Skareb kollabiert - Einzelfall oder Häufung ??

Lese das hier erst jetzt. Nachdem die Gabel, wenn ich es richtig verstanden habe, bereits zweimal beim nachbessern war, ohne dass der Mangel behoben wurde, gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen; vgl. § 440 Satz 2 BGB.

Du kannst jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten und die Gabel deinem Händler zurückgeben. Er muss dir den vollen Kaufpreis erstatten. Um den Regress beim Vertrieb muss sich der Händler, nicht du kümmern.

Anspruchsgrundlage sind §§ 437 Nr. 2, 440 S. 1 u. 2, 323 BGB.

Da der Kauf noch keine sechs Monate her ist, gilt die Vermutung, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand; § 476 BGB. Ein Gegenbeweis ist realistisch nicht möglich.

Achtung: Dein Anspruchsgegner ist der Händler, nicht der Vertrieb oder der Hersteller. Sollte es zu einem Prozess kommen musst du den Mangel beweisen. Also, solltest du dir das Durchschlagen der Gabel irgendwie bestätigen lassen. Sollte sich die Sache nicht einvernehmlich lösen lassen (zB der Händler will den Kaufpreis nicht rausrücken), ist es sinnvoll Rückabwicklung Zug um Zug zu verlangen, du kannst die Gabel dann zu Beweiszwecken behalten. Oder Mangel beweisfest nachweisen, dem Händler Abholung der Gabel anbieten (schriftlich) und Mahnverfahren auf Kaufpreisrückzahlung einleiten. Wenn der Händlerv nicht zahlt, geht's automatisch zum Amtsgericht.

Grüße,
Max
 
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