Strafzettel für Bikeschieben in französischem Nationalpark

Hi Hugo,

ganz einfach, da gibt es Vereinbarungen mit Nachbarländern, welche uns als Staatsbürger nicht unbedingt gefallen aber umgesetzt werden müssen. Wie es zu den Vereinbarungen kam und wer Sie letztendlich abgeschlossen hat kann ich dir nicht sagen, da ich dazu einfach ein zu kleines Rädchen im Getriebe bin. :confused:
 
um auch mal meinen senf dazuzugeben

hier handelt es sich ja um einen verwaltungsakt, wo du aufgefordert wirst zu zahlen. nach deutschem recht ist es so, dass wenn du binnen 2 wochen (glaub ich) einspruch einlegst, hat dies aufschiebenden charakter. soll heißen, wenn du einspruch eingelegt hast, wird weiter bearbeitet und kontrolliert, aber du musst dann nicht nach den 48 tagen mit den 180 euro rechnen. allerdings beziehe ich mich hier rein auf das deutsche recht, wie es da drüben aussieht kann ich nicht sagen, aber es wird sich allein im behördlichen vorgang nicht drastisch unterscheiden. vielleicht sind die zeiten da etwas anders, aber sonst wirst du ja wohl auch das recht des einspruchs haben.

gruß anaxagore
 
Stichwort Schengener Abkommen: Deutschland hat dieses Abkommen mit einigen Staaten (u. a. Österreich, frag mich aber nicht, welche Länder sonst noch dabei sind) abgeschlossen, und dieses Abkommen beinhaltet das Eintreiben von Geld aus irgendwelchen Verstößen, die man im Ausland begangen hat.

Hab da ein persönliches Erlebnis gehabt: In Italien, Brennerautobahn, hatte mein Bruder sein Autobahnticket verloren, als es am Brenner droben ans Zahlen ging. Ergo hätte er die längstmögliche Autobahnroute ab Sizilien bis an den Brenner bezahlen müssen (waren damals weit über 100 deutsche Märker). Mein Bruder hat sich nen Überweisungszettel von den freundlichen italienischen Beamten mitgeben lassen und nicht bezahlt - gehört hat er nix mehr von denen :D
 
meine sicht der dinge.....

die haben dir ein knöllchen verpaßt über 68 € mit der aufforderung zu zahlen, richtig ? das ist ein kostenbescheid wegen einer verkehrsordnungswidrigkeit.

richtig ist, dass diese zahlungsaufforderung auch nach deutschland zugestellt werden kann und wird, wenn das nicht direkt vor ort erfolgen kann. dann gibt es auch die möglichkeit, das bei der zustellung dieser kostenbescheide amtshilfe aus deutschland erfolgt. diese bezieht sich aber nur auf die zustellung eines kostenbescheids.

wenn es aber um die vollstreckung eines kostenbescheids aus dem ausland (frankreich) geht, kann ein VA aus dem ausland in deutschland bis dato nicht vollstrecht werden. also es sind zustellung eines kostenbescheids und die vollstrechung von diesem zu unterscheiden.

das heißt, dass ich das ding nicht bezahlen würde solange ich nicht vorhabe öfter nach f zu fahren. sehr unschlau ist es, dass der beamte das eigentlich hätte wissen sollen und du vor ort hättest blechen oder eine sicherheitsleistung hinterlegen müssen.

CAVE: in anderen ländern (bei f bin ich mir nicht sicher) ist es so, daß bei erneuter einreise in das land in dem die ordnungswidrigkeit begangen worden ist, dieser verstoß gespeichert wird und bei erneuter einreise fällig wird.

und das die franzosen kein englisch können und nicht unterscheiden zwischen bike-fahren und bike- mitführen ist doch nicht sonderlich verwunderlich. nicht überall ist so viel verlaß auf die verwaltungssprache wie im guten alten deutschland, und schon gar nicht in frankreich. da ticken die uhren halt anders und damit muß man einfach rechen. ganz getreu dem motto : andere länder andere sitten.

(widerspruchsfrist gegen VA`s in D ist bitte 4 Wochen (§ 70 VwGO)) :daumen:
 
torben2005 schrieb:
...und das die franzosen kein englisch können und nicht unterscheiden zwischen bike-fahren und bike- mitführen ist doch nicht sonderlich verwunderlich. nicht überall ist so viel verlaß auf die verwaltungssprache wie im guten alten deutschland, und schon gar nicht in frankreich. da ticken die uhren halt anders und damit muß man einfach rechen. ganz getreu dem motto : andere länder andere sitten.

Die Regeln sind auf Französisch in dem Punkt genauso formuliert wie im Englischen. 'De ne pas pratiquer le VTT' spricht eindeutig vom Ausüben (pratiquer = praktizieren). Nur die italienische Fassung ist nicht eindeutig. Die Überschrift ist wieder eindeutig auf das Ausüben bezogen ('di non praticare la mountain bike'), im Text heisst es aber einmal, 'la mountain bike non è autorizzata'.

Ich glaube aber, dass sich das Thema eh erledigt hat. Seit Eröffnung des Threads sind mehr als 4 Wochen vergangen, der Threaderöffner wird wohl bezahlt haben...
 
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