meine sicht der dinge.....
die haben dir ein knöllchen verpaßt über 68 mit der aufforderung zu zahlen, richtig ? das ist ein kostenbescheid wegen einer verkehrsordnungswidrigkeit.
richtig ist, dass diese zahlungsaufforderung auch nach deutschland zugestellt werden kann und wird, wenn das nicht direkt vor ort erfolgen kann. dann gibt es auch die möglichkeit, das bei der zustellung dieser kostenbescheide amtshilfe aus deutschland erfolgt. diese bezieht sich aber nur auf die zustellung eines kostenbescheids.
wenn es aber um die vollstreckung eines kostenbescheids aus dem ausland (frankreich) geht, kann ein VA aus dem ausland in deutschland bis dato nicht vollstrecht werden. also es sind zustellung eines kostenbescheids und die vollstrechung von diesem zu unterscheiden.
das heißt, dass ich das ding nicht bezahlen würde solange ich nicht vorhabe öfter nach f zu fahren. sehr unschlau ist es, dass der beamte das eigentlich hätte wissen sollen und du vor ort hättest blechen oder eine sicherheitsleistung hinterlegen müssen.
CAVE: in anderen ländern (bei f bin ich mir nicht sicher) ist es so, daß bei erneuter einreise in das land in dem die ordnungswidrigkeit begangen worden ist, dieser verstoß gespeichert wird und bei erneuter einreise fällig wird.
und das die franzosen kein englisch können und nicht unterscheiden zwischen bike-fahren und bike- mitführen ist doch nicht sonderlich verwunderlich. nicht überall ist so viel verlaß auf die verwaltungssprache wie im guten alten deutschland, und schon gar nicht in frankreich. da ticken die uhren halt anders und damit muß man einfach rechen. ganz getreu dem motto : andere länder andere sitten.
(widerspruchsfrist gegen VA`s in D ist bitte 4 Wochen (§ 70 VwGO))
