Was ist im Wald erlaubt?

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Sers an Alle,
Ich hab ein Problem ich wurde vor ein paar Wochen von der Polizei mit meinem Bike in S-Heslach angehalten worden. Ich kam aus Richtung Wald von Degerloch runter. Die Polizei hat mich nicht im Wald gesehen, sondern nur auf der Strasse. Wenig später hab ich aber einen Brief bekommen, in dem steht ich solle 50€ zahlen, da ich im Wald angeblich auf Seitenpfaden fahrend angetroffen wurde. Nach meinem angelehnten Einspruch, muss ich jetzt zu Gericht.

Meine Frage jetzt: Was ist erlaubt nach dem Forstgesetz, auf welchen wegen kann ich den Wald durchqueren?
Vielleicht kann mir auch jemaqnden hier in Stuttgart nennen den man danach Fragen kann?

Danke schon mal
Ciao Matze
 
matza44 schrieb:
Sers an Alle,
Ich hab ein Problem ich wurde vor ein paar Wochen von der Polizei mit meinem Bike in S-Heslach angehalten worden. Ich kam aus Richtung Wald von Degerloch runter. Die Polizei hat mich nicht im Wald gesehen, sondern nur auf der Strasse. Wenig später hab ich aber einen Brief bekommen, in dem steht ich solle 50€ zahlen, da ich im Wald angeblich auf Seitenpfaden fahrend angetroffen wurde. Nach meinem angelehnten Einspruch, muss ich jetzt zu Gericht.

Meine Frage jetzt: Was ist erlaubt nach dem Forstgesetz, auf welchen wegen kann ich den Wald durchqueren?
Vielleicht kann mir auch jemaqnden hier in Stuttgart nennen den man danach Fragen kann?

Danke schon mal
Ciao Matze



Joo

Mit den Zivilversagern hatte ich auch schon Ärger.:mad:
Genau wie bei dir 50€.
Der Waldweg muß in BW. durchgehent 2 m breit sein.:lol:
Hast du ne Rechtschutzversicherung ?
Zeuge dafür das du auf der Straße und nicht im Wald angetroffen wurdest.
 
Das ist ja wohl absolut lächerlich! Wenn die Dich wirklich außerhalb des Waldes angetroffen haben, wäre das ja eine absolute Frechheit Dir ne Strafe auf zu brummen.
Evtl. solltest Du nochmal mit den netten Herren in grün sprechen die Dich damals angehalten haben. Aller Wahrscheinlichkeit nach gehören die zum Revier in der Böheimstraße. Mit ein bisschen Glück lässt sich die Sache ja direkt aus der Welt schaffen, denn wenn sie Dich nicht im Wald gestoppt haben, können sie Dir ja eigentlich garnichts! Dass Du im Wald gefahren bist und nicht geschoben ;) hast wäre ja dann reine Spekulation! Da würd ichs schon aus Prinzip auf ne Verhandlung ankommen lassen!!!
 
Hi,

poste doch noch mal im "Open Trails", da gibt es richtige Experten die sich gut auskennen, einer heißt glaub ich Tilmann oder so. Die können dir fundierte Antworten auf Dein Problem geben.

Grüsse ra.

matza44 schrieb:
Sers an Alle,
Ich hab ein Problem ich wurde vor ein paar Wochen von der Polizei mit meinem Bike in S-Heslach angehalten worden. Ich kam aus Richtung Wald von Degerloch runter. Die Polizei hat mich nicht im Wald gesehen, sondern nur auf der Strasse. Wenig später hab ich aber einen Brief bekommen, in dem steht ich solle 50€ zahlen, da ich im Wald angeblich auf Seitenpfaden fahrend angetroffen wurde. Nach meinem angelehnten Einspruch, muss ich jetzt zu Gericht.

Meine Frage jetzt: Was ist erlaubt nach dem Forstgesetz, auf welchen wegen kann ich den Wald durchqueren?
Vielleicht kann mir auch jemaqnden hier in Stuttgart nennen den man danach Fragen kann?

Danke schon mal
Ciao Matze
 
matza44 schrieb:
Sers an Alle,
Ich hab ein Problem ich wurde vor ein paar Wochen von der Polizei mit meinem Bike in S-Heslach angehalten worden. Ich kam aus Richtung Wald von Degerloch runter. Die Polizei hat mich nicht im Wald gesehen, sondern nur auf der Strasse. Wenig später hab ich aber einen Brief bekommen, in dem steht ich solle 50€ zahlen, da ich im Wald angeblich auf Seitenpfaden fahrend angetroffen wurde. Nach meinem angelehnten Einspruch, muss ich jetzt zu Gericht.

Meine Frage jetzt: Was ist erlaubt nach dem Forstgesetz, auf welchen wegen kann ich den Wald durchqueren?
Vielleicht kann mir auch jemaqnden hier in Stuttgart nennen den man danach Fragen kann?

Danke schon mal
Ciao Matze
1. Wenn dich keiner der Polizisten im Wald gesehen hat, leugne , dass du im Wald warst.
2. wenn du leugnest, dass du nicht im Wald warst, und keiner es gesehen hat, gilt: Im Zweifel für den Angeklagten .... -> dich können dir garnix!
 
Die Sache lässt sich jetzt eh nicht mehr auf dem kleinen Dienstweg "abbiegen" die Lutscher sind nicht mehr zuständig und die 50 Euro hast du vom Forstamt bekommen, denke ich mal....
Mein Tip, lass es auf ne Verhandlung ankommen, nimm nen ordentlichen Anwalt und verplapper dich nicht....wer abzocken will soll für sein Geld hart kämpfen müssen!!!
Die tollen Ärs... sollen richtig Aufwand betreiben wenn sie uns abzocken wollen, ich bin mittlerweile sehr gerne ein streitbarer Bürger, da mir schon länger die Willkür von denen reicht!!
Biken und Straßenverkehr....is zu ner guten Einnahmequelle verkommen!!!

Wünsch dir viel Glück und piss denen ordentlich ans Bein (können die bei dem Wetter brauchen):D
 
Die Verfahren wurde eingestellt.

Die Verhandlung
Die Richterin war von anfang an der Meinung, dass MTB im Wald keine Rücksicht auf andere nehmen, wie sie auch schon selber am eigenen Leib erfahren musste.So sagte sie mir während der Verhandlung "Ich konnte mich nur durch einen Sprung in den Graben vor dem MTB retten!" Sowas nenne ich nicht objektiv. Sie fragt mich bestimmt 5 mal ob ich nicht auf dem Downhill-Pfad gefahren bin. Ich hatte mir das Forstecht beschafft und blieb dabei das ich nur auf befestigten Wegen über 2m breite gefahren bin. Dann sagte noch die Polizistin als Zeuge aus. Sie hatte auch Beweisfotos vom Trail dabei, die hatte sie noch an diesem morgen gemacht, was sind das für Beweise, angehalten hat mich dei Polizei im März, jetzt haben wir Juli, da liegen 3 Monate dazwischen. Die Indizien (verdrecktes Downhill-Rad, dreckige Kleidung und Protektoren, Richtung aus der ich kam) haben zwar gegen mich gesprochen, aber beweisen konnten sie mir nichts.
Die Richterin meinte, Sie glaube ich mir nicht und dass ich im Wald auf dem Trail gefahren bin, beweisen könne sie mir aber nichts, deswegen müsse sie das Verfahren einstellen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Fazit:
Die Polizei hat einen schuldigen gesucht und den erst besten genommen, geklappt hats aber nicht. Die Kosten für die ganze Sache belaufen sich bestimmt in die tausend. Mit dem Geld hätte die Stadt lieber in eine OFFIZIELLE Downhillstrecke investieren sollen. dann könnten sie sich in Zukunft die Arbeit ersparen.
 
Glückwunsch!!!
Die Richterin ist nicht zufällig blond und hat unter den Anwälten den Spitzname "DAS BLONDE FALLBEIL" die ist mir schon bei verschiedenen geschichten bei einigen Bekannten untergekommen....
Scheint allen Erzählungen nach nicht besonders objektiv zu sein, auch wenn du davongekommen bist...
 
Danke für die Info. Das spricht für sich. Wenn die Richterin mit solchen Aussagen daherkommt hätte dein Anwalt ihr durchwegs Befangenheit vorwerfen können.

Wenns handfeste Beweise haben mit denen sie jemand festnageln können hat man halt Pech gehabt und muss wegen der Gesetzeslage eben blechen. Alles andere ist einfach nur ABM für die Staatsanwaltschaft und unsere fleißigen mobilen Gesetzeshüter und hat nicht den Hauch einer Chance vor Gericht.

Als ob es in diesem Land keine anderen Probleme gibt. :mad:
 
matza44: danke für die Standhaftigkeit und Glückwunsch!

ksäg schrieb:
Die Richterin ist nicht zufällig blond und hat unter den Anwälten den Spitzname "DAS BLONDE FALLBEIL" die ist mir schon bei verschiedenen geschichten bei einigen Bekannten untergekommen....
Heißt das, es gab schon regelmäßig Verhandlungen zum Vorwurf, gegen die 2m-Regel verstoßen zu haben? (Habe dergleichen noch nie gehört, ist aber interessant.)
 
hm, also mir ist es bis jetzt immer gelungen, gleich die Polizisten/Förster davon abzubringen, meine Personalien aufzunehmen. Waren auch immer so Situationen in denen eigentlich klar war, dass ich nicht so ganz koscher unterwegs war, aber sie mich eben auch nicht auf frischer Tat ertappt haben.

einfach nett und viel Reden und erst wirklich im Notfall etwas bestimmter werden hat sich - zumindest bei mir - immer bewährt.

Schlamm kann auch aus dem Bikepark kommen (kaum fährt man durch ne Pfütze schon ist er wieder nass...) und ohne Protektoren und Vollhelm erlaubt mir meine Oma net zu fahren *g*. Das hat schonmal für den Förster gereicht. (Er ist dann noch mit dem Auto von Degerloch runter zum Marienplatz hinterhergefahren um sich von unserer unschuld zu überzeugen... :lol: )

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mein Fahrrad fröhlich eine Downhill-Strecke runterschiebe? So als Hobby? Ist das erlaubt? Oder muss ich es tragen?

Bye

Aaron
 
Bloodhound5 schrieb:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mein Fahrrad fröhlich eine Downhill-Strecke runterschiebe? So als Hobby? Ist das erlaubt?
Die 2m-Regel bezieht sich nur auf "Radfahren", nicht auf Krankenfahrstühle, Gehhilfen, Einkaufswagen, Sackkarren oder rollbares Handgepack ;)
 
Du meinst, ich soll auf das Bike draufsitzen? Wenn ich sämtliche nötigen Utensilien (Gesetzestexte sowie Messwerkzeuge wie Hacke, Schaufel, Heckenschere, Laserwasserwage etc) draufpacke, ist da kein Platz mehr für mich. :mad:
 
matza44 schrieb:
Die Verfahren wurde eingestellt.

Die Verhandlung
Die Richterin war von anfang an der Meinung, dass MTB im Wald keine Rücksicht auf andere nehmen, wie sie auch schon selber am eigenen Leib erfahren musste.So sagte sie mir während der Verhandlung "Ich konnte mich nur durch einen Sprung in den Graben vor dem MTB retten!" Sowas nenne ich nicht objektiv. Sie fragt mich bestimmt 5 mal ob ich nicht auf dem Downhill-Pfad gefahren bin. Ich hatte mir das Forstecht beschafft und blieb dabei das ich nur auf befestigten Wegen über 2m breite gefahren bin. Dann sagte noch die Polizistin als Zeuge aus. Sie hatte auch Beweisfotos vom Trail dabei, die hatte sie noch an diesem morgen gemacht, was sind das für Beweise, angehalten hat mich dei Polizei im März, jetzt haben wir Juli, da liegen 3 Monate dazwischen. Die Indizien (verdrecktes Downhill-Rad, dreckige Kleidung und Protektoren, Richtung aus der ich kam) haben zwar gegen mich gesprochen, aber beweisen konnten sie mir nichts.
Die Richterin meinte, Sie glaube ich mir nicht und dass ich im Wald auf dem Trail gefahren bin, beweisen könne sie mir aber nichts, deswegen müsse sie das Verfahren einstellen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Fazit:
Die Polizei hat einen schuldigen gesucht und den erst besten genommen, geklappt hats aber nicht. Die Kosten für die ganze Sache belaufen sich bestimmt in die tausend. Mit dem Geld hätte die Stadt lieber in eine OFFIZIELLE Downhillstrecke investieren sollen. dann könnten sie sich in Zukunft die Arbeit ersparen.

Hast Du mal das Aktenzeichen von dem Vorgang bzw. der Verhandlung ? Da würde mich mal eine Akteneinsicht interessieren ...
 
und auch wenn sie dir nachweisen könnte, dass du auf dem trail unterwegs warst würd ichs auf ne weitere verhandlung ankommen lassen. im endeffekt ist das gesetz n schlechter witz...

weiß die DIMB davon? sowas interessiert die nämlich..
 
degerloch ist eh nicht mehr das, was es mal war....
für diesen trail lohnt sich das risiko eines solchen ärgers nicht....:(
irgendwann wird es hier in stuttgart legale pisten geben, davon bin ich überzeugt.....irgendwannn wird es auch denen zu blöd und sie beginnen nachzudenken
 
In Sachen legale Strecke läuft doch jetzt in Stuttgart was. Weiß da einer mehr?
Haben letztes mal beim Degerloch nen paar Leute getroffen die davon schon was gehört hatten.
 
mmmh ich habe noch nichts davon gehört.....
wäre aber super und fände meine volle Unterstützung......
die Stadt muss mittlerweile einsehen, dass sie ihr vorgehen ändern muss....
:daumen:
 
Na, die Stadt sieht hauptsächlich, dass die Bestrafung von uns "Waldrambos" ne gute Einnahmequelle is.....die Kontrollierenden sind nach Ansicht von einigen wohl auch zu nur wenig anderem sinnvollem einzusetzen.....
Denke da wird sich erst was ändern, wenn sie mit Arbeit überhäuft und widersprüchen + Verhandlungen zugeschissen werden.....erst dann kommt die Erkenntnis!
 
Na, vielleicht ist das ja schon so weit. Wollen wir es mal hoffen. Und wenn schon ,während des downhillen hat mich noch keiner angehalten - wer will sich auch dem 22kg Bike bei hoher Geschwindigkeit in den Weg stellen????. Und das tragen von Protektoren ist ja nicht strafbar.
 
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