Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Mich hat es die ganze Zeit schon "in den Fingern gejuckt", einmal einen nicht juristischen grundlegenderen Ansatz der Problematik zu formulieren.
Naturphilosphische Gedanken zur 2m-Regel in § 37 Landeswaldgesetz BW [4].
Der Physiker und Philosoph Klaus Michael Meyer Abich formuliert den Mitwelt-Gedanken wie folgt "Die Menschheit ist mit den Tieren und Pflanzen, mit Erde, Wasser, Luft und Feuer aus der Naturgeschichte hervorgegangen als eine unter Millionen Gattungen am Baum des Lebens insgesamt. Sie alle sind nicht nur um uns, sondern mit uns, nicht nur unsere Umwelt, sondern unsere Mitwelt.â [1]
Menschen haben also nicht nur eine Umwelt, auf die sie einwirken. Sie müssen genauso Umwelt nicht nur selbstzweckbezogen situativ einkalkulieren, sondern vielmehr auch die Einflüsse von Umwelt auf sich einschätzen und respektieren, bevor eine bewuÃte Interaktion mit Umwelt mit dem Ziel verantworteter Mitweltgestaltung erfolgt.
Im Wald gehören zu dieser Mitwelt die floristischen und faunistischen Elemente des Waldes in ihren typischen Interaktionen, ihren materiellen Wirkungen und immateriellen Wirkungen (Idylle), aber auch andere erholungssuchende Mitmenschen.
Nun haben es Menschen an sich, in gewisser Weise Herr über das eigene Leben oder gar ihr eigener Gesetzgeber (für ihre Lebensmaximen) sein zu wollen. Demgegenüber verbietet insbesondere der Gedanke einer selbstbestimmten Lebensführung aber den bloà instrumentalistischen Umgang mit sich selbst oder eben auch mit anderen Menschen [2] (vgl. Kants Kategorischer Imperativ [3]).
Selbst Wald und damit Mitwelt umfassend und erholsam erfahren zu können, verlangt also, daà man spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend im umfassendsten Sinne kommuniziert, sei es in einer einfühlsamen Sensibilität mit dem Wald als Ãkosystem und Idylle, sei es aber auch mit anderen ebenfalls erholungssuçhenden Menschen. Diese Kommunikation zwischen jenen, die sich gefahrlos zur rechten Zeit am rechten Ort begegnen wollen und können, zu verhindern, ist unmenschlich und unnatürlich.
Insoweit verhindert die 2m-Regel genau diese Kommunkation, die auch im Begegnungsfall Mensch ./. Mensch spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend ist. Hierbei ist es unerheblich, wie die Akteure daherkommen, wenn sie sich kommunikativ (das kann auch der Austausch von Zeichen oder Blickkontakten sein) in ihrem gegenseitigen Handeln abstimmen. Menschen die Fähigkeit hierzu ex ante abzusprechen, wie es durch die Installation der "2m-Regel" 1995 erfolgte, hieà und heiÃt, Freiräume für kommunikative Dynamik und Verantwortung für Mitwelt durch starre Bürokratie und Entzug von Mitwelt wie auch Entzug von Verantwortungsräumen zu ersetzen.
Versuche der Exekutive, diese starre Regelung durch dubiose Interpretationen des Gesetzestesxtes ersetzen zu wollen [5], heiÃt nur, daà im Sinne des Mitweltgedankens natürliche Interaktion der Akteure durch eine aufoktroyierte und damit lediglich vergleichsweise partikular in einer Mitwelt vernetzbare Interaktion nicht verlustfrei kompensiert wird.
Zusammenfassung:
Die 2m Regelung verkennt, daà Erholung im Wald nicht nur ein Recht diversester Akteure (Reiter, Radfahrer, Wanderer,....) ist, sondern daà sie auch Möglichkeiten zur Ãbung und Ausübung der ökologischen wie sozialen Belebung von Mitwelt bietet. Dieses Potential zu bieten ist eine der originären Eigenschaften des Kulturbiotops "Wald". Es war grundlegend unnatürlich, als Legislative Menschen die aktive und eigenverantwortete Wahrnehmung dieses Potentials zu verweigern, indem Menschen die Fähigkeit abgesprochen wurde, hierzu fähig zu sein. Es ist politisch aus beschriebenen Gründen umso untragbarer, diese Situation aufrechtzuerhalten.
[1] K. M. Meyer-Abich, DreiÃig Thesen zur Praktischen Naturphilosophie, in: Ãkologische Probleme im kulturellen Wandel (H. Lübbe/E. Ströker, Hrsg.), Paderborn 1986, S. 100f.
[2] R. Kötter, Vom rechten Umgang mit dem Lebendigen. Herausforderungen an die praktische Philosophie unserer Zeit, S. 6f., Erlangen 2010
[3] I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Kant: Werke (W. Weischedel, Hrsg.), Band 6,
Darmstadt 1968, S. 51
[4] Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) v. 31. August 1995 in der zum 13.09.2013 aktuellsten verfügbaren Fassung der Gesamtausgabe
[5] Antwort des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u.a. FDP/DVP - Radfahren im Wald â Waldwegenutzung im Spannungsverhältnis - Drucksache 15/3726 , Stuttgart 24.7.2013, vgl. v.a. S. 4
Einfacher ausgedrückt: Im Vergleich zu der geistigen und materiellen Vielfalt, die Menschen und Natur als Mitwelt entwickeln könnten, wenn man sie nur lieÃe, ist die "2m-Regel" primitiv und, was junge Menschen angeht, zudem ein pädagogisches Armutszeugnis.
Dies war ein "Schnellschuss", man kann da sicher noch mehr draus machen......
Naturphilosphische Gedanken zur 2m-Regel in § 37 Landeswaldgesetz BW [4].
Der Physiker und Philosoph Klaus Michael Meyer Abich formuliert den Mitwelt-Gedanken wie folgt "Die Menschheit ist mit den Tieren und Pflanzen, mit Erde, Wasser, Luft und Feuer aus der Naturgeschichte hervorgegangen als eine unter Millionen Gattungen am Baum des Lebens insgesamt. Sie alle sind nicht nur um uns, sondern mit uns, nicht nur unsere Umwelt, sondern unsere Mitwelt.â [1]
Menschen haben also nicht nur eine Umwelt, auf die sie einwirken. Sie müssen genauso Umwelt nicht nur selbstzweckbezogen situativ einkalkulieren, sondern vielmehr auch die Einflüsse von Umwelt auf sich einschätzen und respektieren, bevor eine bewuÃte Interaktion mit Umwelt mit dem Ziel verantworteter Mitweltgestaltung erfolgt.
Im Wald gehören zu dieser Mitwelt die floristischen und faunistischen Elemente des Waldes in ihren typischen Interaktionen, ihren materiellen Wirkungen und immateriellen Wirkungen (Idylle), aber auch andere erholungssuchende Mitmenschen.
Nun haben es Menschen an sich, in gewisser Weise Herr über das eigene Leben oder gar ihr eigener Gesetzgeber (für ihre Lebensmaximen) sein zu wollen. Demgegenüber verbietet insbesondere der Gedanke einer selbstbestimmten Lebensführung aber den bloà instrumentalistischen Umgang mit sich selbst oder eben auch mit anderen Menschen [2] (vgl. Kants Kategorischer Imperativ [3]).
Selbst Wald und damit Mitwelt umfassend und erholsam erfahren zu können, verlangt also, daà man spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend im umfassendsten Sinne kommuniziert, sei es in einer einfühlsamen Sensibilität mit dem Wald als Ãkosystem und Idylle, sei es aber auch mit anderen ebenfalls erholungssuçhenden Menschen. Diese Kommunikation zwischen jenen, die sich gefahrlos zur rechten Zeit am rechten Ort begegnen wollen und können, zu verhindern, ist unmenschlich und unnatürlich.
Insoweit verhindert die 2m-Regel genau diese Kommunkation, die auch im Begegnungsfall Mensch ./. Mensch spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend ist. Hierbei ist es unerheblich, wie die Akteure daherkommen, wenn sie sich kommunikativ (das kann auch der Austausch von Zeichen oder Blickkontakten sein) in ihrem gegenseitigen Handeln abstimmen. Menschen die Fähigkeit hierzu ex ante abzusprechen, wie es durch die Installation der "2m-Regel" 1995 erfolgte, hieà und heiÃt, Freiräume für kommunikative Dynamik und Verantwortung für Mitwelt durch starre Bürokratie und Entzug von Mitwelt wie auch Entzug von Verantwortungsräumen zu ersetzen.
Versuche der Exekutive, diese starre Regelung durch dubiose Interpretationen des Gesetzestesxtes ersetzen zu wollen [5], heiÃt nur, daà im Sinne des Mitweltgedankens natürliche Interaktion der Akteure durch eine aufoktroyierte und damit lediglich vergleichsweise partikular in einer Mitwelt vernetzbare Interaktion nicht verlustfrei kompensiert wird.
Zusammenfassung:
Die 2m Regelung verkennt, daà Erholung im Wald nicht nur ein Recht diversester Akteure (Reiter, Radfahrer, Wanderer,....) ist, sondern daà sie auch Möglichkeiten zur Ãbung und Ausübung der ökologischen wie sozialen Belebung von Mitwelt bietet. Dieses Potential zu bieten ist eine der originären Eigenschaften des Kulturbiotops "Wald". Es war grundlegend unnatürlich, als Legislative Menschen die aktive und eigenverantwortete Wahrnehmung dieses Potentials zu verweigern, indem Menschen die Fähigkeit abgesprochen wurde, hierzu fähig zu sein. Es ist politisch aus beschriebenen Gründen umso untragbarer, diese Situation aufrechtzuerhalten.
[1] K. M. Meyer-Abich, DreiÃig Thesen zur Praktischen Naturphilosophie, in: Ãkologische Probleme im kulturellen Wandel (H. Lübbe/E. Ströker, Hrsg.), Paderborn 1986, S. 100f.
[2] R. Kötter, Vom rechten Umgang mit dem Lebendigen. Herausforderungen an die praktische Philosophie unserer Zeit, S. 6f., Erlangen 2010
[3] I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Kant: Werke (W. Weischedel, Hrsg.), Band 6,
Darmstadt 1968, S. 51
[4] Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) v. 31. August 1995 in der zum 13.09.2013 aktuellsten verfügbaren Fassung der Gesamtausgabe
[5] Antwort des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u.a. FDP/DVP - Radfahren im Wald â Waldwegenutzung im Spannungsverhältnis - Drucksache 15/3726 , Stuttgart 24.7.2013, vgl. v.a. S. 4
Einfacher ausgedrückt: Im Vergleich zu der geistigen und materiellen Vielfalt, die Menschen und Natur als Mitwelt entwickeln könnten, wenn man sie nur lieÃe, ist die "2m-Regel" primitiv und, was junge Menschen angeht, zudem ein pädagogisches Armutszeugnis.
Dies war ein "Schnellschuss", man kann da sicher noch mehr draus machen......
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