Und er bewegt sich doch...!

Unterwegs find ich Batterien schon praktischer, wenn die ausgehen wird einfach eine neue reingesteckt und weitergehts. Wenn der Akku aus is isser aus, dann hast du wahrscheinlich auch keinen Zugang zu ner Steckdose. Hat halt beides seine Vor- und Nachteile.

Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Warum kann man volle Ersatzbatterien mitnehmen, aber geladene Ersatzakkus nicht mitnehmen? :confused:
 
Gemeint sind wohl Akkus in Nicht-Batterie-Form, wie beim Handy. Für alles einen Ersatzakku zu kaufen, kann ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
 
Unterwegs find ich Batterien schon praktischer, wenn die ausgehen wird einfach eine neue reingesteckt und weitergehts. Wenn der Akku aus is isser aus, dann hast du wahrscheinlich auch keinen Zugang zu ner Steckdose. Hat halt beides seine Vor- und Nachteile.

Mann, du bist tatsächlich DIN-Deutscher :o dann wird eben als absoluten
AUSNAHMESONDERNOTFALL Batterien reingesteckt und in einer, mit einer Wahr-
scheinlichkeit von Eins zu Dreihunderttrillonen eintretenden Beleuchtungs-
kontrolle vom blauen Kasperverein mit einem treuherzigen Augenaufschlag
Vier leere wiederaufladbare Batterien vorgezeigt und gut is
 
Stecklichter bleiben aber weiterhin außen vor - die Beleuchtungsanlage muss fest montiert und ständig betriebsbereit sein.
Obwohl ich mir sicher bin, dass der Gesetzgeber genauso wenig den Begriff "fest montiert" definieren kann, wie er es beim "Rennrad" kann. Bedeutet fest montiert, dass ich es nicht ohne Werkzeug vom Rad lösen kann? Rennradbeleuchtung muss ja laut § 67.11 nicht fest montiert sein, darf abnehmbar sein und kann in der Tasche transportiert werden. Sind den Sattelstützen oder Laufräder mit Schnellspannern auch nicht fest montiert? Schließlich sind diese auch werkzeugfrei demontierbar. Und wie kann ich bei fest montierter Beleuchtung einen Akku-Wechsel vornehmen?

Ob ich etwas anstecke oder anschraube hat in meinen Augen keine Auswirkung auf die feste Montage, es sind lediglich zwei verschiedene Anbringungsmöglichkeiten, genauso wie Ankleben oder Anschweißen.

Klar sollte nach dieser Sichtweise nur sein, dass das Akkulicht immer am Rad sein muss.
 
Mann, du bist tatsächlich DIN-Deutscher :o dann wird eben als absoluten
AUSNAHMESONDERNOTFALL Batterien reingesteckt und in einer, mit einer Wahr-
scheinlichkeit von Eins zu Dreihunderttrillonen eintretenden Beleuchtungs-
kontrolle vom blauen Kasperverein mit einem treuherzigen Augenaufschlag
Vier leere wiederaufladbare Batterien vorgezeigt und gut is

Willst du mich beleidigen? ich bin doch kein Deutscher:D igitt xD

Ich hab tatsächlich von richtigen Akkus geredet, so wie zb. in einem Handy. Von denen hat man eben nicht immer ein zweites Exemplar.

Wenns also mal drauf ankommt dass man wochenlang keine Stromquelle zur verfügung hat, greift man doch eher zur herkömmlichen Batterie.

@Bill Tür

Der Gesetzgeber möchte hier erreichen dass du die Lampe IMMER am Rad hast. Eine nicht fest montierte könntest du ja theoretisch liegen lassen oder was weiß ich...so soll gewährleistet werden dass der Scheinwerfer so wie beim Auto auch, jederzeit vorhanden ist. Ich denk mal denen is dazu einfach keine bessere Definition eingefallen^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe bloß keinen Vorteil einer Anbringungspflicht zu einer Mitführungspflicht, wie heute bei Rennrädern - wenn es notwendig ist, ist das Licht vorhanden. Zudem steigen durch die ständige Anbringung sowohl das Defekt- als auch Diebstahlrisiko. Außerdem könnte ich mich so von meinem Konzept des mitgeführten Ersatzlichtes verabschieden, da ich das von mir immer mitgeführte Ersatzlicht ebenfalls ständig am Rad lassen müsste, wo es den gleichen zerstörerischen Einflüssen wie das Originallicht ausgesetzt ist.

An anderer Stelle hatte ich die Befürchtung gelesen, dass dieses ganze Hick-Hack nur dem Zweck dient über kurz oder lang das Tagfahrlicht für Fahrräder einzuführen. Was eh den ganzen Tag am Rad angebracht ist, kann ja schließlich auch eingeschaltet sein. Passt zum letzten Helmurteil - bloß dem Täter keine Verantwortung für sein Tun auferlegen, sondern immer weiter das Opfer zum Selbstschutz treiben.
 
Also wenn man dem Spiegel-Beitrag glauben kann, handelt es sich schlicht um handwerkliche Fehler, die da gemacht wurden. Aber wir können ja "froh" sein, dass nicht der niedersächsische Vorschlag ins Gesetz geflossen ist. Dann wäre noch mehr Chaos und Unklarheit vorprogrammiert gewesen.

Im Prinzip auch kein Wunder - kurz vor Toresschluss (letzte Sitzung vor der Sommerpause) und Bundestagswahl für ein ungeliebtes Stiefkind ohne Lobby ein Gesetz zu ändern, kann dann nur nach hinten losgehen :(.
 
Ich wäre dafür, das das was derzeit als Ausnahmeregelung für Rennräder erlaubt ist, für alle Räder zulässig ist.
War wohl auch die Intention deer Änderung, wurde aber gründlich vergeigt.

Damit bin ich sehr wohl für ständige Mitführpflicht und auch für Prüfzeichenpflicht.
(Ich habe gerade "Jehova" gerufen, bitte steinigt mich.:cool:)
 
Was ich mich gerade frage:
wenn man mit Akkus 6V erreichen will/muß, dann braucht man 5 NiMh Zellen. Dafür gibt es quasi keine Ladegeräte/Lampen.
LiIon Zellen wären dann auch tabu.

Sehr geistreich...

Zumindest schreiben sie keine NiCd Akkus vor:lol:

Der Nikolauzi

Edit: gerade nochmal den Text gelesen: das würde ja heißen, mit Batterie 6V oder aber ein Akku (mit wieviel Volt auch immer), da die Spezifizierung ja nur bei der Batterie steht. Das wäre zumindest positiv ausgelegt:)
 
Zuletzt bearbeitet:
yep 4 1,5V Batteriezellen oder 5 1,2V Akkus und gleich noch irgendwas magisches für die Realisierung des Batteriefaches - Mann o Mann. Und die meisten Lader laden 4 Zellen gleichzeitig. Also noch einen danebenhängen nur um die 5. Zelle zu laden? Sehr ökologisch gedacht - wirklich:rolleyes:.
 
Was ich mich gerade frage:
wenn man mit Akkus 6V erreichen will/muß, dann braucht man 5 NiMh Zellen. Dafür gibt es quasi keine Ladegeräte/Lampen.
LiIon Zellen wären dann auch tabu.

Sehr geistreich...

Zumindest schreiben sie keine NiCd Akkus vor:lol:

Der Nikolauzi

Edit: gerade nochmal den Text gelesen: das würde ja heißen, mit Batterie 6V oder aber ein Akku (mit wieviel Volt auch immer), da die Spezifizierung ja nur bei der Batterie steht. Das wäre zumindest positiv ausgelegt:)
jo...das habense mitgedacht ;)

In 10 Jahren oder so kommt wieder ne Veränderung/Verbesserung. vllt. haben dann alle ne Magnic Light oder sowas...
 
An anderer Stelle hatte ich die Befürchtung gelesen, dass dieses ganze Hick-Hack nur dem Zweck dient über kurz oder lang das Tagfahrlicht für Fahrräder einzuführen. Was eh den ganzen Tag am Rad angebracht ist, kann ja schließlich auch eingeschaltet sein.

Falls diese Befürchtung ernsthaft eintritt werde ich mir wohl einen Tagesflakscheinwerfer, garantiert nicht nach STVO, montieren.

Schliesslich will ich ja gesehen werden... ;):spinner:

Da wird es nämlich langsam albern. Jahrzehntelang waren gesetzlich selbst Nachts kaum zu erkennende Funzeln vorgeschrieben.
Mich würde es nicht wundern, wenn die Begründung dafür lautet, dass moderne LED-Lampen so hell sind das man die ja jetzt auch tagsüber sehen kann...
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