Warenwert (Betrag für Rahmen)
+ Versand Ausland (etwa 2/3 der Versandkosten)
+ Versicherung (in der Regel im Versandbetrag enthalten bei kleineren Lieferungen)
= Rechnungsgrundlage für Zoll (alos plus 4,7 % / Betrag mit 1,074 multiplizieren (mal nehmen))
Verzollte Rechnungsgrundlage (also Betrag mal 1,074)
+ Versand Inland (etwa 1/3 der Versandkosten)
= Rechnungsgrundlage für EUSt (da kommen dann die 16 % EUSt drauf)
Die 100 $
(Dollar !!! nicht Euro) sind wie gesagt ohne jegliche Gewähr. Hab das nur eben bei google gefunden.
http://www.zoll-d.de/infocenter/1_zic_ffm/1_kontakt/index.html
http://www.zoll-d.de/
EDIT:
Ein kurzer Blick auf Zoll-d.de brachte nähere Infos:
Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (= unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 EUR nicht übersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
Achtung: Die Wertgrenze lautet auf EUR, nicht US-$ oder eine andere Währung!
http://www.zoll-d.de/faq/index.html#Geschenkpaket