... ich fahre einfach weiter. Eine gesetzliche Grundlage mir das zu verbieten gibt es (erst einmal) nicht.
Mal zu aller Info, in Wiesbaden liegt nun der neue Gesetzentwurf zur Beratung und Entscheidung vor, sieht wirklich alles gut und besser für uns Geländeradfahrend aus, es wurden die Ergebnisse des zweiten Runden Tischs vollständig übernommen, DIMB, unsere Demo und alles haben super gearbeitet
:
"§ 15 Betreten des Waldes, Reiten und Fahren
(2) Waldbesucherinnen und Waldbesucher haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, damit eine gegenseitige Belästigung oder Behinderung vermieden wird. .......
(3) Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang."
In der Begründung dazu lesen wir u. a.:
"Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bildet die Grundlage, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr ...... auf den Waldwegen zu ermöglichen. Von der Festlegung einer Mindestbreite für Waldwege für das Rad fahren ...... wurde abgesehen."
Auch wenn wir den Entwurf und seine Begründung noch genauer studieren und analysieren müssen, so liest sich das schon sehr gut und stimmt uns zufrieden.
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/2/06732.pdf
und selbst vom Waldbesitzerverband (Christian Raupach) kommt versöhnliches:
Der Wald gehört den Waldeigentümern, aber er ist für alle da," betonte der Waldfachmann und kündigte an, den Dialog mit allen Organisationen, die am Runden Tisch im Hessischen Umweltministerium über das Waldgesetz diskutiert haben, auf Landesebene schon sehr bald wieder aufzunehmen.