Ich sehe da nur, daß das Blenden den Unfall ev. forciert hat (der Schuldige den Fußgänger aber vorher hätte sehen können), aber von einem Schuldspruch gegen den Blender lese ich da nichts?
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Der Nikolauzi
Wenn Du durch rechtswidriges Verhalten eine Unfall (mit) verursachst, dann bist Du natürlich (mit) schuld an der Folge. Es sei denn Du bist schuldunfähig wegen Vollsuff, geistiger Verwirrtheit o.ä.
Natürlich konnte der Blender hier nicht schuldig gesprochen werden, da er sich nicht ermitteln ließ.
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