Nicht, dass sich noch jemand im Geltungsbereich deutschen Strafrechts auf Deine Rechtsausführungen verlässt und dann Probleme bekommt.
Das soll auch niemand. Bitte!
Der Wert der Sache spielt dann doch wieder in der Erheblichkeit eine Rolle. Und da möchte ich gerne sehen, wie du das Zersägen von Brennholz unter Erheblichkeit subsumierst, weil das doch eben eine Beeinträchtigung ist "die gewöhnlich mangels Beachtlichkeit nicht beseitigt werden".
Bzw. nur ein einen Arbeitsschritt voraus nimmt, den der Eigentümer ohnedies selbst vorgenommen hätte.
Irgendwo muss es jedenfalls eine Grenze geben, weil sonst wird's für uns Mountainbiker sehr schnell sehr eng. Stell dir mal einen Trail vor, wo ein Ast über die Jahre rein wächst. Du brichst den ab - strafbar?
Oder ein Trail, der ordentlich ausgebremst ist - stellt immerhin auch eine Einwirkung auf den Boden und die Baumwurzeln dar. Auch strafbar?
Wenn ich was von Dir kaputt mache, das keinen wirtschaftlichen Wert hat, sondern nur einen ideellen (sagen wir z. B. ein Detailfoto von Deinem Ohrläppchen, als Du 5 Monate alt warst), dann ist das trotzdem eine Sachbeschädigung.
Diese Aussage stimmt doch insofern nicht, als es erst dann eine Sachbeschädigung ist, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Du meinst wahrscheinlich, dass das eine "Zerstörung" bzw. eine "Beschädigung" wäre. Das ist aber nur ein Tatbestandsmerkmal.