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Waschbaer schrieb:Bleibt jetzt nur die Frage, warum Sigma ihre Gewährleistungspflicht nicht eingehalten hat?![]()
Waschbaer schrieb:@ S.D.
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung des Gewährleistungsrechts.![]()
Im Gegenzug möchte ich Dir die Figur der rhetorischen Frage näherbringen.
Viele Grüße
Jürgen
Waschbaer schrieb:Das geht leider nicht, denn auf eine rhetorische Frage kann man nicht antworten.
Viele Grüße
Jürgen
Wikipedia schrieb:Um als rhetorische Frage zu gelten, muss diese zwei Bedingungen erfüllen: Die erste Bedingung ist, dass der Fragende die Antwort kennt und sie aus taktischen Gründen in den Raum stellt. Die zweite Bedingung ist, dass die darauffolgende Reaktion des Befragten eine zu erwartende Reaktion ist, d.h. der Fragende erwartet, dass der Befragte die Antwort auf die Frage kennt oder nicht.
bastie77 schrieb:P.S. Falls das ganze jetzt doch zuweit ging, einfach ignorieren. Ich schreibe ab nächster Woche mein zweites juristisches Staatsexamenund befinde mich daher im Moment in einem konstanten "Argumentationsmodus". Ab Mitte Juni kann man dann wieder normal mit mir reden.
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dirtsurfer schrieb:ähm, sorry wenn ich jetz das ganze nochmals aufwirble. aber es besteht meiner meinung nach überhaupt kein gewährleistungsanspruch gegenüber sigma, sondern nur gegenüber dem händler.
der garantieanspruch (in der regel 1 jahr) ist jedoch gegenüber dem hersteller, der diese freiwillige garantie auch definiert hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
bestätigt meine aussage. (siehe Beweislage)
Wo hast Du denn das her?S.D. schrieb:Der Hersteller ist per Gesetz verpflichtet, eine Gewährleistung zu geben. Da Du den Kaufvertrag mit dem Händler machst, kannst Du die Gewährleistungsansprüche bei diesem geltend machen und dieser macht ihn dann beim Hersteller wieder geltend. Manche Hersteller bieten dem Endverbraucher die Möglichkeit, die Ansprüche direkt beim Hersteller geltend zu machen (was hier wohl offensichtlich so ist), andere lassen dies nur über den Fachhandel zu.
Meine defekte Digitalkamera konnte ich beispielsweise zur Abwicklung der Gewährleistungsansprüche direkt zu Sony schicken, während ich meine Gewährleistungsansprüche wegen meines defekten Sat-Receivers nur über den Fachhandel geltend machen kann.
Gruss
Schlechter Tag heute?micbu schrieb:![]()
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..........
micbu schrieb:Hi,
Leute, kann es sein, daß Ihr hier gewaltig Garantie und Sachmängelhaftung durcheinanderwerft?
Warum sollte Sigma einen Riß nach 1,5 Jahren noch auf Gewährleistung als Sachmangel anerkennen ?????
Ich wüßte keinen Grund warum!
Wenn du der Meinung bist, daß das ein Produktionsfehler ist, dann mußt du dies auch beweisen. Das Ding ist kaputt, o.k. .
DAS IST ABER NICHT AUTOMATISCH EIN SACHMANGEL!!!!
Du mußt nun den Sachmangel beweisen, dann muß Sigma diesen auch beseitigen.
Stell deine Frage mal hier rein:
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=18
und lass dich mal von den Antworten überraschen, aber nicht sauer sein, wenn sie nicht deinem Rechtsempfinden entsprechen.
Viele Grüße, Michael
Der böse Wolf schrieb:Schön daß Ihr alle über Beweisumkehr und dergleichen fachsimpelt. Geht nur irgendwie halbwegs amThema vorbei.
Es geht darum ob Sigma seinen Pflichten (egal ob Garantie, oder Gewährleistung oder sonstwas) nicht nachkommt. Man hat eine Sachmängelhaftung von 2 Jahren. Wenn als Antwort von Sigma kommt, "das Teil ist defekt und es ist zu teuer es zu reparieren" und nicht "das Teil ist defekt, es handelt sich aber nicht um ein Materialfehler". Das Argument der Reparaturkosten kann ja wohl nicht als Argument zum Gewährleistungsausschluß dienen! Und bei der Lampe haben sie den Mangel ja nichtmal entdeckt.
Also ich finde Sigma kommt seiner Pflicht nicht nach, sie hätten allerdings wie hier auf 15 Seiten breit diskutiert die Möglichkeit auf Beweis zu bestehen.
Grüße
Der böse Wolf
Fetz schrieb:Wo hast Du denn das her?
Den Hersteller trifft vielleicht eine Produkthaftung für Schäden, die an anderen Sachen/Personen aufgrund eines Fehlers der hergestellten Sache entstehen. Eine Gewährleistungspflicht des Herstellers, der nicht zugleich auch Verkäufer ist, kennt das deutsche Zivilrecht dagegen nicht. Voraussetzung hierfür ist immer, dass der Anspruchsgegner auch Vertragspartner ist.
S.D. schrieb:Jeder Hersteller / gewerbl. Verkäufer muss für das Produkt eine Gewährleistung übernehmen.
Zum ersten der Hersteller gegenüber dem Kunden oder dem Fachhandel und dieser dann widerum gegenüber dem Endkunden.
Manche Hersteller verkürzen den Weg über den Fachhandel und bieten dem Endkunden den direkten Weg an.
Was anderes hatte ich nicht geschrieben.
Gruss