StVZO ?

Wir awren mal wie öfters in der Fußgängerzone unterwegs

in ner fuzo hat das mMn nichts mit geldschneiderei zu tun. aber jedem das seine.

Weiterhin ist die Diskussion müßig. Wer nachts ohne Licht vom Radl gefahren wird, wird als Erster über die Autofahrer schimpfen, die so rücksichtslos fahren. Und wenn eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt wird, exekutieren die netten Beamten Vorgaben, die sie einhalten müssen.

Was viele bei der Forderung nach einer Anpassung der StVO in Bezug auf die Sicherheitseinrichtungen am Radl übersehen ist, dass aus entsprechend "angepassten" Formulierungen sehr leicht eine neue Vollkasko-Mentalität dem Staat gegenüber entwächst. Jeder schreit nach mehr Regeln (siehe dauerhafter Leinenzwang bei Hunden), wenn es um den eigenen Vorteil geht und nimmt dafür den Staat in Anspruch. Wenn es um die Begrenzung der eigenen Freiheit geht, will man es so liberal wie irgendmöglich haben. An sich sollte es der gesunde Menschenverstand verbieten, nachts ohne eine wie auch immer geartete Beleuchtung radlnderweise unterwegs zu sein - dummerweis ist dieser gesunde Menschenverstand bei vielen im Koma.

Wie einer vor mir schrieb: Nicht auf die Beamten schimpfen, seinen MdB nerven. Aber in Sozialkunde aufpassen ist genauso uncool, wie Licht am Bike zu haben.

Die Aussage "warum Licht am Radl haben, wenn es nur am Tage bewegt wird" entbehrt jeglichem Verstand. Da wäre die Frage "Wozu Licht am Auto haben, wenn es nur am Tage bewegt wird" genauso legitim.
 
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Re: StVZO ?
Die Aussage "warum Licht am Radl haben, wenn es nur am Tage bewegt wird" entbehrt jeglichem Verstand. Da wäre die Frage "Wozu Licht am Auto haben, wenn es nur am Tage bewegt wird" genauso legitim.

Ist sie doch auch. Wenn du dein Auto nur am Tag benutzt geh ich da voll mit.

An meinen beiden Fahrrädern ist jeweils kein Licht. Nur an einem ist die Vorrichtung für ein Stecklicht dran. Wenn ich weiß, dass ich im Dunkeln fahren werde(vllt rückzu oder so), dann nehme ich Licht mit. Von der Nacht überrascht wurde ich natürlich auch schon mal...

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir in solchen Situationen : "pass auf, dich sieht man nicht, fahr auf dem Fussweg und nur so schnell wie du gucken kannst"

seh das alles nicht so ernst!
 
So rein vom Fahrzeug her kann man Mich nur anpissen wenn man ganz kleinkarriert ist als anständiger Beamter und sich an der 11 KG Grenze aufgoilen will obwohl Ich IMMER im Rucksack ne Evo und Evo X dabei hab und sogar M3 Scotchlite Reflektoren dran hab.
Gut maximal 10 Euro aber wir reden hier nicht über nach Rechts bei Rot abbiegen, Durchfahrverbote ect. ;)
Die STVZO müste man auch mal anpassen im Bereich der Lichtleistung für Radlampen und diesen von 10 auf 50 eher 100 Lux rauf setzen um die Entwicklung voran zu treiben mit damit verbundenen Preisverfall, ansonsten diese 11 KG Regel weg da Gewicht egal ist für Batterieleuchten.
Weiterhin die Benutzpflicht des Radwegs weg sowie das Rechtsfahrgebot auf der Strasse, Motorräder müssen auch nicht am Rand rum krichen damit jemand ohne Sicherheitsabstand vorbei kommt so grade beim entgegen kommenden 40 Tonner mit 2,55 Breite.
 
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ich fahr eigentlich fast immer mit licht im rucksack, wenn ich zur arbeit will oder freunde besuchen, aber sicher nicht, wenn ich im wald unterwegs bin.

man sollte aber schon darauf bedacht sein gerade in der stadt, wenigstens licht anzuhaben, denn sollte es mal zum kraesch kommen hat man mind immer eine teilschuld. ausserdem ist mir mein eigenes leben auch lieb und teuer.
natuerlich gehen mal die batterien leer, aber dafuer haben die gruenen sicher verstaendniss. hab bis jetzt zumindest noch keine strafe zahlen muessen.
wenn ich ne strassenkontrolle sehe umfahr ich die halt;)

btw: wusstet ihr, dass geschwindigkeitsbegrenzungen nicht fuer biker gelten, solange sie ihr rad unter kontrolle haben (was immer das auch heissen mag) Quelle: polizist, der meinen autofahrenden kumpel geblitzt hatte und auf die frage antwortete, ob man denn auch als radfahrer dafuer haette bezahlen muessen

find ich lustig:D
 
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir in solchen Situationen : "pass auf, dich sieht man nicht, fahr auf dem Fussweg und nur so schnell wie du gucken kannst"

seh das alles nicht so ernst!

Dir ist aber schon klar, daß es außer Dir noch andere Verkehrsteilnehmer gibt,
die Dich wg. fehlender Beleuchtung nicht sehen können ?
Bitte einfach mal mit einem entgegenkommenden u. ebenfalls unbeleuchteten Radfahrer kollidieren,
der vielleicht schlecht sieht u. auch noch schlecht reagiert.
Wenn beide jeweils lächerliche 25 km/h auf der Uhr haben,
fährst Du danach nie wieder ohne Licht, glaube mir !
Ich habe das hinter mir und freue mich jeden Tag auf meinen SON20R-Nabendynamo.
Meine Gesundheit ist mir wichtig. Wieviel ich für einen StVZO-Regelverstoß bezahlen muß,
ist mir dagegen vollkommen egal.
 
Dir ist aber schon klar, daß es außer Dir noch andere Verkehrsteilnehmer gibt,
die Dich wg. fehlender Beleuchtung nicht sehen können ?

ja das ist mir klar. Deshalb fahre ich ja auch nicht auf der straße. ich kann auch nicht sagen, dass ich mich wohl fühle dabei ohne licht zu fahren. aber 3 km schieben ist mir zu weit, deshalb fahr ich lieber 10 min aufm fussweg. Vllt hatte ich bis jetzt auch nur glück.

Nicht das ihr mich falsch versteht, ich bin jemand der Licht meist dabei hat und nur ganz ganz selten mal ohne klarkommen muss.
 
Die STVZO müste man auch mal anpassen im Bereich der Lichtleistung für Radlampen und diesen von 10 auf 50 eher 100 Lux rauf setzen um die Entwicklung voran zu treiben mit damit verbundenen Preisverfall, ansonsten diese 11 KG Regel weg da Gewicht egal ist für Batterieleuchten.
Die StVZO verlangt mindestens 10lumen in 10m Entfernung. Es gibt z.B. von BUMM eine ganze Reihe Scheinwerfer mit Zulassung die deutlich darüber liegen, die BigBang mit 140 ist auch StVZO zugelassen. Andere Anbieter scheren sich nicht darum was in der StVZO steht.

Was das Thema Batterielicht betrifft. Zur Zeit nur am Rennrad unter 11kg. Es gab schon einen Gesetzesentwurf, der dies zu unter 13kg am beliebigen Rad ändern wollte. Aber den haben sie zurückgezogen.

Wenn Dich das nervt: Wende Dich per Brief, Bürgerstunde o.ä. an Deine(n) MdB und schildere dies Problem.
 
die gewichtgrenze ergibt für mich eh keinen sinn. klar sollen damit sporträder angesprochen werden.. aber sicherheitstechnisch sollte es da keinen unterschied geben.*briefpapier raussuch*
 
Dann hab Ich Lux mit Lumen gleich gesetzt aber es sollte generel klar sein das Ich für die Anhebung bin um Faktor 10x für das Minimum.
Ich seh auch keinen Sinn an der Anhebung auf 13 KG, dieser Unsinn muß komplett weg und paralel 100 Lumen das Minimum sein.
 
Die 11kg-Regel bei Rennrädern kommt noch aus uralten Zeiten. Der Hintergrund ist die Tatsache, daß man solch ein "leichtes" Sportrad nur mit filigranen Teilen verwirklichen konnte. Hätte man an den dünnwandigen Rennradreifen einen Dynamo reiben lassen, wäre man nicht sehr weit gekommen. Daher die Ausnahme wirklich nur für diese "leichten" Rennräder. Wie gesagt, der Gesetzestext stammt nicht von gestern sonder eher von vorvorgestern.
 
Dann hab Ich Lux mit Lumen gleich gesetzt aber es sollte generel klar sein das Ich für die Anhebung bin um Faktor 10x für das Minimum.
Ich seh auch keinen Sinn an der Anhebung auf 13 KG, dieser Unsinn muß komplett weg und paralel 100 Lumen das Minimum sein.
Das ist etwas "naiv" gedacht. Die Anhebung der min. Lux/Lumen an sich würde nicht viel bringen. Das größte Problem ist die hell/dunkel Grenze, d.h. das Licht, das in den Gegenverkehr gestrahlt wird. Ein normales PKW Standlicht darf ein vielfaches an Lux in den Gegenverkehr werfen, als ein "Fahrradhauptlicht". Würden diese Grenzen angeglichen, dann würde es sehr schnell sehr viel bessere Scheinwerfer geben:daumen:

Der Nikolauzi
 
wurde vor 2 tagen in berlin angehalten. sogar mit kelle rausgeholt :)

standen zu zweit auf einer Brücke und haben lustig die kelle geschwungen. er meint nach kurzem check "sie haben ja gar nix dran"

Hab nen bisschen auf blöd getan und meine lampen ausm rucksack gekramt + refl. band fürn fuss....

Danach kam die frage wie schwer mein Bike ist...ähhhmm 12.9 kg ??!! "Das hätten sie mir jetzt nicht sagen dürfen. Ab 12 kg muss ein fester Dynamo am Rad sein...."

Kacke dacht ich mir jetzt biste am arsch....

Darauf sagt der Bulle: Merken sie es sich fürs nächste mal. Ihr Rad wiegt 11 kg :D :)

Wir belassen es bei einer Verwarnung. Schönen tag noch.

Mein Tag war gerettet und ich kam noch pünktlich zur arbeit :D


Die andere Radfahrerin musste irgendwas blechen. Die kollegin hat wild in dem block rumgekritzelt und danach noch die rahmen nummer notiert.

Blieb mir zum glück erspart :D

Und wo wir schon beim thema sind....hat jemand nen link für die neuen regeln der Radfaherer ? ;)


gruss, dn-yl
 
Es geht auch anders, indem man nicht am Wortlaut klebt sondern sich am Sinn der Vorschriften orientiert, nämllich sich und andere möglichst wenig zu gefährden, zB mit der frz 'Bike-to-work-Hose', wird auch ohne Reflektoren an den Speichen und den Pedalen im Nachbarland i.d.R. akzeptiert -->



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"Simple, pratique et vraiment très discret pour le travail, le pantalon "Bike to Work" a la particularité de proposer des ourlets et des poches arrières réversibles équipées d'une doublure réalisée à partir de textile rétro-réfléchissant 3M Scotchlite pour permettre au cycliste d'être mieux vu par les automobilistes lorsqu'il circule la nuit. Au bureau, il suffit de remettre le bas et les poches en place pour que le pantalon reprenne son style classique initial !
Une idée très simple dans son principe qui peut être décliné à différents types de vêtement et qui présente de nombreux avantages aussi bien pratiques qu'en terme de sécurité : outre le fait qu'il ne se salira plus en se coinçant dans la chaîne et qu'il permet d'être plus visible la nuit, ce vêtement a le mérite d'être discret et passe-partout en terme de style tout en étant parfaitement adapté à la pratique du vélo urbain !"
 
Ich hab bei eminem Crossrad Reflexstreifen an den Reifen und immer die Beleuchtung im Rucksack dabei, sogar noch normale Ersatzbatterien zu den Akkus.
Wurde bisher einmal rausgezogen, bei einem Brückenumbau wurde der Seitenrand schmaler und es war nicht mehr Rad- und Fußweg sondern nur noch Fußweg und ich habs nicht geschnallt. War im Dezember, gab nur eine mündliche Verwarnung und den Hinweis, auf der Straße zu fahren.
Hatte stinknormales Cateye Batterielicht und eben Reflexstreifen. Bei uns in Augsburg ist die Polizei wohl glücklich, wenn man einfach Licht an hat ^^

Klingel ist übrigens obligatorisch, sonst wäre ich nur am Schreien :)
 
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Die Hose ist ja so Häslich und bestimmt Teuer da kanst auch gleich Sekuclips dran machen und Gut und die sind immer dran.
 
und noch was, um die Verwirrung zu steigern: In der StVZO gibt es keine Definition dessen, was ein Rennrad ist.
Da ja mittlerweile die Grenzen zwischen den Rädertypen verwischen, sollte man das wissen. Ich z.B. frage mich, was mit meinem Mounti passiert, wenn ich den Laufradsatz mit den Einzöllern einbaue. Oder was passiert, wenn ich mit einen VRO-Rennlenker besorge und da umbaue. Sind Reiseräder mit Rennlenker dann Rennräder.
Es gilt immer die 11-kg-Grenze, welche ich aber am Ort einer Kontrolle gerne mal überprüft hätte, natürlich mit einer geeichten Waage, es soll ja nachvollziehbar sein. Und gibt es da Toleranzen, analog zu den Toleranzen bei Geschwindigkeitsübertretungen von Autos?
Ich habe diverse Fahrradkontrollen durchgeführt, und da gab es diese Dinge, die mich aufregten, und die ich dann nicht mehr explizit eingebracht habe, um mich nicht auf allzu dünnes Argumentations-Eis zu begeben.
Wenn ich nachts kontrollierte, gab es ausreichend bis sehr viele Radler völlig ohne Licht, teilweise ohne Bremsen(KEIN Fixie!), so daß ich mich nicht um diese Korinthenkackerei kümmern mußte.
 
Im Zweifelsfall ist damit ein Rad gemeint, mit dem man an einem Straßenradrennen teilnehmen darf. Und das ist eindeutig geregelt.

Wobei ich bezweifle, daß diese Regelung sachgerecht und damit verfassungsgemäß ist. Ich vermute mal, daß es einer gerichtlichen Überprüfung in letzter Instanz nicht standhalten würde, da der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist.
 
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