Verhaftung durch Förster?

ER soll aus Notwehr gehandelt haben!? ... Sorry, WENN jemand "Notwehr" ins Felde führen kann, dann sicher nicht ER! ... Oder ist mein Rechtsempfinden wirklich so verpeilt ...
 
Zu deiner Frage, ob seine Aktion des in den Lenker greifens angemessen, verhältnismäßig oder vielleicht sogar rechtens war oder nicht, wurde auch schon (fast) geklärt.
Greife ich jmd. in den Lenker riskiere ich diesen jmd. zu verletzen, was mMn einer Owi gegenüber nicht verhältnismäßig ist.
Wenn es ein Förster war, er hätte es gedurft, aber es wäre eben nicht verhältnismäßig. Jeder andere hätte es halt nicht gedurft, da der Jedermannparagraph nur bei Straftaten greift

DAS ist doch mal ne Einschätzung ... danke!

Falls jemand anderer Meinung ist, her damit! Gerne!
 
war mit 10 Jungs meiner Gruppe im Wald unterwegs und sind von einem ganz offiziellen Radweg aus Neugierde in einen richtigen "dreckstrail" abgebogen. es stellte sich schon nach 30-40 Metern raus, dass das unfahrbar war und es stockte.
plötzlich riesengeschrei vom Radweg aus, jemand, den ich wg. dicken Gestrüpps nicht mal erkennen konnte, brüllte meine hinter mir fahrenden Kameraden an und ich hörte nur einen von uns zurück brüllen: "ich bin nicht dein Hund, so kannst du mit deinem Hund reden, nicht mit mir!"
meine hinter mir fahrenden Jungs haben dann umgedreht (hätten wir eh alle) und sind raus aus dem drecksweg, ich bin direkt durchs Gestrüpp auch zurück auf den offiziellen Radweg.
dort hab ich dann gesehen, dass meine Kameraden an dem "Rumbrüller" bereits vorbeigefahren sind und schon 50-60 Meter weg waren. Ich also meinen Jungs nach, dazu fuhr ich allerdings in Richtung des "Rumbrüllers", der bei meinem Nahen allerdings ganz deutlich machte, dass er mich aufhalten will. Ich wich nach Links aus, er zog nach. Ich zog nochmal nach rechts, er mit ausgebreiteten Armen auch wieder nach rechts.
Als ich direkt auf seiner Höhe war, greift mir der Mann plötzlich mit beiden Händen in den Lenker und ich stürzte nach rechts. habe mir die hierbei die Brille auf die Stirn gerammt, geblutet, etc..
Als ich aufstehen wollte, stand der Mann (ein 2-Meter-Riese) drohend neben mir und ich habe, da ich mich bedroht fühlte und - keine Ahnung - vermutlich immer noch unter dem Eindruck des Sturzes stand, nach ihn gelangt. Ob ich ihn getroffen habe, weiß ich nicht, vermutlich eher nicht. Es kam dann jedenfalls zu einer Rangelei zwischen ihm und mir und plötzlich zieht der was aus der Tasche. Habe ihm das aus der Hand geschlagen und gesehen, dass es ein Handy war.
Als er dann sein Handy aufhob, hab ich die Gunst des Augenblicks genutzt und die Flitze gemacht.

also hat er auf sich aufmerksam gemacht, wurde von euch allen ignoriert und hat dich dann als letzen zur Rede stellen wollen.
Dabei hast du entweder ihn angefahren oder er dich vom Bike geholt.

Selbst wenn der quer übern Weg liegt darfst du ihn immer noch nicht überfahren, also ist in dem Fall auch ein Fehlverhalten auf deiner Seite zu sehen.
Er könnte ja behaupten das er da gestanden hat und du an ihm vorbei "gerast" bist. dabei hat er sich erschreckt und mit einer dummen Bewegung dich zu fall gebracht.

....

hätte hätte Fahrradkette
 
Du willst ne rechtlich fundierte Meinung, ob dich einer vom Rad schubsen darf? Die Antwort kannst du dir ja wohl selber geben.
Warum du allerdings nicht anhältst, wenn einer wild gestikuliert und brüllt, bleibt wohl dein Geheimnis. Hätte ja auch sein können, dass um die Ecke einer verblutet.

Stimmt! Theoretisch hast du recht ...
 
noch mal ganz kurz:
Das ganze ist bei euch zuhause in dem Gebiet passiert wo ihr Regelmäßig oder zumindest ab und an mal unterwegs seit?
 
DAS ist doch mal ne Einschätzung ... danke!

Falls jemand anderer Meinung ist, her damit! Gerne!

Bitte.
So wie es mir scheint wurde halt von beiden Seiten falsch reagiert, ob man durch ein Gespräch mit dem ohnehin schon brüllenden Kombattanten zu einer Einigung gekommen wäre darf bezweifelt werden.
Anhalten und sachlich argumentieren wäre hier das Mittel der Wahl gewesen, aber hinterher sagt sich so was immer leicht. Vor allem wenn man nicht selbst dabei war.
Lernt aus der Sache und macht es beim nächsten mal richtig!
Meine Erfahrungen mit der hiesigen Förster- und Jägerschaft sind durchweg positiv, die waren alle froh dass es auch Menschen gibt die mal die offene Kommunikation suchen. Klar gibt es auch schwarze Schafe, die gibt es aber überall.
 
Verfahren passiert jedem mal. Und wer oder ob beide falsch reagiert haben weiß von uns keiner. Nur hätte man definitiv anhalten sollen.
 
Das mit dem "verfahren" kann auch eine Schutzbehauptung sein. Wer kennt schon die ganze Geschichte...eventuell hat es ähnliche Vorfälle schon gegeben. Wir sind hier im Netz, Leute...
 
Ja, schon klar, hätte, wäre wenn und aber, weiß ich auch. Allerdings nehme ich mal seine Version als Grundlage, aber es gibt immer 2 Seiten, wissen wir alle.
 
wenn mich einer anbrüllt, fühl ich mich zu allererst einmal bedroht, und werde nicht anhalten, sondern mich ausm staub machen wollen, hat der fahrer in dem fall ja auch versucht. wenn er allerdings mich anschließend vom rad zieht und mich stürzen lässt, und dann noch so auf mich zukommt, mal im ernst, was soll denn noch gegeben sein um sich zu wehren? soll man sich zuerst eine verpassen lassen?
sollten sich vielleicht mal einige denken, die meinen, dem typen eine zu verpassen, wäre unverhältnismäßig.
 
@uniform:
Das werde ich morgen bei der Sonntagsausfahrt, bei der wir turnusgemäß alte Omis erschrecken, Hunde überfahren und kleine Kinder verschleppen, versuchen in Erfahrung zu bringen, denn meine Kameraden erinnern sich da sicher besser als ich. Aber ich glaube wirklich: Nein!


Ansonsten danke ich euch allen für eure Einschätzungen und meist auch brauchbaren Beiträge. Da ich allerdings zweifelsfrei WEIß, dass meine Version diejenige ist, die der Wahrheit entspricht, werde ich die Sache einer justiziellen Entscheidung zuführen ... oder etwas einfacher ausgedrückt für die, die sich immer noch ihren Kopf an die Wand hauen:

Ich zeige den Förster an, dann werd ich ja sehen, was passiert.

@admin:
Von mir aus kann dieses Thema also GESCHLOSSEN werden
 
Mhm, ich würds lassen, wird vermutlich eh nix bei rumkommen. Spar dir die Mühe und die Zeit und geh lieber biken. Schlaf drüber und hake die Sache ab.
 
Eine Amtsperson muss als solche zu erkennen sein z.B. durch Uniform. Ansonsten müsste sie sich ausweisen.Eine Amtsperson darf dich anhalten. Aber doch nicht so, dass du verletzt wirst. Bist ja kein Schwerverbrecher. Die Handlung muss angemessen sein. Das war sie in dem Fall sicher nicht. Er hätte ja auch schreien können " halt Forst ". Natürlich hast du dich auch nicht ganz angemessen verhalten. Aber ich würde mich auch nicht von einem sichtlich aufgebrachten Mitbürger einfach so anhalten lassen. Klar kann was passiert sein und jemand braucht Hilfe. Das erkennt man aber meist daran, dass der Anhalter keine zornesröte im Gesicht hat und schreit, dass er Hilfe braucht.
 
Wieso wird hier eigentlich Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr als Kavaliersdelikt verstanden?
Wenn da so ein Choleriker auf der Bahn steht und wie Rumpelstielzchen hin und her hüpft, um jemanden ohne ersichtlichen Grund zum Stoppen zu nötigen, würde auch ich mich zum genauen Gegenteil entschließen, aber gewiss nicht anhalten und das konstruktive Gespräch suchen, dessen Basis schon mit dem Anbrüllen der Freunde verloren ging.

Hätte der Förster mit einer Geste der Bitte anzuhalten begonnen, wäre das Ganze komplett anders abgelaufen und die Bikergemeinde hätte sich in Ruhe erklären können. Er aber hat völlig außer Kontrolle Blockwart gespielt und Fatster vorsätzlich verletzt.
Dass er den Sturz hat annehmen müssen und können, sieht man schon an seinem sofortigen und unbeirrten Griff zum Handy, anstatt erschrocken nach dem Befinden des Blutenden zu fragen und sich etwa für die Eskalation zu entschuldigen.
 
Ganz so einfach ist das wohl nicht, dürfte rein rechtlich schwierig sein. Der Biker hatte ja wie es sich anhört genug Zeit zum anhalten, daher weiß ich nicht wie es unterm Strich rechtlich aussieht. Mal ein anderes Beispiel, steht ein Auto vor mir an der Ampel und fährt nicht bei grün, fahre ich ihm dann hinten rein? Weil er ja hätte fahren müssen? Und wenn ich mich dabei verletze, ist dann der Wagen vor mir Schuld?
Mich würde da die Meinung eines Juristen mal interessieren, Stichwort Kausalkette oder wie das war...
 
hy,
wir waren 10-12 Leute und wie gesagt; man kennt uns (eigentlich) überall und der Förster, wie ich gerade erfuhr, wohnt neben einem aus unserer Gruppe - der müsste also unsere Trikots (eigentlich) auch er- bzw. gekannt haben. Das macht das Ganze ja so dämlich!

Wenn einer aus deiner Gruppe in der Nachbarschaft wohnt und ggf. vermitteln kann, wieso nicht erst noch einmal das persönliche Gespräch suchen?!
 
Ganz so einfach ist das wohl nicht, dürfte rein rechtlich schwierig sein. Der Biker hatte ja wie es sich anhört genug Zeit zum anhalten, daher weiß ich nicht wie es unterm Strich rechtlich aussieht. Mal ein anderes Beispiel, steht ein Auto vor mir an der Ampel und fährt nicht bei grün, fahre ich ihm dann hinten rein? Weil er ja hätte fahren müssen? Und wenn ich mich dabei verletze, ist dann der Wagen vor mir Schuld?

Dir ist hoffentlich selbst klar, dass dieses Beispiel völlig unangebracht ist und nicht im Geringsten auf das von mir Geäußerte Bezug nimmt.
Es geht nicht darum, etwas umzufahren, das zufällig im Weg steht, sondern darum, etwas zu umfahren, das sich vorsätzlich und rechtswidrig nötigend und bedrohlich in den Weg stellt.

Ich also meinen Jungs nach, dazu fuhr ich allerdings in Richtung des "Rumbrüllers", der bei meinem Nahen allerdings ganz deutlich machte, dass er mich aufhalten will. Ich wich nach Links aus, er zog nach. Ich zog nochmal nach rechts, er mit ausgebreiteten Armen auch wieder nach rechts.

Das Argument des zufällig im Weg Stehens und etwa der Hilfe bedürftigt zu sein, sodass man nicht vorbei fahren sollte, sticht also nicht.
@steffpro hat dazu ja bereits treffend geschrieben:

Aber ich würde mich auch nicht von einem sichtlich aufgebrachten Mitbürger einfach so anhalten lassen. Klar kann was passiert sein und jemand braucht Hilfe. Das erkennt man aber meist daran, dass der Anhalter keine zornesröte im Gesicht hat und schreit, dass er Hilfe braucht.


Ich verstehe den generellen Ärger gegenüber sich asozial verhaltenden Bikern, die alle übrigen mit in Geiselhaft nehmen.
Diese Story aber taugt mir nicht dafür.
 
Also. Der Förster darf das. Auch "Jedermann" darf nach Paragraph 127 StPO jemand festhalten wenn er diesen direkt einer Straftat/Ordnungswidrigkeit betrifft oder verfolgt, bis dessen Personalien zweifelsfrei feststehen. Und bei Gegenwehr auch Gewalt anwenden.

Also Förster im Recht !!

Und wenn du dann noch Gegenwehr leistest darf es auch zulangen.
 
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