.

da sind dann die strafen wieder viel zu milde angesetzt. ich finde, der der im besitz einer fahrerlaubnis ist und mit dem rad im strassenverkehr bockmist baut, sollte dann auch dementsprechend dafür geradestehen.
 
Ein Radfahrer ist ein eigenständiger Verkehrsteilnehmer und nicht "quasi ein Autofahrer".
Er ist ein Verkehrsteilnehmer im sinne der Stvo genau wie der Autofahrer und demnach erwarten Ihn die selben Strafen. Genauso wie er auch ohne Führerschein in der Verkehrssünderkartei und auf dem Straßenverkehrsamt geführt wird. Zumindest meines wissens nach wie ich das zu meiner Zeit als Kurierfahrer und den regelmäßigen schreiben rechachiert habe.

Es wird nur eine Ampel gezählt, da bei einem Mehrfachvergehen nur das teuerste gewertet wird, in dem Fall kannst Du Dir also eine Ampel aussuchen;)
Erkläre das mal den Polizisten wenn Sie Dich auf der Autobahn heimlich verfolgen. Ich muste jedenfalls für 2 Strafen 2 mal bezahlen und hab 2 mal Punkte bekommen.

Nur bei ständiger Widerholung kann es vorkommen, das ein Richter Dir die Fähigkeit, ein KFZ zu führen, nicht zutraut und Du eine MPU machen mußt, wenn Du den Lappen behalten willst.
Er kann Dir sogar untersagen das Fahrrad weiterhin im öffentlichen Strassenverkehr zu benutzen, so wie es einem Bekannten(Alkoholiker der sehr oft Unfälle gebaut hat) von mir ergangen ist. Hat nie einen Führerschein gemacht und hat untersagt bekommen weiterhin Rad zu fahren wegen Gefährdung des Strassenverkehrs. Es geht also schon nur dauert es weit aus länger.

da würde ich mich nicht so drauf verlassen, bei 2 ampeln kann es dann schnell mal mit "vorsatz" enden und dann wirds richtig dick kommen.
So siehts aus.

da sind dann die strafen wieder viel zu milde angesetzt. ich finde, der der im besitz einer fahrerlaubnis ist und mit dem rad im strassenverkehr bockmist baut, sollte dann auch dementsprechend dafür geradestehen.
Ich würde sogar soweit gehen und sagen wer keine Fahrerlaubnis hat muß die doppelte bis dreifache Strafe zahlen. Immerhin wird bei Rot überfahren einem die Fahrerlaubnis auch entzogen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Radfahrer ist ein eigenständiger Verkehrsteilnehmer und nicht "quasi ein Autofahrer".

Das wäre mir neu, seit wann das ? Hast Du mir da zuverlässige Quellen ?
Radfahrer haben sich an dieselbe STVO zu richten wie ein Autofahrer auch.

Werde ich mit dem Rad fahrend mit 2 Promille angehalten ist mein Führerschein genauso weg wie wenn ich mit dem Auto gefahren wäre.
 
Das kann aber nur dann der Fall sein, wenn du auf 2 verschiedenen Autobahnen unterwegs warst.
Ansonsten wird nur das größere Vergehen geahndet.

Wenn ich dem Glauben kann was im Fernsehen bei "die Ordnungshüter" oder "Achtung Kontrolle" immer so gezeigt wird, dort musste sich ein Fahrer auch für zwei Vergehen in "einer" ProVida Aufzeichnung verantworten.
Erster Verstoss, überhöhte Geschwindigkeit, der zweite war weil er rechts überholt hatte.
Und ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass wenn ich gegen mehrere §en der STVO verstosse ich nur für einen belangt werden kann.
 
bei derartigen mehrfachen Verstößen wird entschieden, ob das in "Tatmehrheit"passierte, also ob zwei oder mehr rechtlich einzeln zu behandelnde Verstöße vorliegen, oder ob es "Tateinheit" gibt, also eine Tat mit mehreren aufeinander aufbauenden Verstößen vorliegt.
Wenn jemand bei Rot mit dem Auto über die Kreuzung rast, mit überhöhter Geschwindigkeit und er wird mit BEIDEN Verstößen beweissicher aufgenommen, so gab es vorher ja nur einen Entschluß, eine Tat an sich, obwohl sich zwei Verstöße verwirklichten. Wenn jemand mit überhöhter Geschwindigkeit auf der BAB fährt und in einem Zug auch rechts überholt, so wäre das für mich Tateinheit, wenn er aber rast und dann wieder etwas langsamer fährt und sich dann entschließt, rechts zu überholen, so liegen zwei Verstöße vor. Es kommt auf einen zeitlichen Zusammenhang an und auf den sachlichen Zusammenhang.
Das alles ist fast immer eine Einzelfallentscheidung.
 
Das kann aber nur dann der Fall sein, wenn du auf 2 verschiedenen Autobahnen unterwegs warst.
Ansonsten wird nur das größere Vergehen geahndet.

Also das was ich während meines kurzen Jurastudiums so mitbekommen habe, würde diese Erklärung, hier unten, es voll und ganz treffen und auch das bestätigen, was mir meine Freundin(Polizistin) dazu gesagt hat, es ist sowieso immer eine Ermässenssache wie etwas geahndet wird. Und in der regel sind 2 Ampeln welche man Rot überfährt doch etwas auseinander, was anderes wäre es wenn jemand bei einer Kreuzung erst geradeaus und dann links über die rote Ampel fährt, dort würde ich sagen es ist ein und die selbe Tat.

bei derartigen mehrfachen Verstößen wird entschieden, ob das in "Tatmehrheit"passierte, also ob zwei oder mehr rechtlich einzeln zu behandelnde Verstöße vorliegen, oder ob es "Tateinheit" gibt, also eine Tat mit mehreren aufeinander aufbauenden Verstößen vorliegt.
Wenn jemand bei Rot mit dem Auto über die Kreuzung rast, mit überhöhter Geschwindigkeit und er wird mit BEIDEN Verstößen beweissicher aufgenommen, so gab es vorher ja nur einen Entschluß, eine Tat an sich, obwohl sich zwei Verstöße verwirklichten. Wenn jemand mit überhöhter Geschwindigkeit auf der BAB fährt und in einem Zug auch rechts überholt, so wäre das für mich Tateinheit, wenn er aber rast und dann wieder etwas langsamer fährt und sich dann entschließt, rechts zu überholen, so liegen zwei Verstöße vor. Es kommt auf einen zeitlichen Zusammenhang an und auf den sachlichen Zusammenhang.
Das alles ist fast immer eine Einzelfallentscheidung.
 
Das wäre mir neu, seit wann das ? Hast Du mir da zuverlässige Quellen ?
Radfahrer haben sich an dieselbe STVO zu richten wie ein Autofahrer auch.
Der Satz richtete sich ja auch nur darauf, daß ein Radfahrer, nur weil er auf der Straße fährt, nicht direkt ein "Autofahrer" ist, sondern ein eigenständiger Verkehrsteilnehmer, sonst würden ja für ihn nicht die halben Bußgeldsätze gelten. Die StVO gilt natürlich auch für Radfahrer;)
Werde ich mit dem Rad fahrend mit 2 Promille angehalten ist mein Führerschein genauso weg wie wenn ich mit dem Auto gefahren wäre.
Das gilt meines Wissens nur bedingt und nicht automatisch, denn wer mit dem Rad angetrunken fährt, fährt nicht automatisch mit dem Auto angetrunken.
Bei 2 Promille liegt dann aber i.A eher ein generelles Alkoholproblem vor, insofern kann man den Führerschein auch prophylaktisch einziehen.

Der Nikolauzi
 
Servus.
In der ersten KW den Anhörungsbogen zurück geschickt und geschrieben dass ich nicht ausschließen kann das die Ampel gerade auf Rot gesprungen ist, sie aber definitiv nicht länger als 1 Sekunde Rot war.

Bisher noch nichts wieder gehört. Aber eig müsste ja noch was kommen da der Verstoß zumindest teilweise zugegeben wurde. Ich werde berichten.
 
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Das gilt meines Wissens nur bedingt und nicht automatisch, denn wer mit dem Rad angetrunken fährt, fährt nicht automatisch mit dem Auto angetrunken.
Bei 2 Promille liegt dann aber i.A eher ein generelles Alkoholproblem vor, insofern kann man den Führerschein auch prophylaktisch einziehen.

Das Landratsamt aka die Führerscheinstelle wird sich melden und innerhalb einer sehr kurzen Frist die Vorlage einer MPU aka Idiotentest verlangen, um deren "erhebliche Zweifel an der Tauglichkeit zum führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr" auszuräumen. :D

Bis zum Ende dieser Frist darfste deinen Lappen erstmal behalten & weiterfahren; is der Test negativ, oder du gibst keinen Test ab --> wird der Lappen eingezogen.
 
Du hast offenbar nix begriffen. Aber ich erklär Dir das gerne:

Verkehrsregeln gelten immer nur für die anderen. Und als Radfahrer weiß man ohnehin, daß die meisten Verkehrsschilder, Ampeln und Radwege von absoluten Volltrotteln geplant worden sind. Der in-der-Stadt-fahrende Biker braucht auch kein Licht, keine Klingel und streng genommen auch keine Bremsen. Das alles wird ihm von diktatorisch anmutenden Vollpfosten aus irgendwelchen Behörden aufgebürdet. Außerdem kann er schon Minuten vorher jede erdenkliche Verkehrssituation mit traumwandlerischer Sicherheit einschätzen. Und wenn er verunfallt, ist er nie - niemals! - schuld.

Jetzt kapiert?

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Recht hasste, da stimm ich dir voll und ganz zu! :daumen:

Nee aber mal im Ernst, ich bin letztes Jahr mal von so nem Oberforstwart (er war noch grün) angehalten worden weil mein Bike den geltenden Sicherheitsbestimmungen nicht entspräche.
Daraufhin kam sein Kollege herbei und klärte ihn und mich auch das es, in dem Falle mein Rad sei ein Wettkampfbike, so sei das es tagsüber von Reflektoren, Klingel und auch Beleuchtung befreit seie, nachtsüber habe ich eine Kopf, oder Klemmlampe zu führen.
Ich dachte bis dato immer dass das nur für Rennräder gilt.

Aber davon abgesehen, man sollte als Radfahrer umindest wenn andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind die geltenden bestimmungen beachten.
Wenn die Straße leer ist fahr ich aber auch über rot.
 
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Daraufhin kam sein Kollege herbei und klärte ihn und mich auch das es, in dem Falle mein Rad sei ein Wettkampfbike, so sei das es tagsüber von Reflektoren, Klingel und auch Beleuchtung befreit seie, nachtsüber habe ich eine Kopf, oder Klemmlampe zu führen.
Ich dachte bis dato immer dass das nur für Rennräder gilt.
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Solange das Systemgewicht unter 11 Kg liegt gilt Obiges.
 
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