Gerade auf Spiegel Online gesehen:
http://www.stern.de/auto/service/urteil-gegen-radfahrer-ohne-helm-zum-freiwild-erklaert-2026466.html
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Hier ist man schon etwas weiter mit der Diskusion.
@pille4 schau dir im Vergleich mal Urteile bei Motorradunfällen in Zusammenhang mit Verletzungen durch nicht angemessene Schutzkleidung an, auch diese ist nicht vorgeschrieben, denoch werden hier Leistungen gekürzt, mMn völlig zu recht. Nur für den Fall, ich fahre selbst Motorrad und wenn ich irgendwelche super coolen Tennisschuh-T-Shirt-Shorts Supersportlerfahrer seh könnte ich:kotz:
Hier ist man schon etwas weiter mit der Diskusion.
@pille4 schau dir im Vergleich mal Urteile bei Motorradunfällen in Zusammenhang mit Verletzungen durch nicht angemessene Schutzkleidung an, auch diese ist nicht vorgeschrieben, denoch werden hier Leistungen gekürzt, mMn völlig zu recht. Nur für den Fall, ich fahre selbst Motorrad und wenn ich irgendwelche super coolen Tennisschuh-T-Shirt-Shorts Supersportlerfahrer seh könnte ich:kotz:
Das ist ja was anderes. Als Motorradler weiss ich, da bei der kleinsten Unachtsamkeit mit Sturz eine schwere Verletzung wegen fehlender Protektoren möglich ist. Das kalkuliert man ja ein, wenn man schnell unterwegs ist und zieht sich entsprechend an. Dann schau dich bei den jetzigen Temperaturen mal auf den Stadtautobahnen um
Eine Jeans ist bei hoher Geschwindigkeit in einem Bruchteil einer Sekunde durchgescheuert. Asphalt ist wie grobes Sandpapier.
Falsch, dafür bedarf es keiner hohen Geschwindigkeit, die ist auch bei 50 innerhalb von Sekundenbruchteilen durch.
Beim Radfahren in der Stadt bin ich so langsam unterwegs, daß dies nicht passieren kann. Wie man in vorliegendem Fall sehen kann stimmt das nicht Zumal durch die kleine Geschwindigkeit genügend Reaktionszeit verbleibt, bei kommenden Gefahren reagieren zu können.
Eine aufgerissene Tür ist so unerwartet wie ein Blumentopf von oben. Da trifft den Radler keine Schuld.
Mir ist genau sowas mal passiert. Bin ganz normal gefahren, plötzlich reisst einer 1m vor mir die Tür auf und ich voll rein. Nach dem Sturz war meine Hand in Baycast eingegipst. Und ich war vielleicht 15 km/h schnell. Also unmöglich wie du ja weiter oben geschrieben hast.
Dummerweise führen viele Radwege direkt an parkenden Autos vorbei, wohingegen die Fußgänger in weitem Abstand laufen sollen. Verkehrte Welt.
Auf diesen Absatz habe ich gewartet! Wieso verklagt denn die Versicherung der Radfahrerin nicht die Stadt? Schließlich hat diese durch den angelegten Radweg zumindest fahrlässig dafür gesorgt, dass die Radfahrerin zu wenig Abstand gehalten hat! Ohne Radweg wäre sie vielleicht ausreichend weit weg gewesen, weil einem der gesunde Menschenverstand das schon sagt. Wenn der gesunde Menschenverstand aber durch (möglicherweise benutzungspflichtige) Begrenzungen beeinflusst wird, dann trägt meiner Meinung nach das zuständige Verwaltungsstelle eine Mitschuld an den Verletzungen.Eine 58-Jährige fährt auf dem Radweg - korrekt und nichts Böses ahnend. Unmittelbar vor ihr öffnet eine Autofahrerin die Tür ebenso acht- wie rücksichtslos.
Und dazu muss man wohl sagen, dass der Gesetzgeber dir vorschreibt, mit ausreichendem Seitenabstand an parkenden Autos vorbei zu fahren um genau diese Situationen zu unterbinden. Formal rechtlich hast du bei deinem Unfall dann wohl zu wenig Abstand gehalten.
Machen wir uns aber nix vor, so wie es die StVO möchte wird man sich als Radfahrer auf deutschen Straßen nicht verhalten können, sonst wird man wohl spätestens vom dritten Autofahrer abgeräumt.
Die Geschwindigkeit ist auch nicht ausschlaggebend, ein Umfaller aus dem Stand den du nicht abfangen kannst und mit dem Kopf abbremst dürfte schädlicher sein als ein in der Kurve mit dem Hinterrad wegrutschen bei 15 Km/h.
Aber wenn du den anderen Thread durchliest, wirst du feststellen, dass die Unfall"schuld" zu 100% dem Autofahrer angelastet wird, die Radfahrerin aber eine Minderung des Schadenersatzes hinnehmen muss. Das ist halt so, als wenn du mit Flip-Flops Auto fährst, das ist zwar nicht verboten, kommt es aber zu einem Unfall und die Flip-Flops sind evtl. ursächlich, dann wird deine Versicherung die Leistungen kürzen oder gar ganz ablehnen, da dieses Schuhwerk nicht geeignet zum führen eines KFZ ist.
[...] Wer zum Beispiel auf der Autobahn (ohne Geschwindigkeitbegrenzung) schneller als 130 km/h fährt, bekommt generell eine Mitschuld an einem eventuellen Unfall, weil er ein erhöhtes Risiko billigend in Kauf genommen hat.[...]
Auf diesen Absatz habe ich gewartet! Wieso verklagt denn die Versicherung der Radfahrerin nicht die Stadt? Schließlich hat diese durch den angelegten Radweg zumindest fahrlässig dafür gesorgt, dass die Radfahrerin zu wenig Abstand gehalten hat! Ohne Radweg wäre sie vielleicht ausreichend weit weg gewesen, weil einem der gesunde Menschenverstand das schon sagt. Wenn der gesunde Menschenverstand aber durch (möglicherweise benutzungspflichtige) Begrenzungen beeinflusst wird, dann trägt meiner Meinung nach das zuständige Verwaltungsstelle eine Mitschuld an den Verletzungen.Eine 58-Jährige fährt auf dem Radweg - korrekt und nichts Böses ahnend. Unmittelbar vor ihr öffnet eine Autofahrerin die Tür ebenso acht- wie rücksichtslos.
Konstellationen mit Radwegen die an Autotüren vorbei führen gibt es wohl genug, um Unfälle in alle erdenklichen Richtungen möglich zu machen. Radstreifen haben selten einen Sicherheitsabstand zu Parkstreifen.
Wo hast du denn die Info her, dass das mit dem Radweg vom Stern (nicht SPON) herbei gedichtet wurde?
Konstellationen mit Radwegen, die links an einer Autotür vorbeiführen, gibt es m.E. nicht.
Also fahrerseitig? Doch, hab ich hier kilometerweise... Straße -> Radweg -> Parkbuchten -> Fußweg.
...(und jeder weiss, dass Radfahren ohne Helm ein erhöhtes Risiko darstellt)...
Radwege sund im Grunde alle Wege, die für Radfahrer angelegt sind. Insofern sind auch Radstreifen Radwege.
Tja, das ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich. Allerdings gab es grad in einem Motorsport-Forum ne ähnliche Diskussion, und da gibt es eben auch Leute, die bei Unfällen deutlich über der Richtgeschwindigkeit keine Teilschuld bekamen.Doch
"Ein Kraftfahrer kann sich nicht auf die Unabwendbarkeit eines Unfalls berufen, wenn er die auf der Autobahn geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (erheblich) überschritten hat und dabei in einen Unfall verwickelt wird."
Urteil des LG Coburg vom 15.11.2006 12 O 421/05
"Wenn man deutlich schneller unterwegs ist, als die Richtgeschwindigkeit vorgibt, muss man stets davon ausgehen, bei einem Unfall die entstehenden Kosten anteilig mittragen zu müssen. Hintergrund ist, dass bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit automatisch davon ausgegangen wird, dass den jeweiligen Fahrer auf jeden Fall eine Teilschuld trifft." Aktenzeichen 13 U 712/10 des Oberlandesgerichtes Nürnberg
...wo genau hast Du das herausgelesen?...Aber wenn du den anderen Thread durchliest, wirst du feststellen, dass die Unfall"schuld" zu 100% dem Autofahrer angelastet wird, die Radfahrerin aber eine Minderung des Schadenersatzes hinnehmen muss...
...da ist ganz klar von Mitschuld und nicht "nur" einer Minderung des Schadensersatzes die Rede.OLG Schleswig Holstein schrieb:Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vergangene Woche entschieden und im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen.
...wo genau hast Du das herausgelesen?
...da ist ganz klar von Mitschuld und nicht "nur" einer Minderung des Schadensersatzes die Rede.