Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Antwortmöglichkeiten und Fragestelllung haben jetzt aber nicht so viel gemeinsam
Die 2m-Regel stellt natürlich kein Eingriff in die Grundrechte dar. Man darf sich ja trotzdem dort aufhalten, nur eben nicht radfahrend.
Ändert allerdings nichts ander Sinnlosigkeit der Regelung...
Natürlich ist es ein Eingriff in das Grundrecht... Fraglich könnte allenfalls sein, ob er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Auch mal den Beitrag darunter anschauen und kommentieren.https://www.facebook.com/albverein/posts/761917270531519
...eine interessante Diskussion, es wäre eine Freude wenn sich mehr beteiligen könnten!
Waren das Touristen aus Österreich?Gestern abend wurde ich von einem Pärchen auf einer 4m-breiten Schotter-Forstautobahn darüber aufgeklärt, daß Radfahren im Wald in BW verboten ist!
Ob ich nicht auf dem laufenden sei.....
Kann man das bitte mit einem entsprechenden Beitrag auf Facebook bringen? Dann kann man das in Leserbriefen und Fragen auf Abgeordnetenwatch verlinken!
Genau!Wenn Du Daten für die Umfrage haben willst musst Du das gerade auf Facebook machen wo das über 20.000 Leute lesen und nicht hier, wo bestenfalls nur ein paar hundert Leute reinsehen.