Strafzettel für Bikeschieben in französischem Nationalpark

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Hallo!

Habe beim Alpencross beim Schieben ( ja wirklich!!! ) meines Bikes im Vanoise - Nationalpark ( F ) einen Strafzettel über 68 € bekommen. Die haben alle meine Daten aus dem Personalausweis.
Ich bin aufgefordert binnen 45 Tagen per Scheck zu bezahlen.

Hat jemand Erfahrung damit, ob das nach Deutschland verfolgt und eingetrieben wird?

Ciao Mike :heul:
 
Im Nationalpark ist Bikeverbot. Ich dachte die Regel wird nicht verletzt, wenn man das Bike schiebt ( so steht es auch in diversen Tourenbeschreibungen, Zahn, etc. ). Die Ranger waren da aber anderer Ansicht, anscheinend genügt alleine das Mitführen eines MTBs für einen Strafzettel. Was in irgendwelchen Führern steht ist denen egal.

Normale Prozedur: Jeder zahlt die Strafe und man muß auf dem Weg, auf dem man gekommen ist zurück ins Tal ( bei einer Ferntour tödlich ). Sie waren mit uns aber "gnädig", will heissen: nur ein ( statt zwei ) Strafzettel und wir durften passieren. Und das nur wenige 100 m vor der rettenden italienischen Grenze am Colle Carro :-(

Gruß Mike
 
Innerhalb der EU können Ordnungswidrigkeiten (und darum geht es hier) im Grundsatz europaweit vollstreckt werden. Ich bin mir bei Frankreich zwar nicht 100%ig sicher; es würde mich aber sehr wundern, wenn tschechische und ungarische Owi`s hier vollstreckt werden können, französiche aber nicht.

Eine andere Frage ist aber -und da kannst du ein wenig hoffen- ob sich der französiche Beamte wegen 68 Euro den Aufwand macht. Denn auch wenn das im Prinzip funktioniert mit der europaweiten Vollstreckung, ist das immer noch jedesmal eine Heidenarbeit, gerade wenn man so etwas nicht häufiger macht.
Bei einem 400 Euro "Ticket" für Zu-Schnell-Fahren im Stadtgebiet von Paris hättest du dagegegn vermutlich keine Chance. Das lassen die sich nicht entgehen und die Beamten haben auch Routine mit EU-Ausländern.
So kannst du noch ein bisschen spekulieren. Ich würde erst einmal nicht zahlen (es sei denn du willst demnächst wieder nach Fronkreich) und abwarten, ob sie dir etwas schicken (Bußgeldbescheid, Zahlungsaufforderung usw). Dann kannst du immer noch zahlen.

Gruss
Tvaellen
(btw.: in D hätte es da nix gegeben. Da bist du Fußgänger, wenn du dein Fahrrad schiebst)
 
Naja ich wuerde mich erstmal an eine franz. Botschaft oder einer anderen Behörde wenden und mich beschweren.

Ignorieren, nicht bezahlen ist IMHO keine Lösung - da der Aerger dadurch vllt nur verschoben wird.
 
Die Franzosen sind noch sehr tolerant gegenüber Offroadaktivitäten, gerade deshalb sind die Regeln in Nationalsparks streng und werden auch durchgesetzt, schaust du hier.
Da steht deutlich, das Mountain Bikes nicht erlaubt sind, egal ob diese fahren, geschoben oder sonstwie befördert werden. Was irgendwelche Schreiberlinge dazu meinen, ist den Franzosen verständlicherweise egal. Da ihr ja anscheinend zu mehreren Leuten unterwegs gewesen seid, teilt euch die Strafe und zahlt wie ein Mann. :D
 
Da steht deutlich, das Mountain Bikes nicht erlaubt sind

Also, wenn mein Englisch ausreicht, verstehe ich, dass "Mountain-Biking" (und darunter verstehe ich fahren und nicht schieben) verboten ist. Woraus herzuleiten sein soll, dass allein das "Mitführen" eines Bikes strafbar sein soll, ist mir schleierhaft. Ich würde auch den Weg der Beschwerde versuchen.
 
Hi,

da plaudere ich doch gerne aus dem Nähkästchen. Auch Owi´s von Frankreich werden bei uns vollstreckt, d.h. gemahnt und letztendlich beigetrieben. Wir haben bei uns hier im Haus eine ganze Abteilung die sich, in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, um solche Fälle kümmert. Am schlimmsten sind die Schluchti´s, wobei ich hier ausdrücklich betone, dass ich von den Beamten der Bezirkshauptmannschaften spreche.

Also fast.mike ich würde einfach bezahlen, denn früher oder später kriegen wir dich. Du solltes bedenken, dass uns deine ganzen persönlichen Daten sowie der zu zahlende OWI-Betrag von den französischen Behörden, da gibt es einen Zentralstelle, übermittelt wird. :D
 
kamikater schrieb:
Also, wenn mein Englisch ausreicht, verstehe ich, dass "Mountain-Biking" (und darunter verstehe ich fahren und nicht schieben) verboten ist. Woraus herzuleiten sein soll, dass allein das "Mitführen" eines Bikes strafbar sein soll, ist mir schleierhaft. Ich würde auch den Weg der Beschwerde versuchen.
GENAU!
"No mountain biking" und "No Mountain Bikes" ist ein ziemlicher Unterschied. Schließlich schmeiße ich auch keinen Typen aus dem Nichtraucherabteil, nur weil er eine Schachtel Zigarren unter dem Arm hat.

Ich würde auf keinen Fall sofort bezahlen, weil es meiner Meinung nach Willkür ist. Wichtig ist hier, dass Du - wenn Du es durchziehen willst - Widerspruch einlegst. Ansonsten akzeptierst Du rein rechtlich die Zahlung. Und dann soll man Dir erst einmal die Ordnungswidrigkeit begründen.
 
Dies ist kein rechtlicher Rat, ich beschreibe nur, wie ich persoenlich mich verhalten wuerde: Ich wuerde warten, bis ich eine Zahlungsaufforderung in irgendeiner Form nach Deutschland bekomme. Wenn das passiert kann ich immernoch zahlen. Passiert es nicht...
 
tvaellen schrieb:
...(btw.: in D hätte es da nix gegeben. Da bist du Fußgänger, wenn du dein Fahrrad schiebst)
Das ist nicht korrekt. Ähnliches gilt bspw. für den Nationalpark Jasmund auf Rügen. Dort werden, bezüglich des Betretens einiger Waldschnitte sowie des Gebietes um den Königsstuhl, Radfahrer ausgeschlossen. Jegliche Mitnahme eines Rades (also auch das Schieben) wird dabei explizit verboten.

/PF
 
der grund das du dein fahrrad da noch nicht mal durchschieben darfst ist .... jetzt halt dich fest ... weil eventuell ein tropfen deiner öltriefenden kette den
nationalpark für milliarden von jahren verseuchen könnte :lol:
 
UNKRAUT schrieb:
der grund das du dein fahrrad da noch nicht mal durchschieben darfst ist .... jetzt halt dich fest ... weil eventuell ein tropfen deiner öltriefenden kette den
nationalpark für milliarden von jahren verseuchen könnte
Im Ernst? Ist das das offizielle Argument?
Und wenn man seine Kette mit Trockenwachs fährt? :confused:

Thb
 
In den offiziellen Regeln steht doch genau drin wo das Biken erlaubt ist. Ich zitiere: "However, certain trails in the Park have been designated for biking.".

Und No Mountainbiking bedeutet eben auch, dass das mitführen eines Bikes verboten ist, denn Du könntest ja fahren. Und einige vergleiche die hier gemacht worden, wie z.B. das mit der Person die im Nichtraucherabteil fähr und ne Zigarettenschachtel bei hat ist ja nun wirklich an den Haaren herbei gezogen. Denn sobald du rauchst und erwischt wirst bist du auch dran.

Das mit dem öl ist genaus blödsinn, es geht darum das die Wege durch einige Raudis nicht zerstört und die Wanderer nicht gestört werden.

bye
 
Vielen Dank für eure Kommentare, v.a. an schweffl und seinem Bericht aus dem Nähkästchen. Auf meinem Strafzettel steht halt, daß ich nach 45 Tagen statt 68 dann 180 Euro zahlen darf und da bin ich natürlich noch weniger scharf drauf. Bin noch nicht zu einem endgültigen Schluß gekommen was ich tue, aber ich vermute daß ich den Scheiß eben zahlen werde und dann mit den Fs genauso wie mit den Schluchtis verfahren werde ( Null Investitionen mehr in dem Land ).
Es ist nur etwas frustrierend wenn man sieht, daß die Nationalpark - Grenzen genau um die ganzen häßlichen Skigebiete und das 4x4 - Gebiet in Val d'Isere herum gezirkelt sind. Dem Kommerz tut man halt ungern weh.

Merci nochmal...

Ciao Mike
 
Hi fast.mike,

also ich hoffe ich konnte dir mit einer kleinen groben Schilderung des Verfahrens ein wenig helfen. Ich kann dir aber auch versichern, dass die wenigsten Zahlungspflichtigen damit rechnen das eine OWI aus Frankreich, Österreich oder so von unserem GV beigetrieben wird.
 
Hallo,

wie wäre es mit einem schriftlichen Widerspruch gegen den "Strafzettel" und zwar mit genau der Begründung, dass für Dich nicht explizit zu erkennen war, dass auch das Mitführen von Rädern nicht erlaubt ist (Was ist dann mit Kinderwagen?)? Also bei nahezu 70 € ist das doch ein Versuch wert. Und Du kannst ja ausdrücklich auf den englichen Text verweisen - da steht "biking" und nicht "Bikes".

Einfach gar nichts machen ist warschenlich der schlechteste Weg, dann sind die 180 € ggf. bald fällig. Hast Du nicht einen Rechtsanwalt in der Bekanntschaft/Verwandschaft?

easy
 
Panzerfaust schrieb:
Das ist nicht korrekt. Ähnliches gilt bspw. für den Nationalpark Jasmund auf Rügen. Dort werden, bezüglich des Betretens einiger Waldschnitte sowie des Gebietes um den Königsstuhl, Radfahrer ausgeschlossen. Jegliche Mitnahme eines Rades (also auch das Schieben) wird dabei explizit verboten.

/PF

Doch, das ist korrekt. Es mag sein, dass das bei einem Exoten wie einem Insel-Nationalpark anders ist, zumal ich dessen Rechtsform nicht kenne (event. nur für Öffentlichkeit freigegebenes "Privatgrundstück" und kein sog. Gemeingebrauch).

Aber nach der StVO und den Waldgesetzen -und die sind in 98% der Fälle maßgeblich- ist man Fußgänger, wenn man ein Fahrrad schiebt.

Ausserdem ist Papier -ebenso wie ein Schild- geduldig; schau dir nur mal die ganzen "Eltern haften für ihre Kinder" Schilder an. :lol:

Gruss
Tvaellen
 
Knöllchen (und um ein solches handelt es sich ja) werden noch nicht Europaweit eingetrieben.

Hier mal eine aktuelle Info des ACE:

Bußgelder auf dem Ausland werden noch nicht abkassiert
Euro-Knöllchen voraussichtlich erst ab 2007
Knöllchen für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland bleiben für Verkehrssünder vorläufig noch ohne Folgen.

Wie der ACE Auto Club Europa in Stuttgart mitteilte, können in den EU-Staaten verhängte Bußgelder auch weiterhin nicht in Deutschland eingetrieben werden, obwohl sich die EU-Justizminister bereits im Mai 2003 auf ein entsprechendes Abkommen geeinigt hatten. ACE-Verkehrsrechtsanwalt Volker Lempp rechnet frühestens erst 2007 mit dem Inkrafttreten der entsprechenden europäischen Richtlinie. Dann werden die im Ausland verhängten Geldstrafen von deutschen Ordnungsbehörden kassiert. Das Geld, einschließlich der zusätzlichen Gebühren, behält der deutsche Staat.

Nach der neuen Regelung muss laut ACE das Heimatland eines Verkehrssünders alle Strafen eintreiben, die auf Gesetzesverstöße im EU-Ausland beruhen und mindestens 70 Euro betragen. Bislang gibt es ein solches Vollstreckungshilfeabkommen nur zwischen Deutschland und Österreich. Die zukünftige europaweite Vollstreckung umfasst neben 39 Verkehrsdelikten auch Sachbeschädigung, Betrug und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Umweltrecht. Gegen zahlungsunwillige Verkehrssünder kann im Heimatland mit Hilfe der dafür zuständigen Behörde vorgegangen werden. Ersatzweise droht sogar eine Gefängnisstrafe. Allerdings bleiben auch Schlupflöcher: So verlangen beispielsweise deutsche Behörden bei per Radarfoto festgestellten Geschwindigkeitsverstößen auch künftig ein Lichtbild von vorne, um den Fahrer eindeutig identifizieren zu können. In Österreich werden Temposünder jedoch nur von hinten geblitzt.

Ein Führerscheinentzug ist auf der Basis der neuen europäischen Regelung nicht möglich, betonen die ACE-Verkehrsrechtsexperten – und auch das Knöllchen für Falschparken wird nicht ins Heimatland nachgeschickt. Seit dem Grundsatzbeschluss des EU-Ministerrats für die europaweite Vollstreckung von Strafbefehlen tüfteln Fachleute die Einzelheiten der Regelung aus, berichtet der ACE weiter. 20 Tage nachdem die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht ist, tritt sie in Kraft und die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Jedoch gilt diese Harmonisierung nicht für die jeweiligen Bußgeldsätze, die je nach Land immer noch unterschiedlich ausfallen. Somit müssen nach Angaben des ACE beispielsweise deutsche Autofahrer im EU-Ausland bei Rechtsverstößen zum Teil höhere Bußgelder zahlen als EU-Ausländer bei vergleichbaren Vergehen in Deutschland.
Quelle: http://www.reise-report.de/euro-bussgeld.html
 
Hi mickeyBo,

warum tun wir das denn für andere EU-Staaten, bzw. für die Schluchti´s auch schon vor ihrem EU-Beitritt?
 
schweffl schrieb:
Hi mickeyBo,

warum tun wir das denn für andere EU-Staaten, bzw. für die Schluchti´s auch schon vor ihrem EU-Beitritt?

Das konnte ich auch noch nie verstehen, da sind die geil auf die Piefke(Deutsche) und stehen hinter jedem depperten Brückenpfeiler mit Radarpistolen und dann hilft unser Staat den Abzockern noch :mad:
Versteht mich jetzt bitte niemand falsch ich bin sehr gesetzestreu und versuche auch rücksichtsvoll zu fahren und mich anderen Gegebenheiten anzupassen, aber wenn einzelne Deutsche aus der Kolonne gewinkt werden und ein Bußgeld verbraten bekommen für zu schnelles fahren ist der Spaß vorbei. Als häufiger Grenzgänger (und Östereich-Tanker) weiß wovon ich spreche.
Da müssen halt einige gegen ihren Minderwetigkeitskomplex ankämpfen ;)
 
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