Wie teuer wirds beim erwischen?

Kiez-Pro-Biker

Dirtfreak
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13. Juli 2009
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Hallo Biker,

vor einigen Wochen wurde unsre Downhill/Freeridestrecke im Forst geschlossen. Sie wurde schon vor 14 Jahren illegal angelegt und hat sich bis diesen Sommer gehalten. Ein paar Teile davon könnt ihr auf dem Video unten sehen. NUn hat die Gemeinde Blechschilder mit folgender Aufschrift vor den wald gestellt, in dem die Bahn steht:
"Befahren des Waldes mit Fahrrädern verboten"...
Wie hoch kann die Strafe sein, wenn mich dort ein Beamter erwischt?
Die Schilder sind an allen Zugängen und sie sind leider auch nicht zu übersehen, deshalb fällt eine Ausrede schonmal weg.

Hier die Bahn mit Bonus Sturz:lol:: [ame="http://www.youtube.com/watch?v=jw-QiANiAuI"]YouTube - Frühling in Dautphe? + Sturz[/ame]
 
Na in Hessen bei Marburg....

is aber verständlich, das sie das gesperrt haben....... wenn man den Sturz sieht, das muss ja lebensgefährlich sein dort....... :lol:

Spass beiseite, die Entwicklung im Moment scheint eine Welle zu sein, siehe Rinne, Altkönig usw.....:mad:

Grüße Jan

Ps:Cooles Vid, schöne Skills.....:daumen:
 
Hallo Biker,

NUn hat die Gemeinde Blechschilder mit folgender Aufschrift vor den wald gestellt, in dem die Bahn steht:
"Befahren des Waldes mit Fahrrädern verboten"...
Wie hoch kann die Strafe sein, wenn mich dort ein Beamter erwischt?
Die Schilder sind an allen Zugängen und sie sind leider auch nicht zu übersehen, deshalb fällt eine Ausrede schonmal weg.

Hi,

Mal ne blöde Frage (nur zum Verständnis, da mir gerade die Kinnlade runter geklappt ist), verstehe ich das richtig und die "Sperrung" gilt für den gesamten Wald oder nur für den selbstgebauten Trail bzw. die direkten Zugänge hierzu?

Wenn ersteres zutrifft wie groß ist den das Waldstück und gibts da Wanderwege (gekennzeichnete)?

Gruß

Martin
 
Hallo Biker,

Wie hoch kann die Strafe sein, wenn mich dort ein Beamter erwischt?

Theoretisch in Hessen bis 50.000 Euro. Aber die Chance ist eher gering., dass es auch nur ansatzweise so teuer wird. Die Höhe eines Bußgeldes wird unter anderem davon abhängen, ob Du aktiv beim Buddeln, beim Bäume fällen, beim Fahren erwischt wirst, Wiederholungstäter bist etc..

Von mündlicher Verwarnung bis vierstelliger Summe ist je nach Schwere des Verstoßes durchaus möglich.
 
Servus!
Bei uns Ösen gibts ein Gewohnheitsrecht. D.h. wenn du das schon immer getan hast und niemand hats dir verboten, dann darfst das auch weiterhin. ... und 14 Jahre würde da schon in die Kategorie "immer schon" fallen. Ich verstehs aber auch zu wenig.

Gibts so was in der BRD auch?
 
Das Gewohnheitsrecht gibt es bei uns auch. Es setzt allerdings voraus, dass die Handlung von den Parteien beiderseits jahrezehntelang als rechtmäßig angesehen wurde. Und da könnte hier das Problem in der Beweisführung durch die Biker auftauchen.
 
Wollte mal wissen was passiert, wenn ich in Niedersachsen, beim Buddeln erwischt werde.
Wollte dafür aber kein neues Thema eröffnen...dürfte ja noch gut, hier rein passen.

Nagel nur aus totem Holz was so auf dem Boden rumm liegt kleine Northshores zusammen, oder baue kleine kicker...nichts riesen großes!

Was würde mich erwarten, wenn mich mal wirklich einer erwischt?

Gruß Marc
 
Sorry, war seit letzter Woche weg!

Punkt 1: Ja der Gesamte Wald wurde gesperrt, da der Trial gute 2km lang war. Und auch mehrere Abfahrtsmöglichkeiten vorhanden waren.

Punkt 2: Die Bahn steht seit 14 Jahren, es war dem Förster auch bekannt, mit dem haben wir uns sogar schonmal dort unterhalten, er war völligbegeistert von dieser Sportart (trotz 70 Jahren)...

Punkt 3: Fahre dort schon seit Anfang des Jahres, und es haben schon sämtliche Leute gesehen, aber ob es ein Gewohnheitsrecht gibt, weiß ich nicht.

Punkt 4 (der treisteste): Habe eine Mail an die Gemeinde geschrieben ob es denn nicht eine Legalisierung etc. möglich wäre. Habe sogar eine Unterschriftenaktion angeboten. Doch die waren so treist, dass sie es noch nichteinmal für nötig hielten zu antworten. Daran sieht man schön, wie viel der Gemeinde an der sportlichen Aktivität der Jugendlichen liegt. Einfach nur traurig.
 
Hi,
zu Punkt 4 (der "Dreisteste" mit "d", Klugscheißmodus aus :) ):

Ein normaler Brief wirkt oft eher Wunder als eine E-Mail, aber bitte von jemanden Korrektur lesen lassen! Der Grund ist, dass ein Brief ein wenig mehr Mühe ausdrückt als eine schnell verschickte Mail, von der du auch nicht genau weißt, wen sie gerade erreicht hat.

Ansonsten mit einer Gruppe von Bikern mal hinfahren und das Gespräch mit Bürgermeister o.ä. während der offiziellen Sprechstunde oder im Wahlkampf suchen.

Denn auch 16jährige dürfen ja jetzt schon in einigen Kommunalwahlen mitwirken =ergo seid ihr Wählerstimmen ;)

viel Erfolg beim Bewahren dieser feinen Strecke!
sun909
 
Wenn man die Schilder nicht mehr lesen könnte, dann kann man wieder fahren. Keiner handelt ordnungswidrig, wenn er gegen ein nichterkennbares Verbot handelt.
 
Generell darf man im Wald radeln. Wenn dieser Wald eine Ausnahme ist und mit Schildern "gesperrt" ist, dann muss dir "der Beamte" ordnungswidriges Verhalten nachweisen. Das kann er nicht, solange er nicht beweisen kann, dass du ein Schild ignoriert hast. Kapiert? Konntest du gar nicht erkennen, dass du eine OWi begehst, dann gilt "in dubio pro reo".
Übrigens, das gilt auch im Strassenverkehr, eine nicht sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung (verschneites oder verdecktes schild) muss nicht beachtet werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gilt aber nur für Gesetze, nicht für Verwaltungsakte und ein Schild ist ein solcher. EIn VA muss bekanntgegeben werden. Von daher ist es nicht so einfach.

Der VA muß nur dem gegenüber bekanntgegeben werden, an den er gerichtet ist. Hier handelt es sich insoweit nicht um einen VA im v.g Sinne, als auf einen bestehenden Rechtszustand - wenn auch dämlich formuliert, denn auf Wegen darf man im Wald radfahren - hinweist. Im übrigen ist hier daher die Bakanntgabe vor Ort durch das Schild selbst erfolgt.

Was die Knete angeht, wird man beim erstenmal mit einer Verwarnung davonkommen können (bis 35 EUR), im NSG, im FFH- Gebiet etc. und in geschützten Biotopen (z.B. Feuchtwiese o.ä.) wahrscheinlich gleich mit einer OWi.
 
Das was du da schreibst wird nicht eintreten (weder Verwarnung noch Bußgeldbescheid), wenn das Schild nicht lesbar ist bzw. war. Wie du selbst feststellst muss der VA "bekannt gegeben" werden. Kann ich, der ich vorher nie in diesem Wald war, wissen, dass ich dort nicht fahren darf, wenn das Schild, was auf meinem Zufahrtsweg z.B. verschmiert, verdreckt, also nicht lesbar ist bzw. war? Wohl nicht. "Der Beamte" hat hier die Beweislast für mein sog. ordnungswidriges Verhalten, nicht umgekehrt. Er wird einsehen müssen, dass ich "nichts dafür konnte". Sollte die Verwaltungsbehörde im Zwischenverfahren nicht selbst das Verfahren einstellen, dann wird es das Gericht in einer Hauptverhandlung ganz sicher tun. Denn der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt auch im OWiG. Wenn ich dem Richter ein Foto vom nicht lesbaren Schild zeige (was nach der Einleitung des Verfahrens geschossen wird), wird auch er der Auffassung sein müssen, dass ich vom Verbot nichts wusste bzw. wissen konnte. Kein Bundesbürger muss Hellseher sein.
 
Genaugenommen hast du mit deiner Frage hier im Forum schon den ersten Fehler gemacht. Du weißt man darf dort nicht fahren und tust es trotzdem. Das ist Vorsatz und wird teuer!
Also lieber jetzt den "richtigen" Weg wählen und das Gespräch suchen. In einigen Städten und Gemeinden fehlt das Geld solche Strecken überhaupt auszuweisen mit einer Beschilderung gewschweige den sowas zu bauen......eurer Bürgermeister sollte bei der richtigen Argumentation einlenken.
 
@ w650
Du weisst also, wer der Kiez-Pro-Biker ist? Ich nicht, die Behörde sicherlich auch nicht. Also wird hier kein Vorsatz feststellbar sein. Selbst wenn, dann würde sie nicht beweisen können, dass er die Ausgangsfrage gepostet hat. Könnte ja jemand anders von seinem PC aus gemacht haben, oder? Aber es wird immer fiktiver, das ganze hier.

Fakt: Ein nicht lesbares Schild muss nicht beachtet werden. Wer was anderes behauptet, der soll eine Fundstelle benennen.
 
Ja, nicht lesbare Schilder muessen nicht beachtet werden. ABER: Die Leute vom Amt sind ja nicht voellig bescheuert. Die koennen auch zwei und zwei zusammen rechnen, wenn die Schilder ploetzlich weg/unlesbar sind. Das wird bestimmt nicht dazu beitragen, dass ihr da wieder legal (oder zumindest geduldet) fahren duerft.

Ansonsten gilt das, was oben schon gesagt wurde:
Einen foermichen Brief an entsprechende Stelle schreiben. Dabei den guten Ton wahren. Von einer neutralen Person (z.B. Eltern) korrektur lesen lassen. Versuchen mit dem Buergermeister (?) ein klaerendes gespraech zu fuehren. Vorher mal rausfinden wem der Wald gehoert. Welcher Foerster/jaeger ist zustaendig? Vllt mit denen sogar zuerst reden. Der Foerster schien ja ganz nett zu sein.

Gruss

PS: Ja, man braucht einen langen Atem. Und immer freundlich bleiben.
 
Ja, nicht lesbare Schilder muessen nicht beachtet werden. ABER: Die Leute vom Amt sind ja nicht voellig bescheuert. Die koennen auch zwei und zwei zusammen rechnen, wenn die Schilder ploetzlich weg/unlesbar sind. Das wird bestimmt nicht dazu beitragen, dass ihr da wieder legal (oder zumindest geduldet) fahren duerft.

Ansonsten gilt das, was oben schon gesagt wurde:
Einen foermichen Brief an entsprechende Stelle schreiben. Dabei den guten Ton wahren. Von einer neutralen Person (z.B. Eltern) korrektur lesen lassen. Versuchen mit dem Buergermeister (?) ein klaerendes gespraech zu fuehren. Vorher mal rausfinden wem der Wald gehoert. Welcher Foerster/jaeger ist zustaendig? Vllt mit denen sogar zuerst reden. Der Foerster schien ja ganz nett zu sein.

Gruss

PS: Ja, man braucht einen langen Atem. Und immer freundlich bleiben.

Man sollte die Anhörung abwarten, die man bei OWi s erhalten wird. Sonst wissen die Behörden nicht mehr, wer wo was macht und das können sie nun mal gar nicht leiden. Dann ist immer noch Zeit, sich auch mit dem Bggm. zu unterhalten.
 
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