Verkehrsunfall mit Rippenprellung

Na ja — wenn diese Mindestabstand-Nummer tatsächlich als ausdrückliche Vorschrift etwa der StVO existiert, dann trüge der Radfahrer ja prinzipiell bei jedem Tür-auf-Crash eine Mitschuld. Würde mich wundern.
 
Er hat sich jetzt gemeldet und ich habe mir noch seine Versicherungsnummer notiert.
Heute meint er dort niemanden mehr zu erreichen, deswegen will er es Montag machen.
Zur Polizei sollte ich wohl trotzdem noch, oder?
 
Wenn du an einer Strafverfolgung interessiert bist, dann ja. Musst du halt selbst wissen.

Das hat aber mit deinen zivilrechtlichen Forderungen rein gar nichts zu tun. Die Polizei handelt nicht für die zivilrechtlichen Ansprüche, sondern nur für die strafrechtlichen bzw. owi-rechtlichen Dinge. Es würden höchstens noch Lichtbilder gefertigt. Kannst du aber genauso selbst machen. Und dann, falls du irgendwann doch noch den Unfallgegener anzeigen willst, nachreichen.

Andere Variante wäre, Anzeige zu erstatten und vorerst auf die Stellung eines Strafantrages zu verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
und er meinte zu mir er sähe seine Schuld ein.
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Das zeugt aber von Unwissen! Es gibt zahlreiche Rechtsurteile, wonach der Radfahrer in so einer Situation die Schuld oder zumindest Teilschuld hat. Weil dieser keinen Sicherheitsabstand zu der parkenden Reihe der KFZs eingehalten hat.

Du kannst froh sein, wenn du dem Autofahrer den durch dich verursachten Schaden nicht bezahlen musst.
 
Das solltest Du auf keinen Fall machen. In diesem Fall hättest Du eher noch weiter links fahren müssen, als Du es normalerweise tust, um dem nachfolgenden Autofahrer zu signalisieren, daß er hier einfach nicht StVO-konform überholen KANN.
 
Du solltest nicht sagen das du sehr weit rechts gefahren bist! Daraus könnte dir ein Strick gedreht werden. Jedoch überwiegt in solchen Fällen die Schuld des KFZ-Fahrers, da er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist! Er hätte definitiv gucken müssen!

Such dir einen Anwalt, der kostet nicht die Welt. Und eine Erstberatung ist normalerweise kostenlos. Ein guter Anwalt hört sich normalerweise zuerst deine Geschichte an, und sagt dann, ob es sich lohnt oder nicht.

Ferner müssen alle Anwaltskosten vom Schuldigen übernommen werden. Bei 1000€ Streitwert sind das so 150€.
 
Ja, die Wahrheit schon. Aber meiner Meinung nach kann man während der Fahrt bzw. kurz vor einem Unfall gar nicht beurteilen, wie nah man tatsächlich war!

Also bei mir war er so, das ich auch das Gefühl hatte, recht nah am Auto gewessen zu sein. Mein Bruder, der einige Meter hinter mir war, meinte aber, das war schon ein Meter.

Sag jetzt nicht, 1 Meter sei zu wenig, in schmalen Straßen ist das kaum anders möglich. Ferner meinte zu mir damals schon die Polizei direkt das man durch das Rechtsfahrgebot diesen Abstand unterschreiten kann.
 
Ich hatte im letzten Jahr einen ähnlichen Unfall folgendermaßen lief es ab. Ich fuhr in Schrittgeschwindigkeit die Straße entlang plötzlich reißt ein Autofahrer die Tür auf und ich komme zu Fall. Der Notarzt war nach wenigen Minuten da, dieser hat mich zum Unfallhergang befragt und sofort über Funk die Polizei verständigt. Eine Woche später lag ein Brief mit Anzeige „Wegen nicht einhalten des Mindestabstands“ der Polizei im Briefkasten!!! ich hab natürlich sofort meinen Anwalt informiert und dieser hat für mich die ganze Angelegenheit abgewickelt. Ich muss aber dazu sagen, dass ich zwei Zeugen hatte die den Unfallhergang beobachtet haben.

Grüße
Philipp
 
Weiß man eigentlich, ob der TE telefoniert hat, den iPod genutzt hat oder sonst wie abgelenkt war? Ich meine, auf ein stehendes Hindernis zu fahren, ist doch eher ungewöhnlich....
 
Ich bin so weit rechts gefahren, weil hinter mir ein Auto kam und ich damit rechnete überholt zu werden. Die Straße war sehr eng...

In diesem Fall hättest Du eher noch weiter links fahren müssen, als Du es normalerweise tust, um dem nachfolgenden Autofahrer zu signalisieren, daß er hier einfach nicht StVO-konform überholen KANN.

Sorry, snoopz — aber das ist ja wohl der reinste Unsinn. Erstens kann keiner von dir verlangen, mittels deines Fahrstils irgendwelche "Signale" an andere Verkehrsteilnehmer zu formulieren und abzusenden, und zweitens würde das von dir vorgeschlagene absichtlich-weit-links-Fahren sehr in Richtung Nötigung gehen ...
 
@TE:

Geh gleich zur Polizei. Der Autofahrer hat den Schaden bestimmt noch nicht reparieren lassen. Wenn die sich das anschauen, brauchst Du vielleicht keinen Zeugen. Der Autofahrer hat in einer solchen Situation immer Schuld, denn ER muss schauen ob er die Tür aufmachen kann und niemanden dabei behindert.
 
@Schnuffi: keine Ablenkung jeglicher Art (Tele, Mucke, Energieriegel, Trinkflasche...). Klar denkt man, dass stehende Objekt keine große Gefahr darstellen, nur ist eine sich öffnende Tür erstens NICHT stehend und zweitens wird aus Sicht eines ankommenden Radfahrers mit dem Fortschreiten des Öffnungsvorgangs die dargebotene Einschlagfläche stark vergrößert.

War noch heute Abend bei der Polizei. Die Beamtin hat mir von einer Anzeige erstmal abgeraten, solange der Unfallgegner kooperiert. Sie meinte ich soll ihm die Summe für den Fahrradschaden und Schmerzensgeld nennen und ihn auffordern dafür aufzukommen. Womöglich zahlt er sogar privat und nicht über die Versicherung. Und sollten dann Probleme auftauchen kann ich immernoch Anzeige erstatten, wobei die Pol damit eigentlich nix zu tun, da es - wie hutsche schon sagte - um zivilrechtliche Forderungen geht. Ein Anwalt könne dann natürlich auch von großem Wert sein...
 
Sorry, snoopz — aber das ist ja wohl der reinste Unsinn. Erstens kann keiner von dir verlangen, mittels deines Fahrstils irgendwelche "Signale" an andere Verkehrsteilnehmer zu formulieren und abzusenden, und zweitens würde das von dir vorgeschlagene absichtlich-weit-links-Fahren sehr in Richtung Nötigung gehen ...

Erstens verlangt keiner von mir, Signale zu geben - das ist reinster Selbstschutz.

Zweitens hat das ganz und gar nichts mit Nötigung zu tun, wenn ich den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalte. Und gleich kommt von Dir das Argument Rechtsfahrgebot, doch da muß ich Dir leider sagen, daß Sicherheitsabstand >> Rechtsfahrgebot.

Für Hintergründe und rechtlichen Grundlagen, siehe auch http://bernd.sluka.de/
 
@snoopz:

Na ja — du schreibst weiter oben, dass es dem TE darum hätte gehen müssen, "dem nachfolgenden Autofahrer zu signalisieren, daß er hier einfach nicht StVO-konform überholen KANN".

Was ist denn das für ein Ansatz?! Das würde doch bedeuten, dass der Radfahrer seine eigene Beurteilung bezüglich eines sicheren und StVO-konformen Überholvorgangs dem Autofahrer aufzwingt. Und obendrein auch noch dafür sorgt, dass dieser Beurteilung sogar noch zusätzliches Gewicht verliehen wird, indem er absichtlich weit links fährt.

Die Entscheidung darüber, ob StVO-konform überholt werden kann, musst du wohl oder übel dem Autofahrer überlassen. Er kennt (im Gegensatz zu dir) seine eigenen fahrerischen Fähigkeiten, die Breite seines Fahrzeugs, sein Tempo — alles Kriterien, die zu der Entscheidungsfindung beitragen, und von denen du keine Kenntnis hast.

Dann quasi im Zuge deiner einsamen Entscheidung (Ich befinde hier darüber, ob der mich sicher und StVO-konform überholen kann oder nicht!) weiter nach links zu ziehen als nötig — und so "den Sack zuzumachen" — ist nicht akzeptabel und kommt einer Nötigung gleich!
 
Na ja — du schreibst weiter oben, dass es dem TE darum hätte gehen müssen, "dem nachfolgenden Autofahrer zu signalisieren, daß er hier einfach nicht StVO-konform überholen KANN". [...]

Lies nochmal genauer. Ich bezog mich auf die schmale Straße. Sprich schmaler als 1m Sicherheitsabstand nach rechts für mich, 75cm ich, 1.5m Sicherheitsabstand beim Überholen plus ein Auto (nehmen wir mal 1.40m an, incl. der Außenspiegel), sprich insgesamt ca 4.65m. Die hat es z.B. in Bonn längst nicht überall. In solchen Straßen finde ich es völlig legitim "den Sack zuzumachen" um das EIGENE LEBEN zu schützen und ich würde mit dieser Ansicht jedes Verfahren auf Nötigung lockerst gewinnen, egal was für ein Autonazi der Richter auch immer sein mag. Ähnliches gilt für Verkehrsinseln, die von Autofahrern nur zu gern übersehen werden, und neben denen man dann mal eben abgedrängt wird, weil bremsen auch nicht mehr drin ist.


Die Entscheidung darüber, ob StVO-konform überholt werden kann, musst du wohl oder übel dem Autofahrer überlassen. Er kennt (im Gegensatz zu dir) seine eigenen fahrerischen Fähigkeiten, die Breite seines Fahrzeugs, sein Tempo — alles Kriterien, die zu der Entscheidungsfindung beitragen, und von denen du keine Kenntnis hast.

Die Geschwindigkeit hat gar nichts damit zu tun, ebensowenig die fahrerischen Fähigkeiten. Die Breite des Autos einzuschätzen durch Schulterblick traue ich mir durchaus noch zu. Wenn da nicht genug Platz ist, ist da nicht genug Platz, egal ob 2 oder 200 km/h gefahren wird oder ob Schumi hinterm Lenkrad sitzt oder Oma Helga.

Aber lassen wir das, Dich werde ich eh nicht überzeugen können, selbst, wenn ich alle Paragraphen und Zahlen raussuche.
 
Die Entscheidung darüber, ob StVO-konform überholt werden kann, musst du wohl oder übel dem Autofahrer überlassen. Er kennt (im Gegensatz zu dir) seine eigenen fahrerischen Fähigkeiten, die Breite seines Fahrzeugs, sein Tempo — alles Kriterien, die zu der Entscheidungsfindung beitragen, und von denen du keine Kenntnis hast.
Die Entscheidung darüber, ob StVO-konform überholt werden kann, obliegt nicht dem Autofahrer, sondern der StVO selbst. Beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder, Motorräder) gilt ein Mindestabstand von 1,5m. Punkt!
Und wenn ich als Radfahrer sehe, dass die Straße zu eng ist, um mit diesem Sicherheitsabstand zu überholen, ist es völlig legitim "dicht zu machen". Es gibt genug Situationen, wo dies der Fall ist. Beispielsweise bei Gegenverkehr oder Einbahnstraßen. Das traue ich jedem Sechstklässler zu, dass er 1,5m von 0,5m unterscheiden kann.
Von wegen Signale setzen: Genau so funktioniert es! Wenn ich ganz weit rechts fahre, überholen mich umso mehr Autos, auch alle jene Fahrer, die ihr Auto scheinbar nicht richtig einschätzen können, weil sie denken; da ist ja Platz! Wenn ich aber ein Stück nach links fahre, habe ich im Falle des zu knappen Überholens noch immer Platz nach rechts um auszuweichen (und mich salbst zu schützen), was ich im anderen Fall nicht habe. Von Nötigung ist kann da keine Rede sein.
 
Wenn da nicht genug Platz ist, ist da nicht genug Platz [...]
Und das, glaubst du, würde der doofe Autofahrer (im Gegensatz zu dir cleverem Bürschchen) leider erst aufgrund deiner extra "Signalaussendung" kapieren?! Und obwohl er besseren Überblick über die Situation hat als du?!


[...] egal ob 2 oder 200 km/h gefahren wird oder ob Schumi hinterm Lenkrad sitzt oder Oma Helga.
Ja, oder lass mal die Polizeioberwachtmeister Schulze und Jablonski in ihrem Streifenwagen hinter dir her schleichen — während du ihnen auf einer Strecke von 200, 300 oder 400m durch cooles Weit-links-Fahren "signalisierst", dass hier krass echt nicht überholt werden kann ... :winken: :D
 
Du hast ziemlich Angst vor Autofahrern, oder? Also ganz ehrlich. Ich kann nicht verstehen, wie unrelaxed Leute hier Auto fahren. Wenn man mal 200m hinter nem Radfahrer her fährt (länger ist es ja meistens nicht). Dann macht das in der Gesamtrechnung vielleicht 20sek aus. Wie kann man sich darüber so ärgern, dass man andere lieber in Gefahr bringt anstatt diese 20sek später anzukommen?
Sorry, wenn ich dir jetzt Falsches unterstelle, aber ich glaube du bist genau so einer, der auf deutschen Straßen den Hilfssheriff spielt, Radfahrer von der Straße hupt und aus dem Fenster brüllt, wenn ein Fußgänger über ne rote Ampel geht. Schonmal daran gedacht, wie einfach es wäre, sich für solche Dinge einfach nicht zu interessieren?
 
Ich wollte eigentlich meinen Mund halten, aber da Du schon wieder in meinen Text reinliest, was Du willst, muß ich doch nochmal:

Und das, glaubst du, würde der doofe Autofahrer (im Gegensatz zu dir cleverem Bürschchen) leider erst aufgrund deiner extra "Signalaussendung" kapieren?!

Ja. Seit ich so fahre, bin ich DEUTLICH seltener an gefährlich engen Stellen überholt worden.


Und obwohl er besseren Überblick über die Situation hat als du?!

Na wenn's denn wenigstens so wäre.

Ja, oder lass mal die Polizeioberwachtmeister Schulze und Jablonski in ihrem Streifenwagen hinter dir her schleichen — während du ihnen auf einer Strecke von 200, 300 oder 400m durch cooles Weit-links-Fahren "signalisierst", dass hier krass echt nicht überholt werden kann ... :winken: :D

Schon mehrmals gemacht, keine Probleme, und das in Bonn, wo Radfahrer regelmäßig aus dem Verkehr gezogen und kontrolliert werden.

Ich frage mich gerade, wie Du glaubst, daß ich fahre. Ich fahre nur sehr selten weiter links als ein Autofahrer mit seinen rechten Rädern. So ist das völlig im Rahmen und durch die Gesetzeslage gedeckt. Also nichts mit "cool weit-links-fahren".
 
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