@snoopz:
Na ja du schreibst weiter oben, dass es dem TE darum hätte gehen müssen, "dem nachfolgenden Autofahrer zu signalisieren, daß er hier einfach nicht StVO-konform überholen KANN".
Was ist denn das für ein Ansatz?! Das würde doch bedeuten, dass der Radfahrer seine eigene Beurteilung bezüglich eines sicheren und StVO-konformen Überholvorgangs dem Autofahrer aufzwingt. Und obendrein auch noch dafür sorgt, dass dieser Beurteilung sogar noch zusätzliches Gewicht verliehen wird, indem er absichtlich weit links fährt.
Die Entscheidung darüber, ob StVO-konform überholt werden kann, musst du wohl oder übel dem Autofahrer überlassen. Er kennt (im Gegensatz zu dir) seine eigenen fahrerischen Fähigkeiten, die Breite seines Fahrzeugs, sein Tempo alles Kriterien, die zu der Entscheidungsfindung beitragen, und von denen du keine Kenntnis hast.
Dann quasi im Zuge deiner einsamen Entscheidung (Ich befinde hier darüber, ob der mich sicher und StVO-konform überholen kann oder nicht!) weiter nach links zu ziehen als nötig und so "den Sack zuzumachen" ist nicht akzeptabel und kommt einer Nötigung gleich!