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Ich glaube nicht, daß du als aktiver Radfahrender dir eine Blinklampe an den Rucksack stecken darfst, wenn du damit aktiv auf dem Rad am Strassenverkehr teilnimmst.Die Frage, die ich noch in die Runde stellen möchte: Am Rad sind blinkende Lichter verboten, am Körper darf ich auf dem Rad alles tragen, was beliebt, einschließlich blinkender Lichter.
Eben deswegen, weil Blinklampen im Strassenverkehr nach StVZO generell nicht erlaubt sind, ausser für Polizei/Rettungsdienste.
Blinklampen an Rucksäcken/Schultaschen sind Fussgängern auf dem Bürgersteig vorbehalten.