Trunkenheit am Lenker?

  • Ersteller Ersteller The Passenger
  • Erstellt am Erstellt am
T

The Passenger

Guest
2.ter Versuch:
Weiß da jemand genaueres?
Ist nur eine Grundsatzfrage. Hatte bislang noch keine Erfahrung damit :)
Wie schlimm ist es auf einem Radweg alkoholisiert zu fahren und dabei erwischt zu werden?
edit: Falsches Fenster -> Falsches Unterforum
 
Genauso wie mit dem Auto - betrunken im Strassenverkehr: Führerschein weg.

Kannst auch auf dem Rad Deinen Auto-Lappen verlieren.

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille.

Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.
http://www.bussgeldkataloge.de/
 
Also, es ist so. Es steht im Gesetz StGB "wer ein Fahrzeug führt obwohl er in Folge Alkohol fahruntüchtig ist wird bestraft". Macht euch jetzt nicht wegen dem genauen Wortlaut verrückt, den habe ich mit gerade aus dem Kopf geschüttelt. In der Praxis wird das dann so geregelt. Ein Gericht hat mal festgelegt, dass für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promile anfängt (Kfz-Fahrer 1,1 Promille). Wenn du da drüber bist ist der Lappen weg (Fahrerlaubnisentzug kein Fahrverbot), du bekommst eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe und eine Sperre in der du keine neue Fahrerlaubnis erwerben darfst. In der Praxis bekommen aber nur ganz wenige eine Haftstrafe, da musst du schon des öfteren erwischt werden. Wenn du sowieso keinen Lappen hast, musst du halt nur zahlen oder einsitzen und bekommst die Sperre.

Dann gibt es noch die relative Fahruntüchtigkeit. Die beginnt bei 0,3 Promille und hat die gleichen Folgen wie oben aber zu dem vorhandenen Promillewert müssen noch Ausfallerscheinungen kommen (z.B. Schlangenlinien fahren oder in den Augen der Leichtbauer ein Hardtail über 10 Kilo haben ;) )

Dieser bekannte 0,5 Promillewert (0,8 Promille-Grenze ist abgeschafft worden) ist aus dem Straßenverkehrsgesetz, gilt nur für Kraftfahrzeuge und ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn ihr mächtig Bumms in den Beinen habt, ohne Motor seid ihr kein Kraftfahrzeug, also gilt diese Grenze auch nicht für euch Radfahrer. Für Autofahrer wären ein Bußgeld und ein Fahrverbot (bis 3 Monate, vgl. Fahrerlaubnisentzug bei Straftat oben, 6 Monate bis 5 Jahre oder für immer) die Folge.

Was noch sein kann, dass der Polizist ein ganz lieber ist und euch mit 1,3 Promille anhält und euch keine Ausfallerscheinungen vorwirft, also euch weiterfahren lässt. Er sagt dann absteigen und schieben. Das ist dann eine gefahrenabwehrende Maßnahme. Dieser müsst ihr Folge leisten, sonst kann er euch zum Beispiel kostenpflichtig in Gewahrsam nehmen und ihr verbringt die Nacht in einer Haftzelle und die von der Polizei sind wirklich eklig, da sie auch Ausnüchterungszellen sind. Den Geruch bekommt man einfach nicht raus. Euer Fahrrad wird dann natürlich sichergestellt.

Da nicht jeder Polizist ein Fahrradliebhaber ist, kann es sein, dass er denkt, dass es außer Baumarkträder nix anderes gibt und entsprechend damit umgeht. Beschädigungen könntet ihr zwar einklagen aber der Richter wird auch dann was erzählen.

Deswegen, Promillewert niedrig halten oder Beifahrer sein (nicht auf dem Rad, außer evtl. Tandem aber auch nicht so gut).

So, ich hoffe ich habe nix vergessen.

Edit: Um noch auf Drogen einzugehen. Auf dem Fahrrad fahren und unter Drogen zu stehen ist nicht strafbar und erfüllt auch nicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Konsum ist auch nie rechtswidrig, sondern nur der Besitz und alles andere (handel, anbauen, verabreichen, usw.) Beachtet aber die gefahrenabwehrenden Maßnahmen! Außerdem wird bei sowas immer eine Mitteilung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschrieben. Die kann euch dann die FE entziehen und eine MPU anordnen. Also, liebe Downhiller und Freerider, Finger weg von vom Joint. ;)

Und um auf Hasenheides letzten Absatz einzugehen. Wenn ihr eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) begeht und ihr habt euer Auto dabei gebraucht (z.B. jemand umfahren mit dem Auto oder Diebstähle begehen und die Beute im Auto transportieren) kann euch der Richter auch die Fahrerlaubnis entziehen.
 
War mal mit nem Freund in Münster unterwegs, als die Bullen ihn angehalten haben, weil das Licht nicht richtig ging.
Da haben sie dann gleich auch gemerkt, dass er nicht mehr ganz nüchtern war und haben ihn pusten lassen mit dem Ergebnis von 1,5 Promille ^^

Mussten dann weiter schieben, wegen dem LICHT ;)
 
Hi,
ohne Licht hat man mich auch schon erwischt. Und dann 1,8 Promille festgestellt. Rad zur Polizeiwache, am nächsten Tag abholen, Lappen durfte ich behalten. Aber 1700DM plus 7 Punkte. Keine MPU.
Trotzdem ein teurer Spass.
/Deer_KB1
 
Vor allem wenn was passiert, dann gibts richtig ärger. Neulich musste einer vors Gericht, weil er total besoffen vor ne Mauer(nachts) gefahren ist. Weiß nicht mehr, wie sie ihn erwischt haben,..
 
Deer_KB1 schrieb:
Hi,
ohne Licht hat man mich auch schon erwischt. Und dann 1,8 Promille festgestellt. Rad zur Polizeiwache, am nächsten Tag abholen, Lappen durfte ich behalten. Aber 1700DM plus 7 Punkte. Keine MPU.
Trotzdem ein teurer Spass.
/Deer_KB1

Wann war denn das? Die Auflistung die Hasenheide oben gepostet hat ist richtig und vollständig. 7 Punkte sind nicht vorgesehen. War höchstens vor langer Zeit anders.
 
Hmmm ... also wenn ich abends weggeh und weiss, dass ich vermutlich etwas trinken werden lasse ich das Auto stehen und schwing mich aufs Rad.

Mach ich eigentlich schon ewig, die Polizei hat mich auch schön öfters angehalten, aber nur wegen dem Licht ... einmal hab ich bischen genuschelt aber anscheinend ist es ihnen nicht aufgefallen.

Ich meine wahnsinnig was anrichten, wenn man abends/nachts angetrunken Rad fährt, kann man ja irgendwie nicht ... Stocksteif fahr ich dann auch kein Rad mehr, Kinder sind eh keine unterwegs, kaum Verkehr (Hier in der Kleinstadt), so what ...

Immer laufen wäre mir dann echt zu doof.
 
BiNkZ schrieb:
Hmmm ... also wenn ich abends weggeh und weiss, dass ich vermutlich etwas trinken werden lasse ich das Auto stehen und schwing mich aufs Rad.

Mach ich eigentlich schon ewig, die Polizei hat mich auch schön öfters angehalten, aber nur wegen dat Lischt ... einmal hab ich bischen genuschelt aber anscheinend ist es ihnen nicht aufgefallen.

Ich meine wahnsinnig was anrichten, wenn man abends/nachts angetrunken Rad fährt, kann man ja irgendwie nicht ... Stocksteif fahr ich dann auch kein Rad mehr, Kinder sind eh keine unterwegs, kaum Verkehr (Hier in der Kleinstadt), so what ...

Immer laufen wäre mir dann echt zu doof.

Welche Kleinstadt?
 
BiNkZ schrieb:
Hmmm ... also wenn ich abends weggeh und weiss, dass ich vermutlich etwas trinken werden lasse ich das Auto stehen und schwing mich aufs Rad.

Mach ich eigentlich schon ewig, die Polizei hat mich auch schön öfters angehalten, aber nur wegen dem Licht ... einmal hab ich bischen genuschelt aber anscheinend ist es ihnen nicht aufgefallen.

Ich meine wahnsinnig was anrichten, wenn man abends/nachts angetrunken Rad fährt, kann man ja irgendwie nicht ... Stocksteif fahr ich dann auch kein Rad mehr, Kinder sind eh keine unterwegs, kaum Verkehr (Hier in der Kleinstadt), so what ...

Immer laufen wäre mir dann echt zu doof.

Wenn du Licht am Rad hast kannst du besoffen sein wie du willst, du kannst sogar auf dem Gehsteig rumfahren ohne dass dich die Bullen rausziehen.

Wir lernen: Bei Trunkenheit am Lenker hat Licht - doppeltes Gewicht.
 
Zurück