Wenn der Hersteller Garantie gibt, muss er auch dafür einstehen. Die Garantie geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus und kann natürlich für den Verbraucher besser sein. Allerdings knüpfen manche Hersteller an diese Garantie auch gerne mal Voraussetzungen (wie bspw. die Online-Registrierung bei X-Socks).
Ansonsten kannst die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ab §437 BGB gerne nachlesen. Falls das Juristen-Deutsch unverständlich klingt, nachfragen oder nach Kommentar in der Bibo/ bei Onkel Google suchen.
Hier relevant: die Nacherfüllung. Die kann der Verkäufer wahlweise durch Reparatur oder Lieferung eines neuen mangelfreien Gegenstandes erbringen. Da wir hier i.d.R. Verbraucher sind, muss der Verkäufer mangelhafte Ware bis zu 6 Monate ab Kaufdatum zurücknehmen, vorausgesetzt du hast die Ware sachgemäß behandelt (hier bspw. bist nicht damit im Dreck rumgelaufen oder hast sie mit 95° gewaschen oder sowas)
Nach den 6 Monaten muss er sie immer noch zurücknehmen, allerdings erfolgt dann eine sog. Beweislastumkehr. D.h. er kann dich dazu auffordern ihm einen Nachweis zu erbringen, dass du nicht am Mangel schuld bist sondern der Fehler/Mangel aus der Sache selbst entstanden ist (falsches Material, miese Verarbeitung, etc.).
Übrigens: Weniger als die gesetzliche Gewährleistung darf dir niemand geben. Immer drauf achten, wenn du in Läden z.B. liest "Vom Umtausch ausgeschlossen"; das gilt nur, wenn dir der Gegenstand bspw. nicht gefällt. Hier zählt lediglich die Kulanz des Verkäufers. Ist der Gegenstand aber mangelhaft, muss er ihn zurücknehmen, egal, was dann auf dem Schildchen stand.
Grüße und hoffe geholfen zu haben
Phil