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Ich bin nach wie vor dabei.
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Man kann zur Downhill Stecke auch hochkurbeln.Geht etwas über Waldwege und dann auf der Strasse zur Rosstrappe hoch.
@siebenacht ist da hochgefahren,dauert ca.25-30 min soweit ich mich erinnere.
haste denn nen Transporter für 12 Bikes????? das können wir vergessen. Denke mal hochkurbeln wird auch funzen. Warum auch nicht. aber ich war noch nicht da und kann es dir nicht genau sagen. Proper müsste das aber evtl. wissen. Zur genauen Knete können wir erst was sagen, wenn die Planung definitiv steht.
- Basti (3+ ne Menge)
gute idee - müssen ja nicht alle machen - hauptsache alle landen im zug + fahrrad.Anregung: Biketransport per Pappkarton.
danke für die infoMan kann zur Downhill Stecke auch hochkurbeln.Geht etwas über Waldwege und dann auf der Strasse zur Rosstrappe hoch.
@siebenacht ist da hochgefahren,dauert ca.25-30 min soweit ich mich erinnere.
wenn ich überlege, was ich schon veranstalte um mir nen bahnticket zu sparen ...Also ehrlich. Wenn ich mir die Streckenbeschreibung durchlese, würde ich persönlich einen Teufel tun, die Strecke hochzukurbeln.
Wenn ich den Downhill nur einmal fahre OK, aber wenn ich vorhätte den merhmals zu fahren, würde ich mir jedes Quäntchen Kraft und Ausdauer sparen. 158 Kilometer in BFRW durch den Sand zu kurbeln is die eine Sache (und von meiner Seite gibt es da auch THUMBS UP!), aber ein technisch anspruchsvoller Downhill is was völlig anderes. Da verbratzt man auf den 300 hm runterzu die gleiche Kraft, die man sonst auf 30 km in der Ebene rausdonnert. Zumindest geht es mir so...
Anregung: Biketransport per Pappkarton.
Laut Telefonauskunft der Bahn gibs keine Bestimmungen bzgl. Masse/Gewicht von Gepäckstücken, wenns mans tragen kann, isses also ok.
§ 14. Mitnahme von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht. Handgepäck
und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen werden bei
gleichzeitiger Mitfahrt des Reisenden nur dann befördert, wenn dadurch
die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und
andere Reisenden nicht gefährdet oder belästigt werden.
(2) Von der Mitnahme sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände
ausgeschlossen, insbesondere
[...]
3. sperrige Gegenstände
[...]
(5) Das Verkehrs- und Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob
Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Da fährt ja sogar der Herr bighitpdm mit![]()
Und Sonntag wird gerockt!!!!![]()
ich mache leider einen dünnen strich durch die rechnung: ich hab schon ein ticket (bahncard 100)...
mmh, ok. noch wer???
mmh, ok. noch wer???