Wir haben einen 2.54 m breiten Gehweg, der von vielen Fahrradfahrern wegen seiner günstigen Lage genutzt wird.
Ist es rechtlich zulässig diesen Weg auch als Fahrradweg auszuweisen?
Wie breit muss denn ein Weg mindestens sein, damit er als Fahrradweg gekennzeichnet werden kann?
Ideal wäre m.M. nach eine Teilung dieses Weges mit einem "weissen Strich" (Fussgänger/Radfahrer). Geht das?
Danke
Ist es rechtlich zulässig diesen Weg auch als Fahrradweg auszuweisen?
Wie breit muss denn ein Weg mindestens sein, damit er als Fahrradweg gekennzeichnet werden kann?
Ideal wäre m.M. nach eine Teilung dieses Weges mit einem "weissen Strich" (Fussgänger/Radfahrer). Geht das?
Danke