Schaden Carbonrahmen nach Verkehrsunfall

Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet. Aber laut seiner Meinung benötige ich eben diese Richtlinie oder den Herstellerhinweis dass der Rahmen kaputt ist auch wenn man äußerlich nichts erkennen kann.
Brauchst Du nicht. Er muss halt in seinen Schriftsatz reinschreiben, dass es ein allgemeiner Erfahrungssatz ist, dass ein Carbonrahmen durch einen Einschlag auch defekt gehen kann, ohne dass man von außen einen Schaden erkennen kann. Beweis: Sachverständigengutachten.
Dann trägt er noch vor, dass im vorliegenden Fall der Einschlag so heftig war, dass genau das passiert ist. Beweis: Sachverständigengutachten.

Dann wird das Gericht dem nachzugehen haben und muss das Gutachten einholen. Dann wird man sehen, was der Sachverständige sagt.
Ist er hin, bekommst Du ihn ersetzt. Ist er noch ganz, zahlst Du den Gutachter.

Hingegen wirst Du das Gericht wahrscheinlich kaum überzeugen können, dass aufgrund des Unfalls eine Untersuchung mit Röntgen Teil des geschuldeten Schadensersatzes ist, unabhängig davon, was diese Untersuchung letztlich als Ergebnis bringt. (Auch wenn's sinnvoll wäre und Du bei einem eventuellen Verkauf ja auch angeben musst, dass es den Unfall gab und der Rahmen mit einer entsprechenden Unsicherheit beaufschlagt ist, die zu einer merkantilen Wertminderung führt: Der Rahmen kann nicht mehr als sturz- und unfallfrei verkauft werden. Dafür zahlt ein Käufer natürlich weniger als für einen, bei dem dies zugesichert werden kann.)
Das würde vielleicht einen entsprechend bike-affinen Richter überzeugen, ob das dann allerdings in der nächsten Instanz hält, ist fraglich.
 
Wenn es keine äußere Spuren am Rahmen gibt, die zur Türe passen wird es sehr schwierig mit der Beweisführung.....
 
Zurück