Verbot Dresdner Heide

toyoraner

Eiermaler
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He Locals,

im akuellen Kundenmagazin der DREWAG ist ein Artikel über die Dresdner Heide drin und dreimal dürft ihr raten wer wieder pauschal als Übel für den Wald herhalten muß. Jedenfalls ist da die Rede davon, das wir MBTler ein Verbot mißachten würden. Mich würde interressieren welches das ist?
Weiß jemand näheres?



Hier der Link zum Artikel auf Seite 16:

http://www.drewag.de/media/pdf/de/dg_kundenmagazin_4_2013.pdf
 
Heyho,

in dem Artikel geht es ja darum, dass MTBler an erosionsgefährdeten Steilhängen fahren. Nach §29 des Sächsischen Waldgesetztes werden eben solche bewaldeten, erosionsgefährdeten Steilhänge zum Schutzwald erklärt, da der Wald an diesen Stellen tatsächlich die Erosion stark abmindert. Und diese Wälder gilt es zu schützen.

Weiter heißt es ja dann in Absatz 5, dass die Erklärung des Schutzwaldes mit Auflagen verbunden sein kann. Das kann durchaus ein Befahren der entsprechenden Flächen verbieten. Ich kenne leider die genaue Situation dort nicht aber nach Absatz 4 müsste das ja öffentlich bekannt gemacht werden und da sollten die Auflagen mit genannt werden.

Mir ist beispielsweise bekannt, dass es am Windberg in Freital einige Schilder gibt, die darauf binweisen, dass man sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und man sich dort mit entsprechender Vorsicht und Rücksicht auf die Natur bewegen sollte. Vieleicht stehen ja solche Schilder auch in der Heide an den Steilhängen rum?
 
Ah okay! Das Waldgesetz muss man dann auswendig wissen...

Nein, da gibts keine derart hinweisende Schilder. Die meisten Trails an den "Hängen" (vornehmlich wohl an der Prießnitz gemeint) gehören ganz normal zum Wegenetz der Heide, also kein Wildwuchs.
 
Kurzfassung

Normaler Wald: Weg - Radfahren erlaubt, kein Weg - Radfahren verboten
Windberg: NSG - Radfahren auf dafür ausgewiesene Wege beschränkt (gibt keine)
Es gibt NSG mit Radfahrverbot und welche ohne

Lokale Verbote müssen kenntlich gemacht werden (Schild am Weg, Amtsblatt reicht nicht), das ist am Windberg m.W.n. nicht geschehen. Auch in der Heide ist mir kein entsprechendes Schild bekannt.

NABU, BUND und auch das zuständige Ministerium sind nicht in der Lage, anzugeben, wo in sächsischen Wäldern es spezielle Regelungen gibt.

Angemessenes und Rücksichtsvolles Verhalten setze ich unabhängig vom Status des Gebietes, durch das der Weg führt, voraus.
 
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