„Über Stock und Stein“ in OWL: WDR Lokalzeit-Beitrag zur angespannten MTB-Lage

„Über Stock und Stein“ in OWL: WDR Lokalzeit-Beitrag zur angespannten MTB-Lage

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Die Stimmung zum Thema Mountainbike ist auch im östlichen Teil NRWs momentan angespannt – nach Abrissen illegaler Strecken und einer Demo in Bielefeld wird nun vielerorts versucht, die Wogen zu glätten. In einem TV-Bericht in der WDR Lokalzeit werden die verschiedenen Stimmen zusammengefasst.

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„Über Stock und Stein“ in OWL: WDR Lokalzeit-Beitrag zur angespannten MTB-Lage
 
der forst hat kein interesse daran, dass radfahrer durch den wald brezeln. der forst sieht den wald rein als nutzzone für seine interessen. da stören grundsätzlich alle anderen waldnutzer. bei den sog. jadpächtern ist's nicht anders (ausnahmen bestätigen die regel).
Dann noch die Bauern und (Groß-)Grundbesitzer.

Das sie "uns" nicht möchten ist legitim und, leider, verständlich.

Genauso wie wir als Waldnutzer das anders sehen.
1) dass wir dort sehr wohl fahren dürfen
2) und der ein oder andere wird auch noch gegenteilig sehen, nämlich darüber hinaus, dass sowohl der Forst als auch die Jägerei hintanzustehen hat

Aber wie du richtigerweise schriebst:
was ich mir nicht nehmen lasse ist auf wegen zu fahren, die per forstgesetz befahren werden dürfen.

grenzwertig bleibt immer die frage ab wann es ein weg ist/wird. denn wege müssen erstmal entstehen, um ein solcher zu werden. oft hat man idt gar nicht die chance zu beurteilen, ob es diesen weg schon immer (lange) gibt, ob das befahren damit ok (oder eben nicht)... also die zentralfrage: ist dies gerade ein zulässiger weg, pfad, den ich befahre (ich rede nicht von mark. wanderwegen).
Das ist eine spannende Frage die ich mir auch gestellt habe.

Nehmen wir mal einen Waldbesitzer her. Dieser muss die Betretung zulassen.
Was, wenn er keine Wege anlegt? Dann könnten die Wanderer überall im Wald herumgehen, laufen, wandern etc.

Was ist, wenn der DAV, die DIMB oder aber auch die Natutschutzbehörde kommt und einen Weg fordert, wünscht, bittet?

Man könnte natürlich auch juristisch versuchen zu agumentieren, dass der Weg, alles ist, sprich der ganze Wald ist ein Weg oder mehrere Wege hat, da man ja überall (freies Betretungsrecht) gehen kann bzw könnte.
 
das passiert hier ständig (münchen). die bäume werden absichtlich in die wege gefällt, das wird auch offen so kommuniziert, "damitdakeiner mehr langfährt". baumüberfahrungen sind quasi das markenzeichen der isartrails. dann latschen/fahren die leute ringsrum, der alte weg verwildert und ein neuer etabliert sich
Geällt mir ;) .
Einerseits sind "wir MTB" aus dem Schneider, da ja nicht wir pösen MTB einen neuen Weg angelegt haben.
Und andererseits wird Geschwindigkeit herausgenommen und es wird sogar noch ein wenig anspruchsvoller und interessanter mit dieser "Schikane".
 
Geällt mir ;) .
Einerseits sind "wir MTB" aus dem Schneider, da ja nicht wir pösen MTB einen neuen Weg angelegt haben.
Und andererseits wird Geschwindigkeit herausgenommen und es wird sogar noch ein wenig anspruchsvoller und interessanter mit dieser "Schikane".

Wann "bauen" wir denn schon mal Wege? Klar gibt es nen paar gebaute Strecken. Die Konflikte hier sind aber eher mit Besitzern und/oder Verwaltung. Meistens aus Haftungsgründen, und soweit durchaus verständlich.
Das Konfliktpotential bieten aber die etablierten Wege, die in den meisten Fällen von Fußgängern "eingelaufen" wurden. Diese werden halt klassisch auch von anderen genutzt.
Fakt ist erstmal, zumindest in NRW, alles was als Weg erkennbar ist, ist auch zulässig.
Aber es kann auch gesperrt werden, allerdings nur mit SEHR GUTER Begründung und nur in Ausnahmefällen. Gehen Fahrradorganistationen gerichtlich dagegen vor, verschwinden sie meist wieder.
Meistens läuft alles mit gegenseitigem guten Benehmen und Rücksicht doch recht problemlos.
Arschlöcher gibt es auf beiden Seiten. Hochkochen tut das Ganze dann doch nur mal wieder, wenn jemand sich profilieren muss und Lobby hat. Sei es zur Politik oder Presse.
Die Presse recherchiert mittlerweile besser und es ist nicht mehr so einseitig.
Seien wir froh hier in NRW, dass das nicht so anfängt, wie in Bayern.
Also einfach nen bisschen gegenseitig Rücksicht nehmen. Und das funzt meisten auch.
Heutiges Erlebnis:
Ich einen sehr steilen, engen, wurzeligen Trail runter, praktisch ohne Ausweichmöglichkeiten.
Unerwartet kam ein Hundebsitzer mit selbigem, natürlich umangeleint diesen Trail hoch (macht eigentlich sonst keiner). Hab mich bemerkbar gemacht, freundlich natürlich, der hat sich und seinen Hund zur Seite genommen, ich unten dann noch mal nett Danke hochgerufen. Geht doch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist erstmal, zumindest in NRW, alles was als Weg erkennbar ist, ist auch zulässig.
Da waren die drei Beamten vom Forstamt sowie der Polizist, die mich letztens sehr unfreundlich am Ende eines Trails erwartet haben, anderer Meinung. Ende der Geschichte: Ich musste 50€ zahlen, da ich keine Lust auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hatte. Jetzt mal abgesehen von der Steuergeldverschwendung, dass die zu viert mit drei dicken Autos im Wald rumfahren und Fahrradfahrer abkassieren.
 
Da waren die drei Beamten vom Forstamt sowie der Polizist, die mich letztens sehr unfreundlich am Ende eines Trails erwartet haben, anderer Meinung. Ende der Geschichte: Ich musste 50€ zahlen, da ich keine Lust auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hatte. Jetzt mal abgesehen von der Steuergeldverschwendung, dass die zu viert mit drei dicken Autos im Wald rumfahren und Fahrradfahrer abkassieren.

Wo war das denn?
 
Ich bin 65 Jahre alt und fahre regelmäßig die Trails im Teuto.
Ich war auch für unsere Jugend auf der Demo in Bielefeld.:dope:
Der Ranger der da jetzt im Teuto eingesetzt ist scheint ja leider sehr
streng durchzugreifen. Aber der Ranger ist glaube ich nur auf Zeit...für 1 Jahr angagiert
und wenn er weg ist, werden wieder neue DHs gebaut. Die Jugend läßt sich Gott sei
Dank nicht so schnell aus dem Wald vertreiben. Gemessen an dem was die Harvester im Teuto
angerichtet haben, sind die illegalen Strecken und Areale wie Schopke und Quellental Pinuts. Mit legalen Strecken tut sich die Stadt Bielefeld schwer.

🤟Ride on Raimund
 
Ende der Geschichte: Ich musste 50€ zahlen, da ich keine Lust auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hatte. J
Das ist dann das Problem.
Aber bitte in Erinnerung behalten. Wenn ein Weg aktuell durch Beschilderung gesperrt ist, gilt diese, auch wenn sie widerrechtlich ist. Weiterhin gelten andere Bestimmungen für Naturschutzgebiet.
Eventuell hilft in solchen Situation eine Anfrage an die DIMB oder den ortsansässigen ADFC zu deren Einschätzung.
 
Wege sperren kann nur die örtliche Behörde und ein Betretungsrecht für Radler und
Spaziergänger gibt es auch in NRW. Da kann kein Privatbesitzer irgendwelche Verbotsschilder
aufhängen. Also Rechte haben wir auch.

Von der DIMB und dem ADFC halte ich wenig. Tun die was für Mountenbiker?
 
Aber bitte in Erinnerung behalten. Wenn ein Weg aktuell durch Beschilderung gesperrt ist, gilt diese, auch wenn sie widerrechtlich ist. Weiterhin gelten andere Bestimmungen für Naturschutzgebiet.
Leider stand da weder ein Schild, noch war das ein Naturschutzgebiet. Laut deren Aussage muss jeder Weg mit einem Schild markiert sein und wo keins steht, ist es auch kein Weg und das Befahren ist verboten....
Das läuft offenbar über §2, Absatz 2 Landesforstgesetz. Der verweist auf Absatz 1 und da drin steht "...soweit sich nicht aus anderen Bestimmungen dieses Gesetzes oder anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben."
Woher ich diese Abweichungen ohne Schild hätte wissen sollen, ist mir schleierhaft. Hätte aber vor Gericht mit hoher Sicherheit verloren, weil man offenbar eben nur auf explizit beschilderten Wegen Fahren darf.
 
Leider stand da weder ein Schild, noch war das ein Naturschutzgebiet. Laut deren Aussage muss jeder Weg mit einem Schild markiert sein und wo keins steht, ist es auch kein Weg und das Befahren ist verboten....
Das läuft offenbar über §2, Absatz 2 Landesforstgesetz. Der verweist auf Absatz 1 und da drin steht "...soweit sich nicht aus anderen Bestimmungen dieses Gesetzes oder anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben."
Woher ich diese Abweichungen ohne Schild hätte wissen sollen, ist mir schleierhaft. Hätte aber vor Gericht mit hoher Sicherheit verloren, weil man offenbar eben nur auf explizit beschilderten Wegen Fahren darf.

Das würde ich mal mit der DIMB klären. Klar sind lokale Abweichungen möglich, aber die müssen irgendwie kenntlich gemacht werden. Gekennzeichnete Wege und das man nur diese benutzen und nicht verlassen darf, gibt es nur im Naturschutzgebiet und dieses ist dann an allen Zugängen als solches gekennzeichnet.
Das müsste dann für so einen Fall auch so umgesetzt werden. Sprich irgendeine Kennzeichnung oder Hinweis auf diese Ausnahme muss erfolgen.
 
"... eine Fläche, die nicht mehr für die natürliche Waldentwicklung zur Verfügung steht."

Das mag sein. Es ist aber immer noch ein Forst. Ein solcher Forst hat nichts mehr mit einer natürlichen Waldentwicklung zu tun. Das ist genauso lächerlich wie wenn ich behaupten würde, dass Elefanten im Zoo sich natürlich entwickeln können.
Die Förster sehen sich gerne als Hüter der Natur und schieben das zwecks Argumentation gerne vor. Letztendlich sind es aber nur Baumzüchter mit wirtschaftlichen Interessen, die den Waldboden mit Maschinen, Monokultur und Ausdünnung um ein vielfaches mehr "schädigen" als Bikes das je tun könnten.
Es ist genau diese Heuchelei und das Messen mit zweierlei Maßen, das mich immer so nervt.

Aber schön, dass hie auf Dialog gesetzt wird. Bin gespannt.

Kann ich so nur bestätigen.
War die letzten Tage auch viel zu Fuss im Wald unterwegs.
Da musste ich auch die Feststellung machen, dass der Wald durch den Forstbetrieb regelrecht kaputtgeackert war, bzw. ist.
Wenn mich einmal vom Forst jemand drauf anspricht, bzgl Mtb und Trailzerstörung dem werd ich was husten.
 
Das würde ich mal mit der DIMB klären. Klar sind lokale Abweichungen möglich, aber die müssen irgendwie kenntlich gemacht werden. Gekennzeichnete Wege und das man nur diese benutzen und nicht verlassen darf, gibt es nur im Naturschutzgebiet und dieses ist dann an allen Zugängen als solches gekennzeichnet.
Das müsste dann für so einen Fall auch so umgesetzt werden. Sprich irgendeine Kennzeichnung oder Hinweis auf diese Ausnahme muss erfolgen.
Es gibt vom DIMB bereits eine rechtliche Einschätzung:
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/DIMB_Stellungnahme_zur_Rechtslage_in_NRW.pdf
Dort wird auch auf das Urteil VG Köln (Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07) verwiesen:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Wald-erleben/Dokumente/160622_Urteil.pdf
„Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich
befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer
Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den
Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr
beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu
einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur
Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann.
Diese Auslegung des Begriffs des „festen" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut
des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des
„befestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die
Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte"
Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll.


Es könnte sein, dass man damit vor Gericht durchkommt, aber ich möchte nicht riskieren dafür Gutachter- und Gerichtskosten zu tragen. Letzendlich sitzt man am kürzeren Hebel. Diese Kontrollen sind ja auch ein klares Statement der Stadt, dass man uns da einfach nicht haben möchte.
 
Es gibt vom DIMB bereits eine rechtliche Einschätzung:
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/DIMB_Stellungnahme_zur_Rechtslage_in_NRW.pdf
Dort wird auch auf das Urteil VG Köln (Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07) verwiesen:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Wald-erleben/Dokumente/160622_Urteil.pdf
„Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich
befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer
Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den
Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr
beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu
einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur
Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann.
Diese Auslegung des Begriffs des „festen" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut
des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des
„befestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die
Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte"
Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll.


Es könnte sein, dass man damit vor Gericht durchkommt, aber ich möchte nicht riskieren dafür Gutachter- und Gerichtskosten zu tragen. Letzendlich sitzt man am kürzeren Hebel. Diese Kontrollen sind ja auch ein klares Statement der Stadt, dass man uns da einfach nicht haben möchte.

Die ist bekannt und die meinte ich nicht.
Du bezogst dich auf eine eventuelle LOKALE Ausnahme-Regelung gemäss §2.
Auf die hätten die Beamten ja verweisen müssen.
Und sich für DIESE Ausnahmeregelung eine Einschätzung der DIMB geben lassen, meinte ich.
Wenn sich die Beamten nur auf die Einschätzung "Weg oder kein Weg" bezogen haben, dann kann man in der Region nur empfehlen, sich das Urteil als Ausdruck in den Rucksack zu packen.
 
Gab jetzt Post vom GFAC, bezüglich der Verwarnungen im Aachener Wald. Gibt ein paar Stellen wo Sprünge gebaut wurden. Dazu die Problematik der Einsehbarkeit von Trails und den lieben Mitmenschen das so etwas nicht sein darf. Eigentlich sollte der DiMb eine Klage einreichen um das o.g Urteil mal konkreter zu Begutachten. Das einzige was meiner Meinung Bestand hätte, wären die Nachtruhe für Tiere und Sperrung bei künstlichen Sprunganlagen. )1)Gefährdung durch Zusammenstöße oder )ä scheiden nach der Statistik der Vergangenen 20 Jahre aus
üä
 
Gab jetzt Post vom GFAC, bezüglich der Verwarnungen im Aachener Wald. Gibt ein paar Stellen wo Sprünge gebaut wurden. Dazu die Problematik der Einsehbarkeit von Trails und den lieben Mitmenschen das so etwas nicht sein darf. Eigentlich sollte der DiMb eine Klage einreichen um das o.g Urteil mal konkreter zu Begutachten. Das einzige was meiner Meinung Bestand hätte, wären die Nachtruhe für Tiere und Sperrung bei künstlichen Sprunganlagen. DieGefährdung durch Zusammenstöße oder Umweltschäden nach der Statistik der Vergangenen 20 Jahre aus. Ein Trailnetz und mehr Hinweise für alle Waldbesucher,das es dann dieses gibt. Dank Corona, fahren die Holländer jetzt alle hier und nicht in die Alpen oder Bikeparks. Dazu eine gefühlte 10fache Menge an Menschen in einer kurzen Zeitspanne.
 
es gibt schöne AutoAufkleber mit Sprüchen wie " Drängeln und Überholen sie nur,
wir schneiden sie wieder raus. Ihre Feuerwehr
:) "

und wenn nun ortsunkundige Heißsporne den Weg , zB auf üblichen Apps , finden und runterbrettern,
dann schlägt sich nachher der Notarzt durchs dichte Gebüsch und separiert Carbon Alu und Knochen ,
und wird dabei angemotzt, das er solang zum Unfallort gebraucht hat ,
ob wohl man doch "Aua" hat ;)

das dumme bei illegalen Trailbau ist,
das es auch den Waldbesitzer in seiner Sorgfallspflicht trifft.
Er ist halt auch mitverantwortlich wenn andere zB durch Unfall zu Schaden kommen.

Ärger und Aufwand gibt es für den Waldbesitzer immer.
Das ist mit Zeit Geld und Arbeit verbunden,
darum wird allergisch drauf reagiert,
und sogar der Umweltschutz als Grundlage vorgeschoben/unterstützt.

Bau und Genehmigung für öffentlich nutzbare Fahrstrecken ist halt ne Geduldsaufgabe.
aber mit den Worten "Wirtschaftliche Chance der Region" vll die Möglichkeit auf mehr Zuspruch.

die Wanderer sterben iwann weg,
die E-biker kommen ;)
 
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