antique
Mensch halt
- Registriert
- 17. Oktober 2007
- Reaktionspunkte
- 6
Bin am Ostersamstag im eigenen (sic!) Wald von zwei berittenen Polizisten kontrolliert worden.
Wir befuhren zu dritt einen Weg (Typ Jägersteig) der knapp 80 bis 90cm breit ist. Weg wird durch einen Autobahnabschnitt gekreuzt (normaler Waldbewirtschaftungsweg) und dort wurden wir von den Polizisten (nicht in Uniform) vom Pferd herab aufgefordert zu halten und Ausweise bereit zu stellen.
Beide Polizisten haben gültige Dienstausweise vorgezeigt und nach Aufnahme unserer Personalien (inkl. Abgleich per Telefon) angekündigt das sie uns per Anzeige verwarnen lassen werden weil wir einen Weg unterhalb der in Baden Württemberg gültigen 2m Regel fahrend genutzt haben.
Hinweise von mir das es sich beim Wald um Besitz meiner Familie (gehört meinem Vadder) handelt wurde von den Polizisten als "Schutzbehauptung" gewertet und sie haben mehrfach darauf hingewiesen das es im Wald verboten sei zu radeln wenn der Weg nicht mindestens 2m breit sei.
Ihr eigenes Bereiten von einer privaten Wegstrecke (ist abgesperrt mit Schranke) wurde als nicht relevant bezeichnet und sie dürfen als Polizisten jeden Weg im Wald betreten. Auch wenn sie nicht in Uniform unterwegs sind!
Rückfrage bei der zuständigen Dienststelle der Beamten hat ergeben das die beiden Polizisten einen Regenrationsritt mit den Pferden durchgeführt haben. Sie waren nicht im Dienst und haben die Ermittlung des nicht erlaubten Befahrens vom Waldweg nebenbei durchgeführt.
Weg ist für Reiter nicht freigegeben und weil privater Wald nur für Förster und Waldarbeiter gestattet. Vorallem sind die Beamten nicht vor der Schranke stehen geblieben - mein Vadder überlegt wegen nicht genehmigten Bereitens Anzeige gegen die Beamten zu erstellen. Schäden durch Reiter haben in der Vergangenheit erheblich zugenommen und es wird mit einem Schild auf die nicht erlaubte Reiterei am Waldweg hingewiesen.
Müssen Beamte bei Freizeitreiterei sich nicht an Vorgaben durch Schilder halten?
Welche Strafe kann uns jetzt blühen?
Den Weg befahre ich seit Jahren und habe bisher noch nie irgendwelche Probleme mit Wanderen oder anderen Waldbesuchern gehabt. Und da der Wald sich in unserem Eigentum befindet darf ich meiner Ansicht nach auch Wege nutzen die schmäler als die 2m Regel sind.
Wald ist nicht eingezäunt, es wird an den öffentlichen Wirtschaftswegen darauf hingewiesen das Reiten und Befahren mit Autos/Treckern nicht erlaubt ist. Außerdem sind überall Schranken aufgestellt zu denen nur Mitarbeiter von Forstbetrieben u.ä. Schlüssel haben. Komplette Einzäunung wurde uns leider vom Forstbetrieb untersagt.
Wir befuhren zu dritt einen Weg (Typ Jägersteig) der knapp 80 bis 90cm breit ist. Weg wird durch einen Autobahnabschnitt gekreuzt (normaler Waldbewirtschaftungsweg) und dort wurden wir von den Polizisten (nicht in Uniform) vom Pferd herab aufgefordert zu halten und Ausweise bereit zu stellen.
Beide Polizisten haben gültige Dienstausweise vorgezeigt und nach Aufnahme unserer Personalien (inkl. Abgleich per Telefon) angekündigt das sie uns per Anzeige verwarnen lassen werden weil wir einen Weg unterhalb der in Baden Württemberg gültigen 2m Regel fahrend genutzt haben.
Hinweise von mir das es sich beim Wald um Besitz meiner Familie (gehört meinem Vadder) handelt wurde von den Polizisten als "Schutzbehauptung" gewertet und sie haben mehrfach darauf hingewiesen das es im Wald verboten sei zu radeln wenn der Weg nicht mindestens 2m breit sei.
Ihr eigenes Bereiten von einer privaten Wegstrecke (ist abgesperrt mit Schranke) wurde als nicht relevant bezeichnet und sie dürfen als Polizisten jeden Weg im Wald betreten. Auch wenn sie nicht in Uniform unterwegs sind!
Rückfrage bei der zuständigen Dienststelle der Beamten hat ergeben das die beiden Polizisten einen Regenrationsritt mit den Pferden durchgeführt haben. Sie waren nicht im Dienst und haben die Ermittlung des nicht erlaubten Befahrens vom Waldweg nebenbei durchgeführt.
Weg ist für Reiter nicht freigegeben und weil privater Wald nur für Förster und Waldarbeiter gestattet. Vorallem sind die Beamten nicht vor der Schranke stehen geblieben - mein Vadder überlegt wegen nicht genehmigten Bereitens Anzeige gegen die Beamten zu erstellen. Schäden durch Reiter haben in der Vergangenheit erheblich zugenommen und es wird mit einem Schild auf die nicht erlaubte Reiterei am Waldweg hingewiesen.
Müssen Beamte bei Freizeitreiterei sich nicht an Vorgaben durch Schilder halten?
Welche Strafe kann uns jetzt blühen?
Den Weg befahre ich seit Jahren und habe bisher noch nie irgendwelche Probleme mit Wanderen oder anderen Waldbesuchern gehabt. Und da der Wald sich in unserem Eigentum befindet darf ich meiner Ansicht nach auch Wege nutzen die schmäler als die 2m Regel sind.
Wald ist nicht eingezäunt, es wird an den öffentlichen Wirtschaftswegen darauf hingewiesen das Reiten und Befahren mit Autos/Treckern nicht erlaubt ist. Außerdem sind überall Schranken aufgestellt zu denen nur Mitarbeiter von Forstbetrieben u.ä. Schlüssel haben. Komplette Einzäunung wurde uns leider vom Forstbetrieb untersagt.