Also, es ist so. Es steht im Gesetz StGB "wer ein Fahrzeug führt obwohl er in Folge Alkohol fahruntüchtig ist wird bestraft". Macht euch jetzt nicht wegen dem genauen Wortlaut verrückt, den habe ich mit gerade aus dem Kopf geschüttelt. In der Praxis wird das dann so geregelt. Ein Gericht hat mal festgelegt, dass für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promile anfängt (Kfz-Fahrer 1,1 Promille). Wenn du da drüber bist ist der Lappen weg (Fahrerlaubnisentzug kein Fahrverbot), du bekommst eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe und eine Sperre in der du keine neue Fahrerlaubnis erwerben darfst. In der Praxis bekommen aber nur ganz wenige eine Haftstrafe, da musst du schon des öfteren erwischt werden. Wenn du sowieso keinen Lappen hast, musst du halt nur zahlen oder einsitzen und bekommst die Sperre.
Dann gibt es noch die relative Fahruntüchtigkeit. Die beginnt bei 0,3 Promille und hat die gleichen Folgen wie oben aber zu dem vorhandenen Promillewert müssen noch Ausfallerscheinungen kommen (z.B. Schlangenlinien fahren oder in den Augen der Leichtbauer ein Hardtail über 10 Kilo haben

)
Dieser bekannte 0,5 Promillewert (0,8 Promille-Grenze ist abgeschafft worden) ist aus dem Straßenverkehrsgesetz, gilt nur für Kraftfahrzeuge und ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn ihr mächtig Bumms in den Beinen habt, ohne Motor seid ihr kein Kraftfahrzeug, also gilt diese Grenze auch nicht für euch Radfahrer. Für Autofahrer wären ein Bußgeld und ein Fahrverbot (bis 3 Monate, vgl. Fahrerlaubnisentzug bei Straftat oben, 6 Monate bis 5 Jahre oder für immer) die Folge.
Was noch sein kann, dass der Polizist ein ganz lieber ist und euch mit 1,3 Promille anhält und euch keine Ausfallerscheinungen vorwirft, also euch weiterfahren lässt. Er sagt dann absteigen und schieben. Das ist dann eine gefahrenabwehrende Maßnahme. Dieser müsst ihr Folge leisten, sonst kann er euch zum Beispiel kostenpflichtig in Gewahrsam nehmen und ihr verbringt die Nacht in einer Haftzelle und die von der Polizei sind wirklich eklig, da sie auch Ausnüchterungszellen sind. Den Geruch bekommt man einfach nicht raus. Euer Fahrrad wird dann natürlich sichergestellt.
Da nicht jeder Polizist ein Fahrradliebhaber ist, kann es sein, dass er denkt, dass es außer Baumarkträder nix anderes gibt und entsprechend damit umgeht. Beschädigungen könntet ihr zwar einklagen aber der Richter wird auch dann was erzählen.
Deswegen, Promillewert niedrig halten oder Beifahrer sein (nicht auf dem Rad, außer evtl. Tandem aber auch nicht so gut).
So, ich hoffe ich habe nix vergessen.
Edit: Um noch auf Drogen einzugehen. Auf dem Fahrrad fahren und unter Drogen zu stehen ist nicht strafbar und erfüllt auch nicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Konsum ist auch nie rechtswidrig, sondern nur der Besitz und alles andere (handel, anbauen, verabreichen, usw.) Beachtet aber die gefahrenabwehrenden Maßnahmen! Außerdem wird bei sowas immer eine Mitteilung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschrieben. Die kann euch dann die FE entziehen und eine MPU anordnen. Also, liebe Downhiller und Freerider, Finger weg von vom Joint.
Und um auf Hasenheides letzten Absatz einzugehen. Wenn ihr eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) begeht und ihr habt euer Auto dabei gebraucht (z.B. jemand umfahren mit dem Auto oder Diebstähle begehen und die Beute im Auto transportieren) kann euch der Richter auch die Fahrerlaubnis entziehen.