Ohne Helm gefahren? Selbst schuld...Artikel von Spiegel

ein wenig blöde is der richter schon, oder?? es herrscht keine helmpflicht, sie war auf dem ihr zugewiesenen weg, also wieso soll sie für die unachtsamkeit eines anderen nun büßen?

das ein helm sicherer ist, keine frage...
 
Also so ein quatsch !.
Das heißt ja dann ... ich kann vom Fahrrad estoßen werden ... haue mir den Arm auf und bin selber schuld weil ich ja keine Armschoner getragen habe ?

Ich mein Helm is sicherer ... aber solange keine Pflicht herrscht is das Urteil doch total behindert oder ?
 
Hier ist man schon etwas weiter mit der Diskusion.

@pille4 schau dir im Vergleich mal Urteile bei Motorradunfällen in Zusammenhang mit Verletzungen durch nicht angemessene Schutzkleidung an, auch diese ist nicht vorgeschrieben, denoch werden hier Leistungen gekürzt, mMn völlig zu recht. Nur für den Fall, ich fahre selbst Motorrad und wenn ich irgendwelche super coolen Tennisschuh-T-Shirt-Shorts Supersportlerfahrer seh könnte ich:kotz:
 
skaster, das problem ist, es besteht keine pflicht für radfahrer... heute ists der helm wegen kopfverletzungen, morgen bricht sich einer wegen nem sturz das genick und sitzt im rolli... kriegt der auch ne mitschuld?? hätt ja ne leatt tragen können...

davon ab... hab mich letztens im strassenverkehr ohne fremdeinwirkung überschlagen, weil mir beim anfahren die kette zerrissen is... auf den kopf bin ich nicht gefallen, dafür hab ich beide beine blau und blutig und überall schrammen...
 
Hier ist man schon etwas weiter mit der Diskusion.

@pille4 schau dir im Vergleich mal Urteile bei Motorradunfällen in Zusammenhang mit Verletzungen durch nicht angemessene Schutzkleidung an, auch diese ist nicht vorgeschrieben, denoch werden hier Leistungen gekürzt, mMn völlig zu recht. Nur für den Fall, ich fahre selbst Motorrad und wenn ich irgendwelche super coolen Tennisschuh-T-Shirt-Shorts Supersportlerfahrer seh könnte ich:kotz:
Hier ist man schon etwas weiter mit der Diskusion.

@pille4 schau dir im Vergleich mal Urteile bei Motorradunfällen in Zusammenhang mit Verletzungen durch nicht angemessene Schutzkleidung an, auch diese ist nicht vorgeschrieben, denoch werden hier Leistungen gekürzt, mMn völlig zu recht. Nur für den Fall, ich fahre selbst Motorrad und wenn ich irgendwelche super coolen Tennisschuh-T-Shirt-Shorts Supersportlerfahrer seh könnte ich:kotz:

Das ist ja was anderes. Als Motorradler weiss ich, dass bei der kleinsten Unachtsamkeit mit Sturz eine schwere Verletzung wegen fehlender Protektoren möglich ist. Das kalkuliert man ja ein, wenn man schnell unterwegs ist und zieht sich entsprechend an. Eine Jeans ist bei hoher Geschwindigkeit in einem Bruchteil einer Sekunde durchgescheuert. Asphalt ist wie grobes Sandpapier.

Beim Radfahren in der Stadt bin ich so langsam unterwegs, daß dies nicht passieren kann. Zumal durch die kleine Geschwindigkeit genügend Reaktionszeit verbleibt, bei kommenden Gefahren reagieren zu können.

Eine aufgerissene Tür ist so unerwartet wie ein Blumentopf von oben. Da trifft den Radler keine Schuld.

Mir ist genau sowas mal passiert. Bin ganz normal gefahren, plötzlich reisst einer 1m vor mir die Tür auf und ich voll rein. Nach dem Sturz war meine Hand in Baycast eingegipst. Und ich war vielleicht 15 km/h schnell.

Dummerweise führen viele Radwege direkt an parkenden Autos vorbei, wohingegen die Fußgänger in weitem Abstand laufen sollen. Verkehrte Welt.

Und da Fußgänger jederzeit an einer Bananenschale ausrutschen oder an einem rutschigen Zebrastreifen der Schwerkraft folgen können, plädiere ich gemäß der Rechtslage auf Helmpflicht und Protektoren für Fußgänger!
Auch die Lufthansa soll bitte Fallschirme für ihre Passagiere mitführen.
 
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Das ist ja was anderes. Als Motorradler weiss ich, da bei der kleinsten Unachtsamkeit mit Sturz eine schwere Verletzung wegen fehlender Protektoren möglich ist. Das kalkuliert man ja ein, wenn man schnell unterwegs ist und zieht sich entsprechend an. Dann schau dich bei den jetzigen Temperaturen mal auf den Stadtautobahnen um :o

Eine Jeans ist bei hoher Geschwindigkeit in einem Bruchteil einer Sekunde durchgescheuert. Asphalt ist wie grobes Sandpapier.
Falsch, dafür bedarf es keiner hohen Geschwindigkeit, die ist auch bei 50 innerhalb von Sekundenbruchteilen durch.
Beim Radfahren in der Stadt bin ich so langsam unterwegs, daß dies nicht passieren kann. Wie man in vorliegendem Fall sehen kann stimmt das nicht Zumal durch die kleine Geschwindigkeit genügend Reaktionszeit verbleibt, bei kommenden Gefahren reagieren zu können.

Eine aufgerissene Tür ist so unerwartet wie ein Blumentopf von oben. Da trifft den Radler keine Schuld.

Mir ist genau sowas mal passiert. Bin ganz normal gefahren, plötzlich reisst einer 1m vor mir die Tür auf und ich voll rein. Nach dem Sturz war meine Hand in Baycast eingegipst. Und ich war vielleicht 15 km/h schnell. Also unmöglich wie du ja weiter oben geschrieben hast.

Dummerweise führen viele Radwege direkt an parkenden Autos vorbei, wohingegen die Fußgänger in weitem Abstand laufen sollen. Verkehrte Welt.

Und dazu muss man wohl sagen, dass der Gesetzgeber dir vorschreibt, mit ausreichendem Seitenabstand an parkenden Autos vorbei zu fahren um genau diese Situationen zu unterbinden. Formal rechtlich hast du bei deinem Unfall dann wohl zu wenig Abstand gehalten.
Machen wir uns aber nix vor, so wie es die StVO möchte wird man sich als Radfahrer auf deutschen Straßen nicht verhalten können, sonst wird man wohl spätestens vom dritten Autofahrer abgeräumt.

Die Geschwindigkeit ist auch nicht ausschlaggebend, ein Umfaller aus dem Stand den du nicht abfangen kannst und mit dem Kopf abbremst dürfte schädlicher sein als ein in der Kurve mit dem Hinterrad wegrutschen bei 15 Km/h.

Aber wenn du den anderen Thread durchliest, wirst du feststellen, dass die Unfall"schuld" zu 100% dem Autofahrer angelastet wird, die Radfahrerin aber eine Minderung des Schadenersatzes hinnehmen muss. Das ist halt so, als wenn du mit Flip-Flops Auto fährst, das ist zwar nicht verboten, kommt es aber zu einem Unfall und die Flip-Flops sind evtl. ursächlich, dann wird deine Versicherung die Leistungen kürzen oder gar ganz ablehnen, da dieses Schuhwerk nicht geeignet zum führen eines KFZ ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine 58-Jährige fährt auf dem Radweg - korrekt und nichts Böses ahnend. Unmittelbar vor ihr öffnet eine Autofahrerin die Tür ebenso acht- wie rücksichtslos.
Auf diesen Absatz habe ich gewartet! Wieso verklagt denn die Versicherung der Radfahrerin nicht die Stadt? Schließlich hat diese durch den angelegten Radweg zumindest fahrlässig dafür gesorgt, dass die Radfahrerin zu wenig Abstand gehalten hat! Ohne Radweg wäre sie vielleicht ausreichend weit weg gewesen, weil einem der gesunde Menschenverstand das schon sagt. Wenn der gesunde Menschenverstand aber durch (möglicherweise benutzungspflichtige) Begrenzungen beeinflusst wird, dann trägt meiner Meinung nach das zuständige Verwaltungsstelle eine Mitschuld an den Verletzungen.
 
Sicherlich ist das bitter für die Dame, trotzdem ist die Entscheidung des Gerichtes irgendwie nachvollziehbar. Die Auslegung, dass, wer wissentlich ein erhöhtes Risiko eingeht (und jeder weiss, dass Radfahren ohne Helm ein erhöhtes Risiko darstellt), im Falle eines Unfalls eine gewisse Mitverangwortung trägt, findet auch in anderen Zusammenhängen Anwendung. Wer zum Beispiel auf der Autobahn (ohne Geschwindigkeitbegrenzung) schneller als 130 km/h fährt, bekommt generell eine Mitschuld an einem eventuellen Unfall, weil er ein erhöhtes Risiko billigend in Kauf genommen hat. Richtig oder nicht, jedenfalls scheint die Gesetzes-Auslegung demnach einigermaßen einheitlich zu sein.
Abgesehen davon, ich hab im Stadtverkehr schon zwei Helme geschrottet. Ich würde mich in der Stadt nie ohne Helm aufs Rad setzen.
 
Und dazu muss man wohl sagen, dass der Gesetzgeber dir vorschreibt, mit ausreichendem Seitenabstand an parkenden Autos vorbei zu fahren um genau diese Situationen zu unterbinden. Formal rechtlich hast du bei deinem Unfall dann wohl zu wenig Abstand gehalten.
Machen wir uns aber nix vor, so wie es die StVO möchte wird man sich als Radfahrer auf deutschen Straßen nicht verhalten können, sonst wird man wohl spätestens vom dritten Autofahrer abgeräumt.

Die Geschwindigkeit ist auch nicht ausschlaggebend, ein Umfaller aus dem Stand den du nicht abfangen kannst und mit dem Kopf abbremst dürfte schädlicher sein als ein in der Kurve mit dem Hinterrad wegrutschen bei 15 Km/h.

Aber wenn du den anderen Thread durchliest, wirst du feststellen, dass die Unfall"schuld" zu 100% dem Autofahrer angelastet wird, die Radfahrerin aber eine Minderung des Schadenersatzes hinnehmen muss. Das ist halt so, als wenn du mit Flip-Flops Auto fährst, das ist zwar nicht verboten, kommt es aber zu einem Unfall und die Flip-Flops sind evtl. ursächlich, dann wird deine Versicherung die Leistungen kürzen oder gar ganz ablehnen, da dieses Schuhwerk nicht geeignet zum führen eines KFZ ist.

50 km/h IST eine hohe Geschwindigkeit. Wenn ich mit dem Rennrad den Berg runter düse, habe ich manchmal auch Schweisstropfen auf der Stirn beim Gedanken daran dass die dünne Lycra genau 1ms lang schützt.
Ich fahre ja gerne Inline-skates und anfangs bin ich öfters gestürzt. Einmal hatte ich keine guten Handprotektoren an, war ca. 10km/h (also leichtes Joggingtempo) schnell und die Skates verhakelten sich etwas. Resultat, die Lycra war sofort durch, mein Bein sah aus als hätte mich eine Meute Wölfe angefallen und beide Hände hatte ich 1 Woche im Verband. Bei 10 km/h auf Asphalt.

Sicherheitsabstand beim Radweg geht ja oft nicht. Die Stadt hat oftmals einen ehemaligen Fußweg kurzerhand unterteilt. Rechts die Fußgänger und direkt an den parkenden Autos die Radfahrer. Man achtet auf die Fußgänger, da die meist gedankenlos kreuz und quer latschen. Dazu kommt dann die "Türattacke aus dem Hinterhalt" der Autofahrer. Keiner denkt sich was dabei.
Aus dem Grund fahre ich bei solchen Strecken auf der Straße, wo man Abstand halten kann. Egal, ob da ein Radwegschild steht.
 
Wenn sie einen Helm getragen hätte, dann wäre der Helm der Beweis dafür gewesen, daß sie zur Gruppe der sportlichen Fahrradfahrenden gehört, die bewusst ein größeres Risiko eingehen. Ein Mitverschulden kann man immer herbeiargumentieren. Deutschland ist und bleibt eine Klassengesellschaft. Das ist besser für die Wirtschaft. Und die armen Versicherungskonzerne müssen ja auch eisern sparen.
 
Eine 58-Jährige fährt auf dem Radweg - korrekt und nichts Böses ahnend. Unmittelbar vor ihr öffnet eine Autofahrerin die Tür ebenso acht- wie rücksichtslos.
Auf diesen Absatz habe ich gewartet! Wieso verklagt denn die Versicherung der Radfahrerin nicht die Stadt? Schließlich hat diese durch den angelegten Radweg zumindest fahrlässig dafür gesorgt, dass die Radfahrerin zu wenig Abstand gehalten hat! Ohne Radweg wäre sie vielleicht ausreichend weit weg gewesen, weil einem der gesunde Menschenverstand das schon sagt. Wenn der gesunde Menschenverstand aber durch (möglicherweise benutzungspflichtige) Begrenzungen beeinflusst wird, dann trägt meiner Meinung nach das zuständige Verwaltungsstelle eine Mitschuld an den Verletzungen.

Öhm, wenn sie korrekt auf dem Radweg unterwegs war und die Fahrerin die Tür geöffnet hat, war das dann ein Radweg, der in beide Richtung nutzbar war oder hat die Fahrerin auf der falschen Seite geparkt? Oder hat die Fahrerin die Beifahrertür geöffnet?

Ich war die ganze Zeit davon ausgegangen (Diskussion läuft woanders schon), daß die Dame auf der Straße fuhr.

Edit sagt: die Frau war auf der Straße unterwegs. SPON ist nur mal wieder besonders sch****.
 
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Konstellationen mit Radwegen die an Autotüren vorbei führen gibt es wohl genug, um Unfälle in alle erdenklichen Richtungen möglich zu machen. Radstreifen haben selten einen Sicherheitsabstand zu Parkstreifen.
Wo hast du denn die Info her, dass das mit dem Radweg vom Stern (nicht SPON) herbei gedichtet wurde?
 
Konstellationen mit Radwegen die an Autotüren vorbei führen gibt es wohl genug, um Unfälle in alle erdenklichen Richtungen möglich zu machen. Radstreifen haben selten einen Sicherheitsabstand zu Parkstreifen.
Wo hast du denn die Info her, dass das mit dem Radweg vom Stern (nicht SPON) herbei gedichtet wurde?

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201309fahrradhelm.html

Stern/Spon - alles derselbe Müll.

Konstellationen mit Radwegen, die links an einer Autotür vorbeiführen, gibt es m.E. nicht.

Es sei denn, der Radweg ist in beide Seiten benutzbar oder der Autofahrer hat auf der falschen Seite eingeparkt, also steht mit der Schnauze gegen die Fahrtrichtung.
 
Also fahrerseitig? Doch, hab ich hier kilometerweise... Straße -> Radweg -> Parkbuchten -> Fußweg.

Das sind dann aber doch Radstreifen, oder?
Bei Radwegen denke ich immer an möglichst hinter Parkbuchten und Bäumen gelegenen, rot angemalten Wegen, die den Fußgängern von ihrem Gehweg weggenommen wurden, was diese aber gar nicht wahrhaben wollen.

Diese Radwege werden auch extra dort versteckt, damit die Autofahrer nur ja nicht mitbekommen, daß straßenbegleitend womöglich Radfahrer unterwegs sind.
 
Kann sein, im Volksmund (und Presse) dürfte das aber alles ein und das gleiche sein. Ich habe da bisher auch keinen Unterschied in der Benamung gemacht. ;)
 
Radwege sund im Grunde alle Wege, die für Radfahrer angelegt sind. Insofern sind auch Radstreifen Radwege.
 
Radwege sund im Grunde alle Wege, die für Radfahrer angelegt sind. Insofern sind auch Radstreifen Radwege.

Kann man so sehen, wenn man leugnet, daß zwischen den beiden ein erheblicher Unterschied besteht.

Find's auch interessant zu hören, daß sich Radstreifen in manchen Städten anscheinend schon etabliert haben. Ist in der *Metropole* (jedes Dorf ist besser organisiert) in der ich wohne, leider nicht so. :rolleyes:
 

Doch

"Ein Kraftfahrer kann sich nicht auf die Unabwendbarkeit eines Unfalls berufen, wenn er die auf der Autobahn geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (erheblich) überschritten hat und dabei in einen Unfall verwickelt wird."
Urteil des LG Coburg vom 15.11.2006 12 O 421/05
"Wenn man deutlich schneller unterwegs ist, als die Richtgeschwindigkeit vorgibt, muss man stets davon ausgehen, bei einem Unfall die entstehenden Kosten anteilig mittragen zu müssen. Hintergrund ist, dass bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit automatisch davon ausgegangen wird, dass den jeweiligen Fahrer auf jeden Fall eine Teilschuld trifft." Aktenzeichen 13 U 712/10 des Oberlandesgerichtes Nürnberg
 
Doch

"Ein Kraftfahrer kann sich nicht auf die Unabwendbarkeit eines Unfalls berufen, wenn er die auf der Autobahn geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (erheblich) überschritten hat und dabei in einen Unfall verwickelt wird."
Urteil des LG Coburg vom 15.11.2006 12 O 421/05
"Wenn man deutlich schneller unterwegs ist, als die Richtgeschwindigkeit vorgibt, muss man stets davon ausgehen, bei einem Unfall die entstehenden Kosten anteilig mittragen zu müssen. Hintergrund ist, dass bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit automatisch davon ausgegangen wird, dass den jeweiligen Fahrer auf jeden Fall eine Teilschuld trifft." Aktenzeichen 13 U 712/10 des Oberlandesgerichtes Nürnberg
Tja, das ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich. Allerdings gab es grad in einem Motorsport-Forum ne ähnliche Diskussion, und da gibt es eben auch Leute, die bei Unfällen deutlich über der Richtgeschwindigkeit keine Teilschuld bekamen.
 
...Aber wenn du den anderen Thread durchliest, wirst du feststellen, dass die Unfall"schuld" zu 100% dem Autofahrer angelastet wird, die Radfahrerin aber eine Minderung des Schadenersatzes hinnehmen muss...
...wo genau hast Du das herausgelesen?

OLG Schleswig Holstein schrieb:
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vergangene Woche entschieden und im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen.
...da ist ganz klar von Mitschuld und nicht "nur" einer Minderung des Schadensersatzes die Rede.
 
...wo genau hast Du das herausgelesen?


...da ist ganz klar von Mitschuld und nicht "nur" einer Minderung des Schadensersatzes die Rede.

Aus einem anderen Faden: http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=10695801&postcount=20

Und von hier: http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201309fahrradhelm.html

"Aus den Gründen: Die Fahrradfahrerin trifft ein Mitverschulden an den erlittenen Schädelverletzungen, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen hat (sogenanntes Verschulden gegen sich selbst). Der Mitverschuldensanteil wird im konkreten Fall mit 20% bemessen. Hierbei berücksichtigt das Gericht zum einen, dass ein Helm nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen die Kopfverletzung der Fahrradfahrerin zwar in einem gewissen Umfang hätte verringern, aber nicht verhindern können, und zum anderen, dass das grob fahrlässige Verhalten der Halterin des PKW den Mitverschuldensanteil der Fahrradfahrerin deutlich überwiegt."
 
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