Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Mich hat es die ganze Zeit schon "in den Fingern gejuckt", einmal einen nicht juristischen grundlegenderen Ansatz der Problematik zu formulieren.


Naturphilosphische Gedanken zur 2m-Regel in § 37 Landeswaldgesetz BW [4].

Der Physiker und Philosoph Klaus Michael Meyer Abich formuliert den Mitwelt-Gedanken wie folgt "Die Menschheit ist mit den Tieren und Pflanzen, mit Erde, Wasser, Luft und Feuer aus der Naturgeschichte hervorgegangen als eine unter Millionen Gattungen am Baum des Lebens insgesamt. Sie alle sind nicht nur um uns, sondern mit uns, nicht nur unsere Umwelt, sondern unsere Mitwelt.” [1]

Menschen haben also nicht nur eine Umwelt, auf die sie einwirken. Sie müssen genauso Umwelt nicht nur selbstzweckbezogen situativ einkalkulieren, sondern vielmehr auch die Einflüsse von Umwelt auf sich einschätzen und respektieren, bevor eine bewußte Interaktion mit Umwelt mit dem Ziel verantworteter Mitweltgestaltung erfolgt.

Im Wald gehören zu dieser Mitwelt die floristischen und faunistischen Elemente des Waldes in ihren typischen Interaktionen, ihren materiellen Wirkungen und immateriellen Wirkungen (Idylle), aber auch andere erholungssuchende Mitmenschen.

Nun haben es Menschen an sich, in gewisser Weise Herr über das eigene Leben oder gar ihr eigener Gesetzgeber (für ihre Lebensmaximen) sein zu wollen. Demgegenüber verbietet insbesondere der Gedanke einer selbstbestimmten Lebensführung aber den bloß instrumentalistischen Umgang mit sich selbst oder eben auch mit anderen Menschen [2] (vgl. Kants Kategorischer Imperativ [3]).

Selbst Wald und damit Mitwelt umfassend und erholsam erfahren zu können, verlangt also, daß man spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend im umfassendsten Sinne kommuniziert, sei es in einer einfühlsamen Sensibilität mit dem Wald als Ökosystem und Idylle, sei es aber auch mit anderen ebenfalls erholungssuçhenden Menschen. Diese Kommunikation zwischen jenen, die sich gefahrlos zur rechten Zeit am rechten Ort begegnen wollen und können, zu verhindern, ist unmenschlich und unnatürlich.

Insoweit verhindert die 2m-Regel genau diese Kommunkation, die auch im Begegnungsfall Mensch ./. Mensch spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend ist. Hierbei ist es unerheblich, wie die Akteure daherkommen, wenn sie sich kommunikativ (das kann auch der Austausch von Zeichen oder Blickkontakten sein) in ihrem gegenseitigen Handeln abstimmen. Menschen die Fähigkeit hierzu ex ante abzusprechen, wie es durch die Installation der "2m-Regel" 1995 erfolgte, hieß und heißt, Freiräume für kommunikative Dynamik und Verantwortung für Mitwelt durch starre Bürokratie und Entzug von Mitwelt wie auch Entzug von Verantwortungsräumen zu ersetzen.

Versuche der Exekutive, diese starre Regelung durch dubiose Interpretationen des Gesetzestesxtes ersetzen zu wollen [5], heißt nur, daß im Sinne des Mitweltgedankens natürliche Interaktion der Akteure durch eine aufoktroyierte und damit lediglich vergleichsweise partikular in einer Mitwelt vernetzbare Interaktion nicht verlustfrei kompensiert wird.

Zusammenfassung:

Die 2m Regelung verkennt, daß Erholung im Wald nicht nur ein Recht diversester Akteure (Reiter, Radfahrer, Wanderer,....) ist, sondern daß sie auch Möglichkeiten zur Übung und Ausübung der ökologischen wie sozialen Belebung von Mitwelt bietet. Dieses Potential zu bieten ist eine der originären Eigenschaften des Kulturbiotops "Wald". Es war grundlegend unnatürlich, als Legislative Menschen die aktive und eigenverantwortete Wahrnehmung dieses Potentials zu verweigern, indem Menschen die Fähigkeit abgesprochen wurde, hierzu fähig zu sein. Es ist politisch aus beschriebenen Gründen umso untragbarer, diese Situation aufrechtzuerhalten.


[1] K. M. Meyer-Abich, Dreißig Thesen zur Praktischen Naturphilosophie, in: Ökologische Probleme im kulturellen Wandel (H. Lübbe/E. Ströker, Hrsg.), Paderborn 1986, S. 100f.

[2] R. Kötter, Vom rechten Umgang mit dem Lebendigen. Herausforderungen an die praktische Philosophie unserer Zeit, S. 6f., Erlangen 2010

[3] I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Kant: Werke (W. Weischedel, Hrsg.), Band 6,
Darmstadt 1968, S. 51

[4] Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) v. 31. August 1995 in der zum 13.09.2013 aktuellsten verfügbaren Fassung der Gesamtausgabe

[5] Antwort des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u.a. FDP/DVP - Radfahren im Wald – Waldwegenutzung im Spannungsverhältnis - Drucksache 15/3726 , Stuttgart 24.7.2013, vgl. v.a. S. 4


Einfacher ausgedrückt: Im Vergleich zu der geistigen und materiellen Vielfalt, die Menschen und Natur als Mitwelt entwickeln könnten, wenn man sie nur ließe, ist die "2m-Regel" primitiv und, was junge Menschen angeht, zudem ein pädagogisches Armutszeugnis.

Dies war ein "Schnellschuss", man kann da sicher noch mehr draus machen......
 
Zuletzt bearbeitet:
;)
Mich hat es die ganze Zeit schon "in den Fingern gejuckt", einmal einen nicht juritischen grundlegenderen Ansatz der Problematik zu formulieren.


Naturphilosphische Gedanken zur 2m-Regel in § 37 Landeswaldgesetz BW [4].

Der Physiker und Philosoph Klaus Michael Meyer Abich formuliert den Mitwelt-Gedanken wie folgt "Die Menschheit ist mit den Tieren und Pflanzen, mit Erde, Wasser, Luft und Feuer aus der Naturgeschichte hervorgegangen als eine unter Millionen Gattungen am Baum des Lebens insgesamt. Sie alle sind nicht nur um uns, sondern mit uns, nicht nur unsere Umwelt, sondern unsere Mitwelt.” [1]

Menschen haben also nicht nur eine Umwelt, auf die sie einwirken. Sie müssen genauso Umwelt nicht nur selbstzweckbezogen situativ einkalkulieren, sondern vielmehr auch die Einflüsse von Umwelt auf sich einschätzen und respektieren, bevor eine bewußte Interaktion mit Umwelt mit dem Ziel verantworteter Mitweltgestaltung erfolgt.

Im Wald gehören zu dieser Mitwelt die floristischen und faunistischen Elemente des Waldes in ihren typischen Interaktionen, ihren materiellen Wirkungen und immateriellen Wirkungen (Idylle), aber auch andere erholungssuchende Mitmenschen.

Nun haben es Menschen an sich, in gewisser Weise Herr über das eigene Leben oder gar ihr eigener Gesetzgeber (für ihre Lebensmaximen) sein zu wollen. Demgegenüber verbietet insbesondere der Gedanke einer selbstbestimmten Lebensführung aber den bloß instrumentalistischen Umgang mit sich selbst oder eben auch mit anderen Menschen [2] (vgl. Kants Kategorischer Imperativ [3]).

Selbst Wald und damit Mitwelt umfassend und erholsam erfahren zu können, verlangt also, daß man spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend im umfassendsten Sinne kommuniziert, sei es in einer einfühlsamen Sensibilität mit dem Wald als Ökosystem und Idylle, sei es aber auch mit anderen ebenfalls erholungssuçhenden Menschen. Diese Kommunikation zwischen jenen, die sich gefahrlos zur rechten Zeit am rechten Ort begegnen wollen und können, zu verhindern, ist unmenschlich und unnatürlich.

Insoweit verhindert die 2m-Regel genau diese Kommunkation, die auch im Begegnungsfall Mensch ./. Mensch spannungsauflösend und damit konfliktvermeidend ist. Hierbei ist es unerheblich, wie die Akteure daherkommen, wenn sie sich kommunikativ (das kann auch der Austausch von Zeichen oder Blickkontakten sein) in ihrem gegenseitigen Handeln abstimmen. Menschen die Fähigkeit hierzu ex ante abzusprechen, wie es durch die Installation der "2m-Regel" 1995 erfolgte, hieß und heißt, Freiräume für kommunikative Dynamik und Verantwortung für Mitwelt durch starre Bürokratie und Entzug von Mitwelt wie auch Entzug von Verantwortungsräumen zu ersetzen.

Versuche der Exekutive, diese starre Regelung durch dubiose Interpretationen des Gesetzestesxtes ersetzen zu wollen [5], heißt nur, daß im Sinne des Mitweltgedankens natürliche Interaktion der Akteure durch eine aufoktroyierte und damit lediglich vergleichsweise partikular in einer Mitwelt vernetzbare Interaktion nicht verlustfrei kompensiert wird.

Zusammenfassung:

Die 2m Regelung verkennt, daß Erholung im Wald nicht nur ein Recht diversester Akteure (Reiter, Radfahrer, Wanderer,....) ist, sondern daß sie auch Möglichkeiten zur Übung und Ausübung der ökologischen wie sozialen Belebung von Mitwelt bietet. Dieses Potential zu bieten ist eine der originären Eigenschaften des Kulturbiotops "Wald". Es war grundlegend unnatürlich, als Legislative Menschen die aktive und eigenverantwortete Wahrnehmung dieses Potentials zu verweigern, indem Menschen die Fähigkeit abgesprochen wurde, hierzu fähig zu sein. Es ist politisch aus beschriebenen Gründen umso untragbarer, diese Situation aufrechtzuerhalten.


[1] K. M. Meyer-Abich, Dreißig Thesen zur Praktischen Naturphilosophie, in: Ökologische Probleme im kulturellen Wandel (H. Lübbe/E. Ströker, Hrsg.), Paderborn 1986, S. 100f.

[2] R. Kötter, Vom rechten Umgang mit dem Lebendigen. Herausforderungen an die praktische Philosophie unserer Zeit, S. 6f., Erlangen 2010

[3] I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Kant: Werke (W. Weischedel, Hrsg.), Band 6,
Darmstadt 1968, S. 51

[4] Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) v. 31. August 1995 in der zum 13.09.2013 aktuellsten verfügbaren Fassung der Gesamtausgabe

[5] Antwort des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u.a. FDP/DVP - Radfahren im Wald – Waldwegenutzung im Spannungsverhältnis - Drucksache 15/3726 , Stuttgart 24.7.2013, vgl. v.a. S. 4


Einfacher ausgedrückt: Im Vergleich zu der geistigen und materiellen Vielfalt, die Menschen und Natur als Mitwelt entwickeln könnten, wenn man sie nur ließe, ist die "2m-Regel" primitiv und, was junge Menschen angeht, zudem ein pädagogisches Armutszeugnis.

Dies war ein "Schnellschuss", man kann da sicher noch mehr draus machen......
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dpa Marcel Reich-Ranicki


Kurz vor Beginn der Frankfurter Buchmesse findet der Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki lobende Worte für die deutsche Bikegegenwartsliteratur. Sie sei unterhaltsamer geworden seit der Diskussion über die 2m-Regel.....;)
 

Naturphilosphische Gedanken zur 2m-Regel in § 37 Landeswaldgesetz BW [4].

:)

Nimm mal noch Robert M. Pirsig ("Zen und die Kunst ein Motorrad zu warten", "Lila") hinzu. Kein Philosoph vom Format eines Kant, aber ein ziemlich guter und populärer Rhetoriker. Für den ist ein System dann - und nur dann - gut, wenn es gut mit seinen Parias umgeht. Damit spanne ich den Bogen zurück zu der Bedeutung der Radler/MTBler als Stimmvieh. Die mag gering sein, aber wie man mit dieser Minderheit umgeht, das beeinflußt sicher auch Andere bei ihrer Wahlentscheidung, denn es beeinflußt die Außendarstellung der Partei - und um die ist es derzeit ohnehin nicht sonderlich gut bestellt (besserwisserische Bevormundungspartei mit totalitären Zügen).

Davon abgesehen ist es doch verwunderlich und nur schwer vermittelbar, daß die Grünen ausgerechnet mit Fahrradfahrern in Konflikt geraten, wo sie doch anderswo das Fahrrad als das ultimative Allheilmittel für einen umweltverträglichen Individualverkehr propagieren. Wer das Fahrrad an sich befördern will, der muß jedoch zu allererst mal seine Benutzung erlauben, und um mehr Menschen auf's Fahrrad zu bringen, muß man eben seine Attraktivität steigern. Das geht entweder via mehr Nutzwert (Pedelec, Cargo-Bike, Radmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) oder via mehr Gaudi (MTB, BMX). Den Gaudi-Ansatz halte ich da für wesentlich erfolgversprechender, denn Gaudi ist auch der wesentliche Unterschied zwischen dem Autofahren und den völlig spaßbefreiten öffentlichen Verkehrsmitteln. Deshalb bringt man keinen Autofahrer in einen Zug oder eine Straßenbahn, mögen die ökologisch auch noch so korrekt sein.

In der Diskussion Auto vs. Fahrrad fällt auf, daß die Radler offenbar sterbensunglücklich sind, weil sie den Autofahrern nicht mehr von deren (ja, ich weiß, es ist nicht deren) Verkehrsraum abknöpfen können und stattdessen auf ein unzulängliches Wegenetz ausweichen sollen, das darüberhinaus auch noch ständig von Autos zugeparkt wird. Dabei ist doch das wirklich geile am Fahrradfahren, daß man damit auf Plätzen, Wegen und Pfaden rumgurken kann, von denen ein Autofahrer nicht mal träumen könnte. Dies gilt es also zu betonen, zu bewerben und zu fördern, wenn man wirklich ernsthaft die Leute aus dem Auto raus und auf's Fahrrad bringen möchte, anstatt es zu verhindern, zu verbieten und mit Strafen zu belegen. Daß hingegen plötzlich 80 Millionen Einwohner so mir-nix, dir-nix anfangen könnten, sich das Holland-Rad schönzusaufen, ist nicht zu erwarten.

Ich wünsche, hoffe und bin zuversichtlich, daß die Grünen nächste Woche an der 5%-Hürde scheitern werden. Dann stünden die Chancen gut, daß sie für solche Argumente mal empfänglich werden.

Gruß,

Clemens
 
Schließe mich Herrn Reich-Ranicki an. :-)
Die Beiträge hier streben ja gerade nach ganz neuen Höhen!
Einen Punkt möchte ich gerne noch mal herausgreifen (Gaudi, Fahrrad als Verkehrsmittel).
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Unser Sport und damit unser Anliegen hat positive Auswirkungen auf 3 durchaus auch gesellschaftlich wichtige Punkte:
Natur, Sport, Verkehr.

Natur:
nur wer die Natur kennt, erlebt und liebt, wird sich auch für ihren Schutz einsetzen.

Sport:
wer - am besten schon als Kind - Sport als positiv und selbstverständlich erlebt hat, wird auch über die Jugend hinaus Sport als wichtigen Ausgleich erkennen und betreiben, was indirekt auch der Volksgesundheit zu Gute kommt.

Verkehr:
wer über den Sport für das Radfahren begeistert wurde, wird es auch als Verkehrsmittel viel selbstverständlicher in Betracht ziehen.


Wichtig bei allen 3 Punkten ist, dass es um positive Erlebnisse geht, um Begeisterung (oder eben Gaudi). Und all das ist auf geschotterten Forstautobahnen nur mühsam zu vermitteln.
 
...Natur:
nur wer die Natur kennt, erlebt und liebt, wird sich auch für ihren Schutz einsetzen...
...eine oft verkannte Erkenntnis.

Die Liebe hat viele Fassetten, nicht jeder erkennt sich selbst in der Liebe der Anderen. Nicht jeder erkennt die Liebe im Tun der Anderen. Und wenn die Liebe anders ist als die eigene, vermutet man gerne etwas anderes, nur keine Liebe dahinter.

Man kann die Natur lieben, indem man sie aus der Ferne betrachtet, man kann sich in eine Wiese legen, lauschen und riechen, man kann die Schönheiten, das Spektakuläre suchen oder gerade die Einfachheit lieben. Man kann Sammlungen anlegen oder hier Vielfalt katalogisieren. Man kann sich in die Natur, zumindest das was der Stadtmensch heute darunter versteht, begeben.

Man kann aber auch sich mit der Natur auseinandersetzten, zu Fuß, auf dem Rad, mit Ski oder per Boot. Man kann es aus eigener Kraft tun oder nicht.

Auch der Paddler auf dem Wildfluss geniest die Natur, sonst würde er in wassergefüllten Betonrinnen paddeln.
Auch der "Trailrunner" geniest die Natur, statt auf auf der Tartanbahn zu laufen.
Ebenso der Mountainbiker, der Pfade den Radwegen entlang von Bundesstraßen vorzieht.
Der Reiter will ein Teil der Natur sein und nicht auf dem Reitplatz seine Runden drehen.
Der Skitourengeher will seine Schwünge nicht auf einer planierten Kunstschneepiste ziehen.

Nur der Wanderer scheint ein höheres Recht, eine höhere Rechtfertigung zu genießen. Nur in ganz seltenen Ausnahmen wird ihm der Zugang zur Natur verboten und er wird nur sehr selten auf befestigte Wege verbannt. Allen anderen Naturliebhaber schon. Es gibt offenbar ein Kataster über Liebesformen die erlaubt sind und welche die untersagt werden müssen. Das Kataster ist in die Köpfe vieler Menschen eingemeißelt, die durchaus lieblos mit anderen Liebenden umgehen und das meist gar nicht bemerken. Meine Liebe kann nur dann Liebe sein, wenn sie die Liebe der anderen nicht ungebührlich einschränkt.

Und das obwohl auch der Wanderer einmal ein Feindbild war, Feindbild der feudalen Waldbesitzer, ein Freiheitsuchender, der in der Natur Freiheiten entdecken wollte, die ihm die Gesellschaft nicht erlaubte. Einer, der dort nur störte, die Bäume, das Wild und die Jäger. Der dem Establishment Angst machte mit seiner Freiheitsuche.

Heute hat der Wanderer das Establishment aufgesaugt und dieses ihn, heute gibt es wieder Sucher nach Freiheit, Freiheit vor Beton, Asphalt und Lärm, Sucher nach ihrer Liebe zur Natur. Der freie Ritt auf dem Rad durch den Wald fordert die graue Masse der Konformen, der Besitzenden und der Eigener von Pfründen erneut heraus. Es ist diese Angst, die Angst vor einer neuen Form der Liebe, vor einer neuen Form von Freiheit, die diese Menschen antreibt, motiviert und leitet.

Im Wald hat der Feudalismus überlebt und regiert noch immer. Bei aller Waldmystik, der Wald ist ein in der Kunst oft besungenes Objekt der Anbetung, gerade bei den Deutschen. Gleichzeitig aber darf der Wald nicht von allen frei betreten werden, darf nur auf vorgegebener Art und Weise durchquert werden. Er gehört nicht dem Volk, er gehört nur wenigen, die sich ihren Besitzstand nicht nehmen lassen wollen. Er ist ein Relikt des Mittelalters, auch wenn in selbigem sich diejenigen die sich gegen die Regeln und Gesetze auflehnten gerade dort vor ihren Verfolgern verborgen haben.

Denn im Wald sind selten die Räuber, eher die Rebellen, die anders denkenden und diejenigen die nicht in die Schranken verweisen werden können. Unsere heutige Gesellschaft fühlt sich aus falsch verstandener Waldromantik von einem Fahrrad im Wald mehr bedroht, wie von anderen Gefahren. Vielleicht erleichtert es auch den Umgang mit diesen Gefahren?
 
Schließe mich Herrn Reich-Ranicki an. :-)
Die Beiträge hier streben ja gerade nach ganz neuen Höhen!
Einen Punkt möchte ich gerne noch mal herausgreifen (Gaudi, Fahrrad als Verkehrsmittel).

So komisch das klingt, wir zeigen gerade, daß Mountainbiker eben unter den Radfahrern/-sportlern nicht (den Vorurteilen zum Trotze) die "Fraktion für's Grobe" sind. Gefällt mir!
 
Ganz profan, zum Erreichen der 50.000 brauchen wir im Schnitt noch etwa 300 Supports pro Tag. Es können aber gut und gerne noch mehr sein und werden!

Denn es geht hier darum, daß sich die 2m-Regel in der von uns angestoßenen Diskussion sukzessive zum bundesweiten Beispiel entwickelt, wie man durch starre Bürokratie sportlicher, geistiger und ökologischer Vielfalt sowie praktizierter menschlicher Eigenverantwortung die Luft zum Atmen nimmt.

Für Minister Bode gilt insoweit für seine Ausflüchte die alte Frage, warum der Teufel die Großmutter geholt hat*.

*....weil sie keine Ausrede mehr hatte
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmvieh hin oder her, da geht richtig der Punk ab.

Viel eher ist doch zu erwarten, dass Konflikte zwischen FußgängerInnen und FahrradfahreInnen zunehmen, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer auf schmalen Wegen im Wald drängen würden.

Empörter Aufschrei: Es muß VerkehrsteilnehmerInnen heißen! Könnte das bitte jemand Korrigieren?

:heul:
 
Viel eher ist doch zu erwarten, dass Konflikte zwischen FußgängerInnen und FahrradfahreInnen zunehmen, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer auf schmalen Wegen im Wald drängen würden.

Empörter Aufschrei: Es muß VerkehrsteilnehmerInnen heißen! Könnte das bitte jemand Korrigieren?

:heul:

Alle? Und schmale Weg gibt es nach Lesart BW ab 1,99m abwärts.
 
...keiner hat gesagt oder geschrieben, die Wanderer sollen von den breiten Forstwegen herunter und auf die Pfade, oder? Sie dürfen gerne weiterhin in Dreier- oder Viererkolonnen auf den breiten Wegen promenieren, keiner zwingt sie auf die Trails. Also kann von alle keinesfalls die Rede sein!
 
Es geht nicht um den Inhalt (der ist ohnehin Dummfug) sondern um diese gegenderte Unsprache. :heul:
Ganz ehrlich: Die dreht mir derart den Magen um, daß sie mich von vornherein gegen die vertretene Position einnimmt, ganz gleich, worum es geht.

Gruß/Grüßin,

Clemens
 
Es geht nicht um den Inhalt (der ist ohnehin Dummfug) sondern um diese gegenderte Unsprache. :heul:
Ganz ehrlich: Die dreht mir derart den Magen um, daß sie mich von vornherein gegen die vertretene Position einnimmt, ganz gleich, worum es geht.

Gruß/Grüßin,

Clemens

Eine/n ThreadIn mit dem großen I bzw der großen IIn machen wir mal gesondert für das gesamte IBC Forum* auf, wenn wir mit dem/der 2m RegelIn durch sind. :daumen: (Däumin?)

Nichts für ungut

Tilman / Tilfrau

*) gott/göttinseidank nur verbal und nicht etwa auch in der Sache der MountainbikerInnen ein Neutrum (eigentlich auszusprechen "Ne-utrum" weil lat. "uter" = "einer on beiden", "neuter" = "keiner von beiden")
 

Okay, beschlossen und verkündet! :daumen:

Dann also zum innerstädtischen Radwegenetz:


  • Wieso soll im finsteren Walde ein zum Radeln geeigneter Weg Ansprüchen genügen, die kein einziger innerstädtischer Radweg erfüllt?

  • Wieso soll in der einsamen Natur eine Begegnung mit Fußgängern so lebensbedrohlich sein, daß man sie per Verbot ausschließen muß, während man gleichzeitig Radler innerorts auf Wege zwingt, die genau die gleiche Situation in Massen hervorrufen?

:confused:

Gruß,


Clemens
 
Okay, beschlossen und verkündet! :daumen:

Dann also zum innerstädtischen Radwegenetz:


  • Wieso soll im finsteren Walde ein zum Radeln geeigneter Weg Ansprüchen genügen, die kein einziger innerstädtischer Radweg erfüllt?

  • Wieso soll in der einsamen Natur eine Begegnung mit Fußgängern so lebensbedrohlich sein, daß man sie per Verbot ausschließen muß, während man gleichzeitig Radler innerorts auf Wege zwingt, die genau die gleiche Situation in Massen hervorrufen?

:confused:

Gruß,


Clemens

.....weil
  • man materiell im Wald nicht den radverkehrsbezogenen planerischen Mist nachmachen muß, der in vielen Kommunen v.a. innerorts fabriziert wird
    .
  • es sich einmal um Verkehrsrecht und zum anderen um Betretungsrecht handet, also rechtlich wie politisch zwei völlig verschiedne "Baustellen". Innerstätisch geht es um Radwege, im Wald geht es um Wirtschaftswege.
Entscheidend für diesen Thread ist, daß man in BW die "2m-Regel" wegbekommt, die mit der StVO nix zu tun hat.
 
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