Unabhängig von den AGB dürfte doch auch hier das Fernabsatzgesetzt gelten:Auf dem Parkplatz fährst du mit einem der Testräder.
Innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurück. Sollten grobe Gebrauchsspuren, Schrammen oder sonstige Makel nachgewiesen werden, dann kann der Versender einen Betrag einbehalten, man könnte dann dageben vorgehen usw.