Die Stimmung zum Thema Mountainbike ist auch im östlichen Teil Nordrhein-Westfalens momentan ziemlich angespannt – nach diversen Abrissen illegaler Strecken und einer Demo in Bielefeld wird nun vielerorts versucht, die Wogen zu glätten. In einem TV-Bericht in der WDR Lokalzeit werden die verschiedenen Stimmen zusammengefasst.

Insbesondere für den in Ostwestfalen-Lippe ansässigen Autor dieses Artikels ist die momentane Lage spannend zu beobachten – denn in ganz OWL entstehen angesichts diverser Konflikte Vereine oder Zusammenschlüsse, um gemeinsam mit Städten, Forst und Ämtern legale Lösungen zu finden (Link zu einem Interview mit uns dazu auf LZ Plus). Die WDR Lokalzeit hat sich in einem insgesamt sehr ausgewogenen Bericht dem Thema angenähert und verschiedene Parteien zu Wort kommen lassen. Wichtigstes Fazit: Man sollte gemeinsam an Lösungen arbeiten.

Zum Bericht auf WDR.de (ab 06:32 min)

Welche Erfahrungen macht ihr momentan vor Ort was Mountainbike-Trails angeht?


Noch mehr MTB-Clips gibt es hier – und das sind die letzten fünf Videos:

  1. benutzerbild

    hulster

    dabei seit 12/2012

    Es gibt vom DIMB bereits eine rechtliche Einschätzung:
    https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/DIMB_Stellungnahme_zur_Rechtslage_in_NRW.pdf
    Dort wird auch auf das Urteil VG Köln (Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07) verwiesen:
    https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Wald-erleben/Dokumente/160622_Urteil.pdf
    „Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich
    befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer
    Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den
    Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr
    beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu
    einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur
    Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann.
    Diese Auslegung des Begriffs des „festen" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut
    des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des
    „befestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die
    Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte"
    Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll.


    Es könnte sein, dass man damit vor Gericht durchkommt, aber ich möchte nicht riskieren dafür Gutachter- und Gerichtskosten zu tragen. Letzendlich sitzt man am kürzeren Hebel. Diese Kontrollen sind ja auch ein klares Statement der Stadt, dass man uns da einfach nicht haben möchte.

    Die ist bekannt und die meinte ich nicht.
    Du bezogst dich auf eine eventuelle LOKALE Ausnahme-Regelung gemäss §2.
    Auf die hätten die Beamten ja verweisen müssen.
    Und sich für DIESE Ausnahmeregelung eine Einschätzung der DIMB geben lassen, meinte ich.
    Wenn sich die Beamten nur auf die Einschätzung "Weg oder kein Weg" bezogen haben, dann kann man in der Region nur empfehlen, sich das Urteil als Ausdruck in den Rucksack zu packen.
  2. benutzerbild

    Bieker

    dabei seit 11/2005

    Gab jetzt Post vom GFAC, bezüglich der Verwarnungen im Aachener Wald. Gibt ein paar Stellen wo Sprünge gebaut wurden. Dazu die Problematik der Einsehbarkeit von Trails und den lieben Mitmenschen das so etwas nicht sein darf. Eigentlich sollte der DiMb eine Klage einreichen um das o.g Urteil mal konkreter zu Begutachten. Das einzige was meiner Meinung Bestand hätte, wären die Nachtruhe für Tiere und Sperrung bei künstlichen Sprunganlagen. )1)Gefährdung durch Zusammenstöße oder )ä scheiden nach der Statistik der Vergangenen 20 Jahre aus
    üä

  3. benutzerbild

    Bieker

    dabei seit 11/2005

    Gab jetzt Post vom GFAC, bezüglich der Verwarnungen im Aachener Wald. Gibt ein paar Stellen wo Sprünge gebaut wurden. Dazu die Problematik der Einsehbarkeit von Trails und den lieben Mitmenschen das so etwas nicht sein darf. Eigentlich sollte der DiMb eine Klage einreichen um das o.g Urteil mal konkreter zu Begutachten. Das einzige was meiner Meinung Bestand hätte, wären die Nachtruhe für Tiere und Sperrung bei künstlichen Sprunganlagen. DieGefährdung durch Zusammenstöße oder Umweltschäden nach der Statistik der Vergangenen 20 Jahre aus. Ein Trailnetz und mehr Hinweise für alle Waldbesucher,das es dann dieses gibt. Dank Corona, fahren die Holländer jetzt alle hier und nicht in die Alpen oder Bikeparks. Dazu eine gefühlte 10fache Menge an Menschen in einer kurzen Zeitspanne.
  4. benutzerbild

    PORTEX77

    dabei seit 10/2008

    Wenn mich einmal vom Forst jemand drauf anspricht, bzgl Mtb und Trailzerstörung dem werd ich was husten.
    Förster Anhusten ist aktuell glaub keine gute Idee, um die Situation zu deeskalieren🤔
  5. benutzerbild

    BigMaaaac

    dabei seit 08/2020

    es gibt schöne AutoAufkleber mit Sprüchen wie " Drängeln und Überholen sie nur,
    wir schneiden sie wieder raus. Ihre Feuerwehr
    smilie "

    und wenn nun ortsunkundige Heißsporne den Weg , zB auf üblichen Apps , finden und runterbrettern,
    dann schlägt sich nachher der Notarzt durchs dichte Gebüsch und separiert Carbon Alu und Knochen ,
    und wird dabei angemotzt, das er solang zum Unfallort gebraucht hat ,
    ob wohl man doch "Aua" hat smilie

    das dumme bei illegalen Trailbau ist,
    das es auch den Waldbesitzer in seiner Sorgfallspflicht trifft.
    Er ist halt auch mitverantwortlich wenn andere zB durch Unfall zu Schaden kommen.

    Ärger und Aufwand gibt es für den Waldbesitzer immer.
    Das ist mit Zeit Geld und Arbeit verbunden,
    darum wird allergisch drauf reagiert,
    und sogar der Umweltschutz als Grundlage vorgeschoben/unterstützt.

    Bau und Genehmigung für öffentlich nutzbare Fahrstrecken ist halt ne Geduldsaufgabe.
    aber mit den Worten "Wirtschaftliche Chance der Region" vll die Möglichkeit auf mehr Zuspruch.

    die Wanderer sterben iwann weg,
    die E-biker kommen smilie

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