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Yukio
Guest
TimvonHof schrieb:eine gesetzliche regelung ist (hier in D) sicher das einfachste. schliesslich gehts dann über die exekutive.
nur - wollen wir echt polizei im wald, die uns sagt dass wir helme tragen müssen und so ganz nebenbei fragt was wir überhaupt hier auf dem singeltrail wollen
Sorry, juristisch betrachtet ist das Unsinn. Eine Helmpflicht kann -wenn überhaupt- nur in der StVO verankert werden. Die gilt aber nur im tatsächlich oder rechtlich öffentlichem Verkehrsraum. Somit nicht im Gelände, Wald oder ähnlichem. Ich bezweifle sogar, dass es möglich ist eine außerhalb der für Radfahrer in der StVO vorgesehenen Benutzungsräume eine Helmpflicht zu erlassen. Gesetze und Verordnungen dürfen sich nicht in sich selbst widersprechen.
Also, Helmpflicht hat keine Wirkung auf Benutzungspflicht für Fahrten im Gelände, somit auch auf Halden.
Eine private Unfallversicherung zahlt im übrigen nur bei bleibenden Schäden/ Invalidität oder Tod. In wie weit diese vom Tragen eines Helmes abhängig gemacht werden kann, ist möglicherweise in den AGB des Versicherungsvertrages geregelt. Es dürfte jedoch jeder Versicherung schwer fallen in einem Versicherungsfall die Verweigerung der Zahlung bei Verletzungen außerhalb des Kopfes damit zu begründen, dass kein Helm getragen wurde. Ich empfehle hier die entsprechenden Vorschriften in den §§ 305 ff BGB und des VVG.