Dr.Sputnik
exSlayerfahrer
carmin schrieb:
Also ich denke das heisst, man sollte hier nicht mit Hollandrädern fahren!!!
Gruss Dr.Sputnik
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
carmin schrieb:
Hat das einen Grund, warum das in einen Aufzählungspunkt gepackt wird...?Tilman schrieb:das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
d.h. das Schild darf irgendwie aussehen...Tilman schrieb:(3) Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungdie Art und Kennzeichnung der Sperrung zu bestimmen.
mal ein pädagogisch exzellenter BeitragTilman schrieb:Was schließen wir aus §38?
Das habe ich mich auch schon oft gefragt....carmin schrieb:Hat das einen Grund, warum das in einen Aufzählungspunkt gepackt wird...?
Eigentlich nicht, wenn die Landesregierung nicht gepennt hat. Denn wenn das Landesparlament im Gesetz die Landesregierung ermächtigt, etwas zu tun, also hier eine RechtsVO zu erlassen, hat das oft, wenn auch nicht immer, einen Sinn....d.h. das Schild darf irgendwie aussehen...
Dr.Sputnik schrieb:Also ich denke das heisst, man sollte hier nicht mit Hollandrädern fahren!!!
Gruss Dr.Sputnik
wof schrieb:hi
..wir sind gestern und vorgestern mehrere Runden gefahren (auch noch im Regen), meiner meinung sehen die Schilder nicht Vorschrift´s mässig aus, keine Prüfnummer ect.(die Schilder gibt´s bei CONRAD für 11,29) , die BannWaldschilder haben ebenfalls keine Nummer....
.der örtliche Förster hat die Schilder aufgestellt..
ede paul schrieb:also wenn ich den Plan richtig deute stehen die Schilder in unmittelbarer Nähe des Gönninger Sees an dem im Sommer der Teufel los ist. Das scheint ja dann unbedenklich für´s Wild zu sein.
So eine Doppelmoral ist mal wieder nicht zu fassen. Bleibt tatsächlich die Frage ob er ein 25.- Knöllchen rechtlich einklagen kann, bzw. überhaupt befugt ist einen festzuhalten, (wenn man die Personalien nicht rausrückt) bis die Polizei eintrifft. Man sollte es ja fast mal drauf ankommen lassen. Oder kennt hier jemand die Rechtslage?
erade die Begegnung zwischen Radfahrern, die teilweise mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind oder Reitern als für viele Fußgänger imposante Erscheinung hoch zu Ross kann zu Konflikten führen, da sich die Fußgänger von den oft als "stärker" wahrgenommenen Radfahrern und Reitern beeinträchtigt fühlen. Schließlich treten die meisten Fußgänger instinktiv zur Seite, wenn ein Radfahrer oder ein Reiter Ihnen begegnet und subjektiv nicht genügend Platz vorhanden ist.
Boardercrime schrieb:Wie siehts eigentlich mit den "Allgemeinen" aus, also die weissen mit roten runden Kreis...gelten die auch für Fahrräder ?
Also ich ignorier die Dinger meistens![]()
Aber offiziell wär das Radfahren dort verboten oder,wie sieht die Rechtslage in der Schweiz aus ?
Gilt da auch die 2m Regel ?
wof schrieb:FortSchritt..
..der örtliche Förster hat die Schilder aufgestellt..
ein Bekannter hat ihn (den Förster) persönlich gefragt: und der Förster meinte dazu, "wenn er einen Erwischt, bekommt er noch ein Ticket über 25Euro". Die Begründung: das Wild würde durch die Schnellen Radfahrer gestört.
gr P