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Es ist September.
Wann steigt denn eigentlich das 'Kasperle-Theater'?
Respekt habe ich, wenn der Landtag die 2m-Regel entweder juristisch stichhaltig begründet oder sie abschafft! Ansonsten ist Kasperletheater ein ziemlich milder Ausdruck für das, was da geboten wird!Ich gehe davon aus, daß damit nicht der Landtag gemeint sein kann, weil bei allem berechtigten Ärger Respekt gegenüber dem Landtag geboten ist.
Der Schwarzwaldtourismus überlegt tatsächlich in diese Richtung...
Respekt habe ich, wenn der Landtag die 2m-Regel entweder juristisch stichhaltig begründet oder sie abschafft! Ansonsten ist Kasperletheater ein ziemlich milder Ausdruck für das, was da geboten wird!
Ich hab seit letzter Woche so 'ne Glocke am Rad. Auf'm Forstweg sorgt sie durch das Dauergebimmel quasi automatisch für freie Fahrt, da sie auch aus einiger Entfernung noch zu hören ist. Die Reaktionen von Fußgängern und Wanderern waren bisher durchwegs positiv.
Ich wette Ihr habt nicht einmal eine formale Antwort auf Eure Terminanfrage bekommen. Genauso, wie Ihr keine Begründung für die Empfehlung des Petitionsausschusses bekommen habt! Genauso, wie wir keine juristische "wichtigen Gründe" für die Einschränkung von Bundesrecht genannt bekommen! Diese formalen Demütigungen hinzunehmen und zur Tagesordnung überzugehen greift einer Niederlage vorraus!In BaWü sind noch Ferien bis Mitte September. Es kann also noch etwas dauern.
Wir wissen den Termin auch noch nicht.
Dabei sollten wir berücksichtigen, daß mit "der Landtag" auch alle diejenigen getroffen würden, die (auch wenn's ziemlich unwahrscheinlich ist) der Beibehaltuing des ZweimeterUnsinns ggf. nicht zustimmen werden.
Ich wette Ihr habt nicht einmal eine formale Antwort auf Eure Terminanfrage bekommen. Genauso, wie Ihr keine Begründung für die Empfehlung des Petitionsausschusses bekommen habt! Genauso, wie wir keine juristische "wichtigen Gründe" für die Einschränkung von Bundesrecht genannt bekommen! Diese formalen Demütigungen hinzunehmen und zur Tagesordnung überzugehen greift einer Niederlage vorraus!
Genau!Schweigen ist auch eine Antwort, oder?
Es ging um die Frage, wann über das weitere Vorgehen im Landtag entschieden werden soll und ob eine entgültige Entscheidung vor dem Runden Tisch stattfinden soll. Über den Rest möchte ich mich hier nicht auslassen, außer dass wir uns in meinen Augen total lächerlich machen, wenn wir in dem Fall noch an einem Runden Tisch teilnehmen. Ein bischen Selbstachtung sollte man sich schon erhalten.Um welche Terminanfrage soll es gehen?* Und was für eine Niederlage meinst Du? Wer nimmt hier was hin? Was soll das Klagelied?
Tut hier keiner! Alles was ich anstrebe, ist endlich Waffengleichheit herzustellen und nicht weiter demütig auf Einsicht zu hoffen. Denn dazu ist die Gegenseite ja offensichtlich nicht bereit. Unsere Argumente sind 1000-fach vorgetragen, beschäftigt hat sich noch keiner damit!Die Methode "Das wird ja doch nichts, weil die anderen so böse sind" bringt keinen weiter, sondern erfüllt die Gegenseite mit Freude. Diese Freude werde ich ihr nicht zuteil werden lassen.
Tut hier keiner! Alles was ich anstrebe, ist endlich Waffengleichheit herzustellen und nicht weiter demütig auf Einsicht zu hoffen. Denn dazu ist die Gegenseite ja offensichtlich nicht bereit. Unsere Argumente sind 1000-fach vorgetragen, beschäftigt hat sich noch keiner damit!
Hallo Tilmann,
solche Wege wie der in der verlinkten Umfrage gezeigte kenne ich zur genüge. Ständig ändert sich die subjektive Wegbreite durch Grasbewuchs oder das seltene Befahren mit Forstfahrzeugen. Ich kenne aber auch das andere Extrem: Einen objektiv schmaleren Trail am Hang, den ein Waldbesitzer dann doch (ich denke mit extremer Schräglage) mit seinem Traktor befahren hat. Die tiefe, durchgewühlte Spur am Hang ist auch nach 2 Jahren noch fast unversehrt. Seither halte ich fast jeden Trail mit einem Traktor (>2m) für befahrbar.....
cännondäler
mir selbst schrieb:Sehr geehrter Herr Gruber
Herr Trabandt hat nach den Gründen gefragt, die einen Einschränkung der grundgesetzlich gesicherten Bewegungsfreiheit rechtfertigen würde.
Inwiefern ist die Frage nach Begründung eine Meinungsäuserung?
Die Verweigerung einer Begründung kann nur als Willkür empfunden werden und wenn Sie schon die letzten hundert Jahre bemühen - ja, da gab es genügend Politiker die nichts begünden wollten sondern einfach getan haben, was sie wollten.
Daher nochmals die Frage:
Das Bundesgesetz (BWaldG) erlaubt ausdrücklich das befahren aller Waldwege mit dem Fahrrad und überlässt es den Ländern nur aus "wichtigen Gründen" dieses Recht einzuschränken.
Welches sind diese Gründe?
mit freundlichen Grüßen
Der Fundamentalist
Sehr gute Nachfrage!Meine Nachfrage an Herr Gruber (die vermutlich nicht durchkommen wird)
Eine Petition von rund 58 000 Mountainbikern zum Thema sehe man als "Sommertheater".