Rotwild Ritter
IBC DIMB Racing Team
Hallo Bernd,
frage doch am besten bei einer Polizeidienststelle und bei einem Forstamt nach.
frage doch am besten bei einer Polizeidienststelle und bei einem Forstamt nach.

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Wurde bereits erschöpfend beantwortet. Förster dürfen, Jäger nur sehr eingeschränkt (Jagdaufseher in Angelegenheiten des Jagdschutzes) und sonstige Hilfskräfte der Naturschutzwacht wenn entsprechend "ausgestattet". Nachfolgender Link geht noch näher auf die unterschiedlichen Befugnisse von Förstern - Jagdpächtern - Jägern ein.Saddamchen schrieb:Darf mich ein Förster oder Jäger oder jemand anders gegen meinen Willen wegen einen Lappalie (illegales Befahren eines Pfades) auch mit Gewalt festhalten bis die Polizei eintrifft??
HAllo Armin,summit schrieb:Wurde bereits erschöpfend beantwortet. Förster dürfen, Jäger nur sehr eingeschränkt (Jagdaufseher in Angelegenheiten des Jagdschutzes) und sonstige Hilfskräfte der Naturschutzwacht wenn entsprechend "ausgestattet". Nachfolgender Link geht noch näher auf die unterschiedlichen Befugnisse von Förstern - Jagdpächtern - Jägern ein.
Präsi hatte noch die entsprechende Verhältnismässigkeit erwähnt - bezieht sich Deine letzte Frage hierauf?
Armin
MealsOnWheels schrieb:Mal ein anderer Vorschlag - ich denke mal, der kam noch nicht - lasst Euch von dem Förster (nicht Jäger) den Namen,... geben und fragt ihn nett nach dem Namen seines Vorgesetzten und seinem Forstbezirk, dem er angehört. Dann nehmt einfach das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" in den Mund - sowas mag kein Beamter/Angestellter/öffentlicher Dienstler.
Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde handelt es sich um einen formlosen Rechtsbehelf, gegen eine Person im öffentlichen Dienst, deren Verhalten überprüft werden soll. Er ist weder an Form oder Frist gebunden.
Viel Spaß!![]()
exto schrieb:Ich hab in solchen Fällen (schimpfend-hupende Schreihälse) mit folgender Radikalmethode gute Erfahrungen gemacht:
Anhalten, extrem freundliches Gesicht machen, alle Vorwürfe zugeben, Besserung geloben, schönen Tag wünschen, weiterfahren. Bei besonderen Härtefällen kann man noch Händeschütteln oder Schulterklopfen einbauen.
Die Wirkung ist absolut verblüffend.![]()
"Ein Förster hat in seinem Wald polizeiliche Befugnisse..."
Vor dem Hintergrund dieser Aussage kommt mir doch eine Idee:
Ein sehr probates Mittel seine Interessen durchzusetzen ist Infiltrierung!
Wenn jetzt jeder hier seinen nachwuchs, den Nachwuchs von Freunden, die Nachbarskinder usw. dazu anhält, eine Karriere im Forstwesen anzustreben, dann hätten wir doch über diese Kontaktleute die Möglichkeit, künftig alle Jogger, Waldarbeiter, Jäger, Wanderer, Nordic dingensda usw. aus den Wäldern zu verbannen! Dann gehört der Wald endlich den Bikern
![]()
das wäre mal der hammer![]()
Ich bin mir sicher das der Förster nicht deine Personalien feststellen wollte, weil Du ganz legal und ohne besondere Vorkommnisse einen geeigneten Waldweg entlang gefahren bist.
Die Förster, oder auch Jäger, dürfen einen Festnehmen, bzw. halten, wenn eine Straftat passiert ist. Ob er es tut, oder lässt, ist in seinem Ermessen. Landfriedensbruch im schlimmsten Fall.
Ist mir mal als Jugendlicher passiert. Direkt mit einer Acht auf dem Rücken auf dem Boden gelandet und Kabelbinder um die Handgelenke. Und die waren noch bewaffnet. Da war über einen Anwalt nichts mehr zu machen. Schön sechs Wochen dafür geschufftet im Stahlwerk in den Sommerferien
Die Storty drumherum... betretung eines Militärgeländes. Das Teil stand zwar leer und wurde nicht mehr genutzt. Das rumgeistern um das Gelände hat die schon gestört. Naja, dann halt auf den langhaarigen Jugendlichen. War mir jedenfalls eine Lehre... ich fang da keine Diskussion mehr an und zieh ab.
Oje, was ist das denn für ein gefährliches Viertelwissen?!
http://dejure.org/gesetze/StGB/125.html
Bist du dir sicher, dass du nicht vermummt warst und Mollies geworfen hast, als du wegen Lanfriedensbruch verhaftet wurdest?
Da biste mit 6 Wochen gemeinnütziger Arbeit gut weggekommen. Andere kamen für ähnliche Sachen zum waterboarden nach Guatanamo.