WegSperre

carmin schrieb:
40.jpg

Also ich denke das heisst, man sollte hier nicht mit Hollandrädern fahren!!!

Gruss Dr.Sputnik
 

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Re: WegSperre
Tilman schrieb:
das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
Hat das einen Grund, warum das in einen Aufzählungspunkt gepackt wird...?
Tilman schrieb:
(3) Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungdie Art und Kennzeichnung der Sperrung zu bestimmen.
d.h. das Schild darf irgendwie aussehen...
Tilman schrieb:
Was schließen wir aus §38?
mal ein pädagogisch exzellenter Beitrag :daumen:
 
carmin schrieb:
Hat das einen Grund, warum das in einen Aufzählungspunkt gepackt wird...?
Das habe ich mich auch schon oft gefragt....

d.h. das Schild darf irgendwie aussehen...
Eigentlich nicht, wenn die Landesregierung nicht gepennt hat. Denn wenn das Landesparlament im Gesetz die Landesregierung ermächtigt, etwas zu tun, also hier eine RechtsVO zu erlassen, hat das oft, wenn auch nicht immer, einen Sinn....
 
Dr.Sputnik schrieb:
Also ich denke das heisst, man sollte hier nicht mit Hollandrädern fahren!!!

Gruss Dr.Sputnik

Egal wie, aber die Schild-Bürger hätten in einem Rechtsstat erst mal zusehen sollen, daß die Stelle, die das Schild aufgestellt hat, auf diesem verzeichnet ist (Waldeigentümer, Forstamt, Naturpark oder wer auch immer), bevor man viel (Steuer?) Geld für das Design der Farbkleckserei an den Ecken oben links und unten rechts vergeudete.


:mad:
 
Hallo Leutle-

ich weiß nicht, ob WoF es gestern mit seiner Expeditionsfahrt zu den Verbotsschildern geschafft hat (wg. einsetzendem Regen...).

Jedenfalls durfte ich vor meiner Flucht vorm Regen einige weitere Verbotsschilder im Umkreis RT-Gönningen entdecken: Rund um die Gegend Stöffelberg/ Pfullinger Berg scheinen zahlreiche Wege in Richtung Gönningen/Roßberg gesperrt worden zu sein (konkret: Wegkennzeichnung blaue Gabel Stöffelberg in 3 Richtungen!).

Die Schilder sehen offiziell aus (Kunststoff bedruckt) und sind in mehreren Fällen zusammen mit Schilder "Bannwald"-Gebiet der Forstverwaltung aufgestellt. Die Befestigungsschrauben (Inbus) sind identisch mit den Forstverwaltungsschildern, sodaß davon auszugehen ist, daß die Verbotte auch von dort kommen.

Sieht also ganz so aus, als ob das Gebiet RT-Gönningen sich rundum abschottet?

mfg
Joe
 
hi

..wir sind gestern und vorgestern mehrere Runden gefahren (auch noch im Regen), meiner meinung sehen die Schilder nicht Vorschrift´s mässig aus, keine Prüfnummer ect.(die Schilder gibt´s bei CONRAD für 11,29) , die BannWaldschilder haben ebenfalls keine Nummer....

Habe immer noch keine Rückmeldung vom Ordnungsamt..., habe aber eine Tour zusammengestellt, wo man an allen Schildern Vorbeikommt, ohne auf einem "Verboten Weg" fahren zu müssen. Die Tour bietet gleiche Schwierigkeitsgrade wie die "Verbotenen Wege"...

..wenn man die 2mRegel nimmt stehen die Schilder vielleicht zu recht, aber sie sind eine Landschaftsverschandelung ersten grades usw....

gr P

Tour Vorschlag im Anhang oder größer unter wofbikebox.de
 

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wof schrieb:
hi

..wir sind gestern und vorgestern mehrere Runden gefahren (auch noch im Regen), meiner meinung sehen die Schilder nicht Vorschrift´s mässig aus, keine Prüfnummer ect.(die Schilder gibt´s bei CONRAD für 11,29) , die BannWaldschilder haben ebenfalls keine Nummer....

Was man nicht alles tut nur wegen so ein paar blöder Schilder :rolleyes:

Ich kanns echt kaum glauben wenn die Schilder von privaten Personen angebracht wurden nur um uns Biker aus dem Wald zu jagen....

Naja ich halte mich hier auf dem laufenden und werde auch bei uns mal die Augen offen halten :daumen:
 
FortSchritt..

..der örtliche Förster hat die Schilder aufgestellt..

ein Bekannter hat ihn (den Förster) persönlich gefragt: und der Förster meinte dazu, "wenn er einen Erwischt, bekommt er noch ein Ticket über 25Euro". Die Begründung: das Wild würde durch die Schnellen Radfahrer gestört.

gr P
 
Tja, der örtliche Förster ist natürlich dafür verantwortlich daß die Jagdpächter sich wohl fühlen. Sonst sind sie nicht mehr bereit die horrenden Jagdpachtgebühren an die Gemeinde zu zahlen! Und wenns ums Geld geht, dann verstehen die Gemeinden wohl keinen Spaß!

Fragt sich nur, ob die Aufsichtsbehörden (LRA-RT) das rechtlich auch so sehen, wie die Gemeinden. :rolleyes:
 
also wenn ich den Plan richtig deute stehen die Schilder in unmittelbarer Nähe des Gönninger Sees an dem im Sommer der Teufel los ist. Das scheint ja dann unbedenklich für´s Wild zu sein.
So eine Doppelmoral ist mal wieder nicht zu fassen. Bleibt tatsächlich die Frage ob er ein 25.-€ Knöllchen rechtlich einklagen kann, bzw. überhaupt befugt ist einen festzuhalten, (wenn man die Personalien nicht rausrückt) bis die Polizei eintrifft. Man sollte es ja fast mal drauf ankommen lassen. Oder kennt hier jemand die Rechtslage?
 
ede paul schrieb:
also wenn ich den Plan richtig deute stehen die Schilder in unmittelbarer Nähe des Gönninger Sees an dem im Sommer der Teufel los ist. Das scheint ja dann unbedenklich für´s Wild zu sein.
So eine Doppelmoral ist mal wieder nicht zu fassen. Bleibt tatsächlich die Frage ob er ein 25.-€ Knöllchen rechtlich einklagen kann, bzw. überhaupt befugt ist einen festzuhalten, (wenn man die Personalien nicht rausrückt) bis die Polizei eintrifft. Man sollte es ja fast mal drauf ankommen lassen. Oder kennt hier jemand die Rechtslage?

also mein dad (oberförster a.d.) hatte einen offiziellen ausweis »hilfsbeamter der staatsanwaltschaft« - und der war nicht beim staat sondern bei einem grossen privatwaldbesitzer (T&T). förster haben auch immer ein hoheitszeichen mit landeswappen mit der aufschrift »Forstschutz« am arm. private jäger sind in der regel hampelmänner und wichtigtuer mit pseudo-abzeichen. bei berufsjägern (gibt es aber kaum gilt das gleiche wie bei den förstern)
war für ihn kein problem unerlaubten kfzs und motorräder »tickets« auszustellen....

http://www.notare.org/lexikon/hilfsbeamterderstaatsanwaltschaft.html

http://home.snafu.de/l.moeller/Foerster.html
 
wie einer vorher schon sagte:
ein förster ist kein hampelmann sondern mit hoheitlichen rechten ausgestattet. der hat (denke ich) nicht nur festhalte recht, sondern kann auch deine personalien feststellen - da widerstand zu leisten ist rechtlich nicht ohne...
ist halt die "waldpolizei" (mal sehen wann rtl eine serie rausbringt :D ). ein jäger darf zwar nach dem ausweis fragen, aber zeigen muss man ihm das ding nicht unbedingt. wenn ein förster auf dich anlegt dann hast du nicht nur dreck am hacken sondern ein folgeproblem - wenn ein jäger auf dich anlegt hast du erstmal dreck am hacken und er ein folgeproblem!

das führt aber etwas vom eigentlichen thema weg.
 
Antwort Forstbehörde:

Habe Angefragt: Ob die Beschilderung in dieser Menge berechtigt ist!

Die Antwort vom Forstamt:

Sehr geehrter Herr xxxx,

das Ordnungsamt der Stadt Reutlingen hat uns Ihre Anfrage zu o.g. Thema weitergeleitet, da die Forstverwaltung für die Genehmigung von Beschilderungen im Wald zuständig ist. Gerne lege ich Ihnen die Notwendigkeit der einzelnen von Ihnen angesprochenen Schilder dar.

Wälder in der Nähe von Ballungsräumen und Großstädten wie Reutlingen werden in ausgesprochen hohem Maße von den verschiedensten Arten der Erholungsnutzer besucht. Alle haben laut Landeswaldwaldgesetz das Recht den Wald zu betreten, allerdings unter der Prämisse, dass das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung so erfolgt, dass die Erholungsinteressen anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt und die Lebensgemeinschaft Wald sowie die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden. Gerade die Begegnung zwischen Radfahrern, die teilweise mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind oder Reitern als für viele Fußgänger imposante Erscheinung hoch zu Ross kann zu Konflikten führen, da sich die Fußgänger von den oft als "stärker" wahrgenommenen Radfahrern und Reitern beeinträchtigt fühlen. Schließlich treten die meisten Fußgänger instinktiv zur Seite, wenn ein Radfahrer oder ein Reiter Ihnen begegnet und subjektiv nicht genügend Platz vorhanden ist.
Damit aber auch Fußgänger und Jogger ungestört ihren Erholungsinteressen nachgehen können wurden bestimmte Wege für Radfahrer und Reiter gesperrt. Letzteren stehen oft andere Wege in der Nähe zur Verfügung, besonders für Reiter gibt es im Verdichtungsraum ausgewiesene Reitwege. Es geht letztendlich um einen möglichst gerechten Interessensausgleich für alle Waldbesucher. Oftmals verdeutlichen die Schilder eine ohnehin bestehende gesetzliche Regelung wie etwa das Radfahrverbot auf Wegen unter zwei Metern oder das Reitverbot auf Wegen unter drei Metern (bzw. im Verdichtungsraum außerhalb der ausgewiesenen Reitwege).
Bannwälder sind sich selbst überlassene Waldreservate. Es finden keine Pflegemaßnahmen statt, Holz darf nicht entnommen werden. Bannwälder dienen der Forschung um zu sehen, wie sich Wälder ohne menschliche Beeinflussung entwickeln würden. Aus der langjährigen Bannwaldforschung konnten bereits wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden wie wir die Forstwirtschaft in den Wirtschaftswäldern naturnäher gestalten können. Sehr wichtig ist es jedoch, dass die Bannwälder nicht beeinflusst werden. Um die Waldbesucher darüber zu informieren, dass sie diese wichtige "Urwaldforschung" nicht durch die Entnahme von Pflanzen und durch das Verlassen der Wege beeinträchtigen, sind rund um die Bannwälder die von Ihnen angesprochenen Tafeln aufgestellt.

Wir versuchen die Anzahl der Schilder auf das notwendige Maß zu reduzieren, da auch uns sehr am ästhetischen Wert unserer Wälder gelegen ist und daran, dass sich alle Waldbesucher in den Wäldern wohlfühlen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx
 
Es ist zwar schon `ne Zeitlang her, daß ich mit Verwaltungsrecht zu tun hatte, aber vielleicht krieg` ich`s noch zusammen:

Eigentlich ist doch jedes Schild ein Verwaltungsakt. Verwaltungsakte sind nur dann rechtmäßig wenn sie
-geeignet und
-erforderlich und
-angemessen
sind, um den angestrebten Zweck zu erreichen.

Bei der Geeignetheit dürfte wohl kein Ansatzpunkt vorhanden sein.
Aber war das tatsächlich erforderlich? Die Wischi-Waschi-Begründung der Behörde trägt das jedenfalls nicht. Da müßten m.E. schon konkrete Anhaltspunkte für Konflikte vorhanden gewesen sein.
Auch bei der Angemessenheit läßt sich m.E. einhaken. Vielleicht wäre der Zweck ja auch mit einer zeitlichen Beschränkung zu erreichen gewesen.

Eine Überprüfung der Schilder wäre im Widerspruchsverfahren möglich. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe, d.h. ab dem ersten Blickkontakt mit dem Blechding.

Vielleicht fragt Ihr mal einen Anwalt, wie man das am besten angeht.

Ich hoffe, ich habe das noch richtig im Kopf gehabt.
Viel Glück! :daumen:
 
Hallo Leute,

also für mich als Sachse ist euer Problem ja nicht akut, aber es ist schon seltsam, das es anscheinend einfach nicht möglich ist (oder so sehen es zumindest die gesetzgebenden Organe), dass Biker und Fußgänger zusammen gleiche Wege benutzen. Also in meiner Region (Vogtland) ist am Wochenenden auch immer die Hölle im Wald los, trotzdem gibt es insgesamt gesehen kaum Probleme - im Gegenteil, die Leute, mit denen ich radle grüßen entgegenkommenden Wanderer, was uns speziell von den Touris so manch einen verwunderten Blick einbringt. Natürlich muss man schon bremsen und Vorsicht walten lassen - man könnte ja über ein Kind oder so drüberrumpeln, aber die Lage mit den Schildern macht das ganze wohl auch nicht besser, da erstens die Fronten verhärten und zweitens viele aus Trotz eher noch weniger Rücksicht nehmen. Mit einem Verbot für Radfahrer werden eh nur die "Guten" Tourenbiker vom Wald verngehalten. Die "Problemkinder" sind ja die Freerider (bin ich übrigens jauch) und die lassen sich dadurch wenig abschrecken .So richtig schade ist das halt, weil BW wohl eins der besten Bundesländer zum biken ist- hab selber schon 2 mal Urlaub im Schwarzwald gemacht...

Naja, ihr könnt ja mal Urlaub im Vogtland machen - Singletrails ohne Ende, Bozi Dar nicht weit und kein Stress mit nimandem :p


Noch was zu der Antwort der Forstbehörde:

erade die Begegnung zwischen Radfahrern, die teilweise mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind oder Reitern als für viele Fußgänger imposante Erscheinung hoch zu Ross kann zu Konflikten führen, da sich die Fußgänger von den oft als "stärker" wahrgenommenen Radfahrern und Reitern beeinträchtigt fühlen. Schließlich treten die meisten Fußgänger instinktiv zur Seite, wenn ein Radfahrer oder ein Reiter Ihnen begegnet und subjektiv nicht genügend Platz vorhanden ist.

Das ist ja wohl eine total sinnlose Begründung. Was ist denn bitte das Problem, wenn die Fußgänger subjektiv zur Seite treten? Macht man ja auch, wenn der Zug in den Bahnhof fährt und man direkt am Gleis steht. Sollten wir deshalb Bahnhof und Menschen räumlich von einander trennen? Außerdem fühlen sich viele Menschen wesentlich stärker durch z.B. Hunde oder sonstwas im Wald beeinträchtigt. Irgendwann kommt ein Fußgänger auf die Idee, dass ihn Rehe, die den Weg kreuzen, beeinträchtigten. :rolleyes:
 
Also mir wäre so ein Schild egal, ich würds ignorieren - trotz dass ich eigentlich auch Jäger bin.

Ich kann das nämlich nicht so ganz nachvollziehen wenn die Wege breit genug sind etc.

Allenfalls eine Zeitangabe würde ich auf Infoschildern machen und die Leute aufklären wann das Willd sich gestört fühlen könnte (meist Morgenstunden sowie in der Dämmerung).

Aber ich weiss ja selbst wie das ist, wenn ich nach der Arbeit esrt zwischen 17 und 20 Uhr loskomme fahre ich garantiert bis in die Dämmerung hinein :rolleyes:
 
Boardercrime schrieb:
Wie siehts eigentlich mit den "Allgemeinen" aus, also die weissen mit roten runden Kreis...gelten die auch für Fahrräder ?
Also ich ignorier die Dinger meistens :lol:
Aber offiziell wär das Radfahren dort verboten oder,wie sieht die Rechtslage in der Schweiz aus ?
Gilt da auch die 2m Regel ?

ich dachte immer die lustigen runden schilder mit dem roten randen gelten nur für kraftfahrzeuge, wozu fahrräder ja eindeutig nicht gehören... (wobei ein bike ja manchmal schon auch ein kraft-fahrzeug ist :lol: )
 
wof schrieb:
FortSchritt..

..der örtliche Förster hat die Schilder aufgestellt..

ein Bekannter hat ihn (den Förster) persönlich gefragt: und der Förster meinte dazu, "wenn er einen Erwischt, bekommt er noch ein Ticket über 25Euro". Die Begründung: das Wild würde durch die Schnellen Radfahrer gestört.

gr P

Was ist wenn man den Förster vor lauter Eifer nicht wahrnimmt...wird man dann aufgrund von Fluchtgefahr angeschossen und bekommt sein Ticket ins Krankenhaus? ;)
Ich glaube nicht -> also immer schön zügig unterwegs sein und schmale Trails benutzen wo ne G-Klasse vor lauter Bäumen nicht durchpasst :daumen:
 
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