T-Online Probleme

ArmerStudent

Ich liebe Kaffee...
Registriert
17. September 2003
Reaktionspunkte
0
Servus...

Ein Kumpel von mir hat mir folgendes berichtet...

Er hat vor zwei Jahren den Telefonanschluss von sich und seinen Eltern auf seinen Namen umgemeldet. Der Grund waren familien-interne Probleme. Dieser jetzige Telefonanschluss ist ein T-Net Analog-Anschluss mit einem T-Com DSL Anschluss, dem DSL 1000.
Zuvor hatten seine Eltern den Telefonanschluss gehabt, ebenfalls mit dem DSL-Anschluss und dem DSL-Tarif "Flatrate".
Bei der Ummeldung muß ein Fehler passiert sein, da er seit diesen zwei Jahren den Telefonanschluss zahlt, den DSL1000 Anschluss, die DSL-Flatrate, also der Tarif wird allerdings nicht abgezogen. Nun hat er vermutet, dass der Tarif weiterhin vom Konto seiner Eltern abgezogen wird, dem ist allerdings nicht so.
Als er sich die Benutzerdaten angeschaut hat, musste er feststellen, dass die T-Online Kennung weiterhin auf seine Eltern angemeldet ist, die alte Telefonnummer festgehalten ist, aber die Bankdaten fehlen. Folglich können auch keine 29,95 Euro für die Flat abgezogen werden...

Nun findet er aber,dass er sich auf sehr dünnem Eis bewegt, da er befürchtet, dass T-Online irgendwann eine Rückforderung der nicht eingegangenen Beträge stellt.
Soll er die Kennung von seinen Eltern kündigen lassen und eine "richtige" abschließen ? Soll er die Sache auf sich beruhen lassen und sich über die Flat freuen ? Meint ihr, er könnte eine Rückforderung erhalten ? Ist diese Rückforderung rechtsgültig, schließlich liegt der Fehler nicht bei ihm ?!

Wäre euch dankbar für ernsthafte Antworten, da ihm wirklich bange wird und ich genauso ratlos bin wie er...

Gruß
 
Ein Sprichwort sagt:
"Man soll keine schlafenden Hunde wecken!"

Also sollte er alles so lassen, wie es ist. Es liegt an der Telekom im Falle eines Falles nachzuweisen, wann und zu welcher Zeit er wie viel Kosten verursacht hat.
Irgendwann verjähren auch die Ansprüche, ich weiß aber nicht nach welcher Zeit.
 
Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn er zu seiner Sicherheit die nicht abgezogenen Beiträge anspart um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.
 
Piefke schrieb:
Ein Sprichwort sagt:
"Man soll keine schlafenden Hunde wecken!"

Genau diesen Satz hatte ich ihm auch entgegnet.Seine Angst über eine Rückforderung ist allerdings sogroß geworden, dass er von diesem Sprichwort auch nicht mehr viel hält.

Hat sonst jemand einen Rat ?

Gruß
 
Fubbes schrieb:
Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn er zu seiner Sicherheit die nicht abgezogenen Beiträge anspart um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Ich schmeiss mich weg... *lol*. Sorry, nicht böse gemeint, aber die Vorstellung ist für mich recht witzig. Ist fast wie der Raucher, der es aufgegeben hat und die Kohle zurücklegt.

Ich würde mich auf diesem sehr dünnen Eis ebenso vorsichtig bewegen! Ich denke, die T-Com wird keine grossen Probleme haben nachzuweisen, dass dein Freund die Dienstleistung erhalten hat. Will er sich dann wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen?
 
@samoth: Genauso sieht er die Sache auch, nachweisen können sie es ihm unter Garantie. Was würdest Du denn tun ?
 
Ich habe mal den Begriff der "Nicht verlangten Dienstleistung" gehört, also wenn jemand jeden Morgen eine Flasche Milch und eine Zeitung vor meine Tür legt und ich beides an mich nehme, dann kann er nicht erwarten, dass ich dann später 5 Jahre rückwirkend die Rechnung bezahle.

Zunächst einmal muss die Telekom nachweisen, dass ein Vertragsverhältnis bestand. Sie kann sicher nachweisen, dass das Internet genutzt wurde (ca. 6 Monate rückwirkend). Auch wenn ein Vertragsverhältnis bestand, ist man als Kunde natürlich im guten Glauben, dass die Telekom-Rechnung korrekt ist (Gewohnheitsrecht). Ansonsten würde das ja heissen, dass die Telekom unfähig ist :D

Also ich würde nichts unternehmen und die Kohle für (im schlimmsten Fall) 2 Jahre zur Seite legen, mit einem guten Anwalt (Rechtsschutzversicherung?) lässt sich das wahrscheinlich auf 3 Monate drücken.

Es ist jedenfalls nicht strafbar, den Kunden trifft kein Verschulden.

Alles ohne Garantie, ich bin kein Jurist.
 
In der aktuellen c'T steht etwas zu dem Thema (Seite 100).
"Telefonrechnungen verjähren nach dem Verstreichen von 3 vollen Kalenderjahren, also am vierten Jahreswechsel nach dem Erbringen der Leistung. Für Forderungen, die vor dem 14. Dezember 2004 entstanden sind, ist diese Freist ein Jahr kürzer."
 
Zurück