Sollen sie ihren eigenen Wald kaufen. Ich komme ja auch nicht zu dir, hacke alles kurz und klein und spiele Paintball.
Wem Geld/ Platz/ Equipment für sein Hobby fehlt, der soll sich gottverdammt nochmal an geltendes Recht halten, fremdes Eigentum und die damit verbundenen Interessen wahren und sich adäquat verhalten.
Jegliches aus der Reihe tanzen beschert all den pflichtbewussten MTB'lern letztendlich ihren bescheidenen Ruf.
Danke dafür an all die egoistischen Arschlöcher!
Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Trägst du den Heiligenschein als Helm?
Bikepark ist ab der Mitte Deutschlands illusorisch. Da müssen die Leute schon mal 200km fahren.
Handelt es sich um Privatwald gehe ich mir dir konform und es sollte die Gehnemigung des Besitzer eingeholt werden. Davon ab gibt es genug positive Beispiele derartige Strecken ohne Nachteile für den Eigenttümer umzusetzen.
ABER DU diskutierst schon wieder die AUSNAHMEN und scheinst GRUNDSÄTZLICH das Wort "MEISTENS" aus deinem Wortschatz gestrichen zu haben.
Zum Thema - Im ersten Beitrag wurden schon alle Argumente gennannt. Davon abgesehen gibt es ein Waldgesetz und ein Wegerecht.
Die Benutzung bestehender Wege ist gemäß Waldgesetz für Fußgänger und Radfahrer gleichberechtig. Hat der Pächter/Eigentümer Wegerecht zu gewähren und seinen Wald nicht einzäunen, muß er eine Zerstörung und die ihm daraus entstehenden Kosten NACHWEISEN und nicht Hörensagen, insofern sich aus seiner Verkehrssicherungspflicht Handlungsbedarf ergibt.
Ist ein Weg kein Weg, haben weder Fußgänger noch Radfahrer Betretungsrecht. Sollte der Weg schon länger existieren, ist die Diskussion problematisch.
Sprich - aus einer vermeintlichen Zerstörung wird sich trotzdem kein Verbotsrecht durchsetzen lassen. Nur der vermeintliche Zerstörer direkt kann versucht haftbar gemacht zu werden.