Schnäppchenjäger-Laberthread

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RCZ (und andere) Garagenhändler aufgemerkt: Ebay und Co müssen steuerpflichtige Privatverkäufer melden

https://www.golem.de/news/neues-pst...tige-privatverkaeufer-melden-2301-171010.html
  • 30 Verkäufe p.a.
  • 2000 EUR Umsatz
  • 600 EUR Gewinn

Daraus folgen wahrscheinlich auch Pflichten hinsichtlich Mängelhaftung und Widerrufsrecht etc. War schon immer so, die Meldepflicht und die konkreten Grenzen sind mir so jedoch nicht bekannt/bewusst gewesen.

@Redaktion Marktplatz?

Gaaaanz ruhig.. Das Thema wirft sehr schnell ein falsches Bild.
1. Melden bedeutet nur, dass das Finanzamt davon erfährt. Das hat nichts damit zu tun, was du machen darfst und was nicht, sondern nur, dass das Finanzamt von erfährt, dass du es machst. Ob sie dich dann um eine Erklärung bitten oder nicht, resultiert daraus nicht automatisch.

2. "Gewinne" sind im Steuerrecht ganz gut definiert. Die Umwandlung von Ware in Geld ist nicht automatisch ein Gewinn, sondern zunächst erst einmal eine Vermögensumwandlung. Das dies als Gewinn definiert wird, hängt von weiteren Faktoren ab und solange das nicht der Fall ist, ist auch keine Gewinnversteuerung gefordert.

Ohne das jetzt im Detail zu besprechen:
Niemand muss Angst vor zusätzlichen Steuern haben, wenn er seinen privaten Bikekram verkauft.
 
Just deswegen schrub ich ja "Garagenhändler", also solche, die mit Gewinnerzielungsabsicht unterwegs sind.

In der Vergangenheit gab es interessante Rechtsstreitigkeiten um private Plattensammlungen etc. Und die einschlägigen ZEB170-Kolleg:innen sollten doch eventuell mal ihr Tun überdenken.
 
p.s.
Selbst wenn man ein Auto für 30.000 Euro verkauft, ist das erst mal eine Vermögensumwandlung und nicht steuerpflichtig.. Auch nicht mit der neuen Regelung. Diese dient nur dazu, dass das Finanzamt davon erfährt.. so, dass bei mehreren Autos die Alarmglocken losgehen.. Aber auch hier ist das alles an der Realität vorbei.. das ganze hat nur eine geringe Abschreckungswirkung.. wer regelmäßig an der Steuer vorbei arbeiten will, wird dadurch nicht aufgehalten.. dann wird halt ein neuer Account erstellt.. vielleicht sogar unter anderem Namen.. und schon fließt das beim Finanzamt nicht mehr in die selbe Akte.. fertig..

Die Grenzen, von denen du gesprochen hast - die dir nicht so bewusst waren - gelten eben nicht für die Steuerpflicht, sondern nur für die Meldung ans Amt..

Die Grenzen die eine Steuerpflicht ergeben, haben sich nicht geändert.. das war alles vorher genauso legal oder illegal wie jetzt.
 
@Dr.Dos: das zu Grunde liegende Gesetz (kurz PStTG) wurde ja auch erst am 20.12.2022 ausgefertigt, daher denke ich, dass die Meldegrenzen (30 relevante Tätigkeiten und 2.000 Euro Umsatz jeweils pro Plattform) nicht nur die unbekannt waren, sondern bislang auch vielen Plattformbetreibern. Hier sehe ich insbesondere die Betreiber, bei denen die betroffene Plattform eigentlich eher so nebenbei läuft, wie z.B. in vielen Foren, wie diesem. Das große Problem was diese Betreiber, aber bislang z.B. auch ebay-Kleinanzeigen, haben, ist, dass über die zu meldenden Anbiter meist doch gar nicht die zu meldenden Daten bekannt sind (z.B. Vor- und Nachnamen; die Anschrift des Wohnsitzes; jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort; sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke; das Geburtsdatum). Diese Daten müssten iR der für den Betreiber geltenden Sorgfaltspflicht somit erst einmal nacherhoben werden und wie gut dies funktioniert wird schon allein spannend, auch wenn der Betreiber hierfür noch bis Ende 2023 bzw. 2024 Zeit hat. Die Bußgelder bei Nichtumsetzung der Sorgfaltspflicht sind (zumindest für die größeren Anbieter) mit bis zu 50.000 € ja auch erst einmal recht überschaubar. Meines Erachtens wird das PStTG wohl dazu führen, dass die Zahl solcher Marktplätze wie hier bald sehr zurückgehen wird, da wohl die wenigsten kleinen Betreiber die Anforderungen umsetzen können bzw. die damit verbunden Mehraufwendungen/Kosten tragen wollen.
 
Wollt ihr das nicht in diesem Thread weiter auskaspern?!
Dieser würde zum Auskaspern auch noch gehen ;) Sorry, ich hab nur fix geantwortet und nicht wie üblich erst das Forum nach einem besser passenden Thread durchforstet ;) Das ganze kann also gern verschoben werden, auch wenn ich grad nicht weis, welcher der beiden besser geeignet ist. Wobei: eigentlich ist das Thema hier ja gar nicht so auskasperwürdig, ist ja nun mal ein Gesetz und darüber müssen sich ja erstmal nur die Plattformbetreiber und die Gesetzgebung bzw. Verwaltung Gedanken machen und davon sollten ja hier recht wenige als Nutzer registriert sein 8-)
 
Ein Kumpel von mir ist auf der Suche nach einem Protektoren Shirt/ Weste. Wenn geht natürlich als Schnäppchen. Maße: 1,86m bei knapp 130 kg.
Wüsstet ihr was passendes?
 
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