Von wegen Garantie!
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Verstanden? Also kurz gesagt, wenn ein Schaden 6 Monate nach Kauf auftritt, musst du als Käufer beweisen, dass der Defekt schon vorher bestanden hat und nicht durch dich verursacht wurde. Toll, gell?
So ein Ding kommt mir also nicht ins Haus, wenn ich keine ECHTE Garantie auf mind. 2 Jahre kriege.
Aber mal zurück zum Thema: wer will wirklich mit 160mm nen Berg hochkurbeln? Probier doch mal bitte jemand so ne Kiste an der Kampenwand nähe Chiemsee aus. Das Resultat würd mich interessieren.

Für nen Tourenradler reichen 120mm wohl aus.