Ich finde die Fragestellung nicht uninteressant. Wenn du das für dich nun abbrechen möchtest, ist das deine Sache.
Vorausschicken muss ich, dass ich als Österreicher kein Profi im Deutschen Recht bin.
Der Zeuge muss eine Beeinträchtigung der Gebrauchsbestimmung dann durchaus per Aussage glaubhaft machen.
Und das Gericht wird sich nicht so schnell mit irgend welchen Geschichten verschaukeln lassen.
Das muss ja alles auch verhältnismäßig sein.
Wie geschrieben, mit einer Substanzverletzung käme man da schon weiter.
Wir haben aber noch weitere Merkmale in der Fallprüfung, die erfüllt sein müssten.
In AT muss der Schaden zb bedeutend sein. Ein bedeutender Schaden liegt nur dann vor, wenn ein vernünftiger Mensch Geld für die Wiederherstellung ausgeben würde.
Spannend ist auch die Frage, ob hier überhaupt ein nennenswerter Wert vorliegt.
Wir haben zb einen riesige Lärche im Wald liegen. Um an die ran zu kommen, müsste man sich erst mal 6 m über eine Schlucht abseilen - kurzum: Den Baum bis zum nächsten Weg zu bringen würde bei weitem mehr kosten, als der Baum wert ist. Ist er damit wertlos oder hat er doch einen Wert?
Nicht zu vergessen die innere Tatseite. Wenn ich davon ausgehen konnte, dass der Baum ohnedies nur zum Brennholz taugt oder, weil er schon seit geraumer Zeit (in meinem Fall mal über den ganzen Winter) dort liegt, eher als Humusquelle dienen soll?
Damit wir nicht ewig im Dunklen tappen müssen, schlage ich jetzt einfach mal vor, dass sich jemand freiwillig meldet und nach der nächsten Trailpflege eine Selbstanzeige macht.
